Hilfsmittelversorgung: Fachkräftemangel belastet 4,9 Mio. Patienten
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen des Pharmadialogs am 03.09.2026 beraten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Vertreter der Pharma-Verbände über die künftige Ausrichtung der Arzneimittelpolitik.
Im Fokus des Austauschs stehen notwendige Anpassungen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sowie Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen. Die Diskussion findet vor dem Hintergrund zunehmender wirtschaftlicher Belastungen durch vorangegangene Gesetzgebungen und veränderter internationaler Rahmenbedingungen statt.
Spannungsfeld zwischen Innovation und Sparmaßnahmen
Branchenvertreter bewerten die aktuelle Debatte um das AMNOG als wichtiges Signal, mahnen jedoch eine ganzheitliche Betrachtung an. Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), betonte die Notwendigkeit, bei den Verhandlungen auch die US-amerikanische Pharmapolitik sowie die Auswirkungen der Sparmaßnahmen aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (BStabG) zu berücksichtigen. Er forderte zudem eine verlässlichere Beratungssituation und eine bessere Anerkennung besonderer Therapiesituationen.
Ein zentraler Punkt für den BPI bleibe zudem die effiziente Umsetzung des europäischen Health Technology Assessments (EU-HTA), um Doppelarbeiten bei der Nutzenbewertung zu vermeiden.
Der Verband Pharma Deutschland wies darauf hin, dass die bestehenden BStabG-Regelungen, wie der erhöhte Herstellerrabatt, zusätzliche Rabattverträge und Preis-Mengen-Regeln, die Wirkung des AMNOG-Verfahrens einschränken könnten.
Nach Einschätzung des Verbandes können punktuelle AMNOG-Anpassungen die finanziellen Belastungen durch das BStabG nicht vollständig kompensieren. Es bestehe die Forderung nach einer Harmonisierung zwischen Zulassungsverfahren, EU-HTA und nationalen Bewertungsprozessen.
Auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) plädierte für eine grundlegende Neuausrichtung der Arzneimittelpolitik, um die Innovationsfähigkeit am Standort zu sichern.
Die HilfsmittelStudie 2026 zeigt: 81 % der Akteure sehen den Fachkräftemangel als größte Herausforderung – und 84 % erwarten eine Verschlechterung der Versorgungslage. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie mit gezielten Maßnahmen Ihre Fachkräfte binden und Ihre Abrechnungssicherheit erhöhen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Herausforderungen in der ambulanten Hilfsmittelversorgung
Neben der Arzneimittelgesetzgebung rückt die Situation der ambulanten Versorgung in den Fokus. Nach Ergebnissen der HilfsmittelStudie 2026 messen 88 % der befragten Akteure der ambulanten Versorgung eine wachsende Bedeutung bei.
Dennoch herrscht innerhalb der Branche Pessimismus: Der Verein zur Förderung der Versorgungsqualität im Hilfsmittelmarkt (VVHC) berichtete, dass 84 % der 1.000 Umfrageteilnehmer eine Verschlechterung der Versorgungslage durch steigenden Kostendruck und bürokratische Hürden erwarten. Als gravierendste Herausforderung wurde von 81 % der Befragten der Fachkräftemangel identifiziert.
Der BPI warnte in diesem Zusammenhang vor den Auswirkungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PNOG). Die geplante Überführung von Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmitteln oder Einmalhandschuhen in ein allgemeines Entlastungsbudget könne den Infektionsschutz schwächen. Dies betreffe etwa 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen, die in häuslicher Umgebung versorgt werden. Der Verband fordert hier die Beibehaltung klarer Sachleistungsansprüche, die auch auf den Pflegegrad 1 ausgeweitet werden sollten.
Regulatorische Lücken und rechtliche Rahmenbedingungen
Ein weiterer Aspekt der ambulanten Versorgung betrifft die Vergütungssicherheit für Pflegedienste. Der bad e.V. forderte eine Anpassung des Sozialgesetzbuches (SGB XII), da ambulante Dienste derzeit keine Vergütung erhalten, wenn ein Patient vor der formalen Bewilligung der Leistungen verstirbt.
Wenn ein Patient vor der formalen Bewilligung verstirbt, gehen ambulante Dienste derzeit leer aus – das bestätigte das Bundessozialgericht 2025. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vergütung absichern und bürokratische Hürden senken. Leitfaden zur Abrechnungssicherheit jetzt sichern
Diese Auslegung wurde im Jahr 2025 durch das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt. Unterstützung für eine Gesetzesänderung signalisierte die Gesundheitspolitische Arbeitsgemeinschaft (GPA) der CSU.
Die Verhandlungen im Rahmen des Pharmadialogs verdeutlichen, dass eine Stabilisierung der Versorgung sowohl eine Reform der Preisbildungsmechanismen als auch eine Entlastung der ambulanten Sektoren von bürokratischen und finanziellen Hürden erfordert. Die Harmonisierung nationaler und europäischer Verfahren bleibt dabei eine zentrale Forderung der Industrie.
