Kassen-ZahnÀrzte, Amalgam-Verbot

Kassen-ZahnÀrzte kritisieren Amalgam-Verbot durch EU

16.02.2024 - 14:28:10

In der EU sollen quecksilberhaltige ZahnfĂŒllungen ab 2025 weitgehend verboten werden. Das hĂ€lt die KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung fĂŒr einen Fehler.

Die KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat das von der EuropĂ€ischen Union ab 2025 beschlossene Verbot von quecksilberhaltigen ZahnfĂŒllungen kritisiert. «Ein Wegfall von Dentalamalgam wird die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren», sagte KZBV-Vorstandschef Martin Hendges dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Derzeit stĂŒnden keine «mit ausreichender Evidenz» hinterlegten Alternativmaterialien fĂŒr alle Versorgungsformen zur VerfĂŒgung. Um diese WissenslĂŒcke zu schließen, mĂŒsse weiter geforscht werden und Ergebnisse lĂ€gen erst in einigen Jahren vor. Quecksilber wird fĂŒr Amalgam verwendet.

UnterhĂ€ndler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich vergangene Woche auf die neuen Vorgaben geeinigt. Demnach sollen in der EU quecksilberhaltige ZahnfĂŒllungen ab 2025 weitgehend verboten werden, um Gesundheit und Umwelt vor den schĂ€dlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schĂŒtzen. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt oder eine ZahnĂ€rztin eine solche FĂŒllung etwa aufgrund von medizinischen BedĂŒrfnissen des Patienten fĂŒr unbedingt erforderlich hĂ€lt.

«Besterforschter zahnÀrztlicher Werkstoff»

Hendges sagte, bei fachgerechtem Einsatz gingen von Dentalamalgam keine Gesundheitsgefahren aus. Zudem sei eine UmweltgefĂ€hrdung in Deutschland nahezu ausgeschlossen, da sich die Sicherungsmaßnahmen etabliert hĂ€tten und umfĂ€nglich seien. «GrundsĂ€tzlich lĂ€sst sich sagen, dass Amalgam der Ă€lteste, besterforschte zahnĂ€rztliche Werkstoff ist und in den allermeisten FĂ€llen problemlos vertragen wird», sagte Hendges.

Trotz quecksilberfreier Alternativen werden nach Angaben des Parlaments in der EU jĂ€hrlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber fĂŒr Zahnamalgam verwendet. Derzeitige Vorschriften verböten solche FĂŒllungen nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen.

@ dpa.de