Google-Datenschutz: KI-Training mit Uploads seit Juni – Widerspruch nötig
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 11:38 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Suchmaschinenriese Google hat seine Datenschutzeinstellungen geändert: Seit Juni 2026 werden hochgeladene Medien aus den Suchdiensten automatisch für das Training Künstlicher Intelligenz verwendet – es sei denn, der Nutzer widerspricht aktiv.
Datenhunger der KI wächst
Die Neuerung betrifft eine breite Palette von Google-Diensten. Konkret werden Bilder, Audioaufnahmen, Videos und Dateien aus Google Lens, Translate, Maps und der Sprachsuche erfasst. Bislang dienten diese Uploads ausschließlich der Erfüllung konkreter Nutzeranfragen. Nun fließen sie in die Verbesserung der KI-Modelle ein.
Branchenbeobachter sehen darin einen logischen Schritt: Der Bedarf an vielfältigen Trainingsdaten für immer leistungsfähigere KI-Systeme wächst rasant. Persönliche Fotos aus anderen Bereichen – etwa aus Google Fotos – bleiben von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.
Widerspruch nur auf Knopfdruck
Die neuen Datennutzungsregeln von Tech-Giganten zeigen, wie rasant sich die rechtliche Lage im Bereich Künstliche Intelligenz entwickelt. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen den Überblick über Fristen und Pflichten, den Ihre Rechts- und IT-Abteilung jetzt dringend braucht. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Das System arbeitet nach dem Opt-out-Prinzip: Wer nicht möchte, dass seine hochgeladenen Medien fürs KI-Training verwendet werden, muss selbst aktiv werden. Dazu müssen Nutzer in den Einstellungen zur Suchverlaufshistorie navigieren und die Option „Medien speichern" deaktivieren.
Zusätzliche Anpassungen auf den Personalisierungsseiten können nötig sein, um die Datennutzung vollständig einzuschränken. Wer seine Medien weiterhin speichern möchte, kann zwischen automatischen Löschfristen von 3, 18 oder 36 Monaten wählen.
Kritik von Datenschützern
Während große Konzerne ihre KI-Modelle trainieren, müssen Unternehmen hierzulande neue gesetzliche Anforderungen und Cyberrisiken im Blick behalten. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche rechtlichen Pflichten und Bedrohungen Unternehmer jetzt kennen müssen. Gratis-E-Book zu Cyber Security und KI-Gesetzen anfordern
Datenschutzorganisationen reagieren alarmiert. Sie kritisieren vor allem die stille Einführung der Änderung und die Entscheidung, sie als Standardeinstellung zu implementieren. „Die Beweislast wird auf den Nutzer abgewälzt", so ein Sprecher. Statt expliziter Zustimmung vor der Nutzung für sekundäre Zwecke müsse der Anwender nun selbst aktiv werden.
Der Schritt reiht sich ein in einen globalen Trend: Immer mehr Technologiekonzerne versuchen, riesige Mengen nutzergenerierter Inhalte für sich zu erschließen – der Wettlauf um die Vorherrschaft im KI-Sektor ist in vollem Gange. Google hat die neuen Einstellungen in die zentralen Verwaltungsseiten für Suchverlauf und Personalisierung integriert, um den Nutzern eine einheitliche Kontrolle zu ermöglichen.
