Hilfsmittel-Digitalisierung, Kassen

Hilfsmittel-Digitalisierung: Sieben Kassen starten eVerordnung ab sofort

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 17:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sieben große Krankenkassen weiten die digitale Verordnung auf fast alle Hilfsmittel aus. Der Start in Modellregionen wie Bayern soll Bürokratie abbauen.

Digitalisierungsoffensive: Sieben Kassen starten eVerordnung für Hilfsmittel
Person using a smartphone app to view a digital medical prescription in a modern clinical setting. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 24. Juli 2026 gaben sieben führende gesetzliche Krankenkassen den Startschuss für eine weitreichende Digitalisierungsoffensive im Bereich der Hilfsmittelversorgung. Die Versicherer, darunter die AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK, IKK classic sowie die Techniker Krankenkasse (TK), weiten die Nutzung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) auf nahezu das gesamte Spektrum der medizinischen Hilfsmittel aus. Die Erprobung beginnt in spezifischen Modellregionen, wobei Bayern als einer der zentralen Standorte für den Rollout fungiert.

Digitalisierung von Millionen Verordnungen per Smartphone-App

Hintergrund dieser Entwicklung ist das Bestreben, die Prozesse zwischen Ärzten, Versicherten und Leistungserbringern effizienter zu gestalten. Das Volumen der betroffenen Vorgänge ist erheblich: Nach Angaben der beteiligten Kassen wurden allein im Jahr 2025 rund 33 Mio. Verordnungen in diesem Bereich verzeichnet. Durch den Übergang zum digitalen Verfahren sollen Versicherte ihre Dokumente künftig direkt über die jeweilige App ihrer Krankenkasse erhalten können.

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Dieses Verfahren ersetzt den bisherigen papiergebundenen Weg und soll den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten reduzieren. Die Bereitstellung der eVerordnung auf dem Smartphone ermöglicht es den Patienten, Hilfsmittel wie etwa Bandagen, Rollstühle oder Inhalationsgeräte digital an die entsprechenden Anbieter zu übermitteln, was die Wartezeiten und den logistischen Aufwand minimieren dürfte.

Umfang der eVerordnung und spezifische Ausnahmen

Die neue Regelung umfasst fast alle Kategorien von Hilfsmitteln, die im medizinischen Alltag von Bedeutung sind. Dennoch gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch klare Grenzen bei der Umsetzung. Von der aktuellen Ausweitung der eVerordnung explizit ausgenommen sind Sehhilfen und Hörhilfen. Ebenso werden Pflegehilfsmittel vorerst weiterhin über die etablierten herkömmlichen Wege verordnet.

Diese Differenzierung deutet darauf hin, dass die Krankenkassen in den Modellregionen zunächst die Stabilität des Systems bei standardisierten Hilfsmitteln sicherstellen wollen, bevor hochgradig individualisierte oder pflegespezifische Produkte in den digitalen Prozess integriert werden. Die Erfahrungen in Regionen wie Bayern sollen zeigen, wie die technische Infrastruktur die hohen Fallzahlen der sieben beteiligten Versicherungen bewältigt.

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Erweiterung des Kreises der beteiligten Fachärzte

Die Erprobung des digitalen Verfahrens hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die medizinische Fachwelt. Laut Branchenberichten wird die Ausweitung der eVerordnung für eine wachsende Anzahl von Facharztgruppen relevant. Während digitale Anwendungen in der Vergangenheit oft auf die Primärversorgung oder spezifische Pilotprojekte beschränkt waren, erfordert die nun beschlossene Breite des Hilfsmittelkatalogs eine engere Einbindung verschiedenster Spezialisten.

Für die Ärzteschaft bedeutet dies eine Anpassung der Praxissoftware und der internen Abläufe. Die Beteiligung großer Kassen wie der TK, der BARMER oder der AOK Bayern stellt sicher, dass ein signifikanter Teil der gesetzlich Versicherten in Deutschland Zugang zu diesem Verfahren erhält, was den Druck zur digitalen Transformation in den Praxen weiter erhöhen dürfte. Branchenexperten sehen in dem Start in den Modellregionen einen entscheidenden Schritt, um die eVerordnung mittelfristig als Standard in der gesamten Bundesrepublik zu etablieren.

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