RSV-Schutz fĂŒr Babys jetzt auf Kassenkosten
17.09.2024 - 15:50:27Ein empfohlener Schutz fĂŒr Babys gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV ist jetzt auf Kassenkosten möglich. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach getroffenen Regelungen zur Abrechenbarkeit der Leistung fĂŒr die Ărztinnen und Ărzte mit.Â
Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab fĂŒr Neugeborene und SĂ€uglinge vor der Vollendung des ersten Lebensjahres unabhĂ€ngig von Risikofaktoren festlegt. Sie greift eine entsprechende Empfehlung der StĂ€ndige Impfkommission (Stiko) von Ende Juni auf.Â
Viele SĂ€uglinge von RSV-Infekten betroffen
Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Babys eine hĂ€ufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. JĂ€hrlich kommen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 SĂ€uglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 SĂ€uglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird ĂŒber Tröpfchen ĂŒbertragen.
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gelungen, in kĂŒrzester Zeit und rechtzeitig vor der ErkĂ€ltungssaison eine Lösung zum Schutz der Kleinsten zu finden. «Wir tragen so dazu bei, Neugeborene und SĂ€uglinge vor einer schweren RSV-Erkrankung zu schĂŒtzen und ein erhöhtes Versorgungsaufkommen in Arztpraxen und Krankenhausstationen zu vermeiden.»
Empfohlene ZeitrĂ€ume fĂŒr Immunisierung
Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten, erlÀuterte das Ministerium - also idealerweise von September bis November. Babys, die von Oktober bis MÀrz zur Welt kommen, sollten es möglichst bald nach der Geburt bekommen - am besten noch in der Geburtseinrichtung oder spÀtestens innerhalb der ersten Lebenswoche.
Nach GKV-Angaben können Neugeborene und SĂ€uglinge den vorbeugenden Schutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Praxen ab sofort erhalten. Im Krankenhaus sei es routinemĂ€Ăig ab 1. Oktober möglich, wobei die RSV-Prophylaxe jetzt schon an vielen Kliniken abgerechnet werden könne.
Spritze soll schwere VerlÀufe verhindern
Wie das Ministerium im Entwurf erlĂ€utert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz schwere KrankheitsverlĂ€ufe, Behandlungen auf der Intensivstation und auch TodesfĂ€lle bei Neugeborenen und SĂ€uglingen verhindert werden. Zugleich sollen EngpĂ€sse und Ăberlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.Â
Husten, Niesen und Fieber
Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzĂŒndet sein. «Husten und Niesen folgen, und hĂ€ufig tritt Fieber auf», schreibt die Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung auf ihrer Webseite. In der Folge seien Bronchitis und LungenentzĂŒndung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine kĂŒnstliche Beatmung nötig sein.


