Hilfstaxe, Preise

Hilfstaxe ab Oktober: Neue Preise sollen jährlich 160 Millionen Euro sparen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der DAV lehnt geplante Ausschreibungen für Krebsarzneien und Hilfsmittel ab; neue Hilfstaxe-Preise sollen jährlich rund 160 Millionen Euro einsparen.

Ausschreibungen im Gesundheitswesen: DAV warnt vor Versorgungsrisiken
Ein steriles, modernes Labor mit Edelstahl-Oberflächen und präzisen Glasgeräten in einer Apotheken-Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Pläne zur Wiedereinführung von Ausschreibungen im Gesundheitswesen stoßen auf deutlichen Widerstand in der Fachwelt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt entsprechende Vorhaben für die Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneien sowie mit Hilfsmitteln entschieden ab. Der Verband warnt vor einer Gefährdung der wohnortnahen Versorgung und einer zunehmenden Marktkonzentration.

Zusätzliche Ausschreibungen seien zudem unnötig: Nach einem Schiedsspruch vom 9. September 2026 traten zum 1. Oktober 2026 neue Hilfstaxe-Preise in Kraft, die nach vorläufigen Berechnungen Einsparungen von rund 160 Millionen Euro pro Jahr bewirken sollen.

Die Vorhaben sind Gegenstand von Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen im Zuge der Notfallreform, die insgesamt zwölf Sparmaßnahmen vorsehen.

Bedenken bei patientenindividuellen Krebsmedikamenten

Im Bereich der Zytostatika sehen die Änderungsanträge vor, Krankenkassen gemeinsame und einheitliche Verträge mit Apotheken auf Landesebene zu ermöglichen. Vorgesehen sind Vereinbarungen über Abschläge auf Herstellerabgabepreise sowie Apothekenpreise und -preisspannen, wobei Krankenkassen nicht zum Abschluss verpflichtet werden.

Die Begründung nennt eine wirtschaftliche Versorgung ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit als Ziel. Ob dies zu Exklusivverträgen auf Apothekenebene führt, bleibt jedoch offen.

Fachverbände äußern erhebliche Vorbehalte. Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) warnt vor Störungen bewährter Versorgungsstrukturen, zusätzlichem bürokratischem Aufwand und höheren Fehlerquellen.

Der Verband verweist auf Erfahrungen aus der Vergangenheit: Ausschreibungen für patientenindividuell zubereitete Onkologika waren 2017 nach massiver Kritik an verspäteten oder fehlerhaften Lieferungen gestrichen worden.

Eine Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (WINHO) aus dem Jahr 2016 dokumentierte bei Ausschreibungsapotheken durchschnittlich 0,3 Fehlerereignisse pro Tag – darunter falsche Beschriftungen und Dosierungsfehler –, während es bei den zuvor versorgenden Apotheken weniger als 0,05 pro Tag waren.

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Die neue Hilfstaxe bringt nach vorläufigen Berechnungen rund 160 Millionen Euro Einsparung pro Jahr — doch parallel sehen Änderungsanträge zur Notfallreform die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Zytostatika und Hilfsmitteln vor, gegen die Apotheker-, Ärzte- und Patientenverbände Widerstand leisten. Für Kassen-Entscheider lohnt der nüchterne Blick auf beide Wege: Welche Einsparung ist belegt, welche Qualitäts- und Lieferrisiken sind dokumentiert, und wie sind die zwölf Sparmaßnahmen einzuordnen. Kostenlose Analyse jetzt anfordern

Debatte ĂĽber die Hilfsmittelversorgung

Ähnliche Kontroversen prägen die geplante Neuregelung in Paragraph 127 Absatz 1c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Krankenkassen sollen Hilfsmittel wieder ausschreiben dürfen, wenn dies zweckmäßig ist. Solche Verfahren waren 2019 im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) abgeschafft worden.

Die Neuregelung sieht vor, dass der Preis nicht allein ausschlaggebend sein darf. Qualitätskriterien müssen mindestens 50 Prozent der Bewertung ausmachen, sofern Vorgaben wesentlich über Mindeststandards hinausgehen und nicht fest vorgegeben sind. Zudem sollen mittelständische Anbieter berücksichtigt werden; ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen besteht nicht.

Patienten- und Branchenvertreter warnen dennoch vor negativen Konsequenzen. Die Deutsche ILCO weist darauf hin, dass Ausschreibungen in der Stomaversorgung vor 2019 zu chaotischen Verhältnissen und Qualitätseinbußen geführt hätten, ohne die erhofften Einsparungen zu bringen.

Der Verband Medtech warnt vor Rückschritten durch die Pläne, während das Bündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) nach bereits beschlossenen Abschlägen von 3 Prozent weitere Risiken für wohnortnahe Strukturen sieht und Protestaktionen initiiert hat.

Kassenverbände verweisen auf Ausgabenentwicklung

Auf Kassenseite gibt es hingegen Zuspruch für Marktöffnungen. Der AOK-Bundesverband sprach sich für klassische Ausschreibungsmodelle aus, wie sie bis 2017 existierten.

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Die Ausgaben für Hilfsmittel sind nach dem Ausschreibungsverbot von 2020 bis 2025 um 32 Prozent gestiegen — und die geplante Neuregelung in Paragraph 127 SGB V soll Ausschreibungen wieder zulassen, mit Qualitätskriterien von mindestens 50 Prozent der Bewertung. Ob das die Ausgabendynamik bremst oder neue Versorgungsrisiken schafft, hängt an den Details. Die kostenlose Analyse ordnet die Regelung, die dokumentierten Fehlerquoten aus früheren Verfahren und die Gegenfinanzierungsforderungen ein. Analyse zur Hilfsmittel-Regelung anfordern

Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, unterstĂĽtzt die WiedereinfĂĽhrung bei Hilfsmitteln und verwies darauf, dass die entsprechenden Ausgaben nach dem Ausschreibungsverbot von 2020 bis 2025 um 32 Prozent gestiegen seien.

Für die Beratungen des Bundestags-Gesundheitsausschusses forderte sie eine vollständige Gegenfinanzierung geplanter Gesetzesänderungen und bezifferte Mehrbelastungen durch Rechnungsaufschläge auf 550 Millionen Euro.

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