Inkasso-Betrug: Verbraucherzentrale warnt vor 4000-Euro-Forderungen
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 14:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verbraucherzentrale sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben in den vergangenen Tagen eindringliche Warnungen vor einer neuen Welle betrügerischer Inkassoschreiben und Zahlungsaufforderungen veröffentlicht. Laut aktuellen Meldungen der Verbraucherschützer werden dabei teilweise hohe vierstellige Beträge für vermeintliche Dienstleistungen oder Gewinnspielteilnahmen eingefordert.
Spezifische Warnungen vor betrügerischen Absendern
Die Verbraucherzentrale wies am 20. August 2026 auf vier spezifische Absender hin, die derzeit massiv gefälschte Schreiben versenden. Dazu gehört eine vermeintliche Bavaria Inkasso GmbH aus München, die in ihren Schreiben eine belgische Bankverbindung mit der IBAN BE69 9059 0833 4578 angibt. Ein weiterer Akteur tritt unter dem Namen Kanzlei Fabian Brauch & Kollegen mit Sitz in Düsseldorf auf.
Zudem wird vor der Jedermann Inkasso GmbH gewarnt. In diesen Schreiben wird eine Forderung in Höhe von 4000 Euro im Zusammenhang mit einer angeblichen Teilnahme an der Euromillion-Lotterie geltend gemacht. Auch Dokumente einer Anwältin F. Karadayi-Tysper aus Bernkastel-Kues, die Forderungen für ein Angebot namens Eurochance 24 einfordert, wurden als betrügerisch eingestuft.
Behördennamen für betrügerische Zahlungsaufforderungen missbraucht
Bereits Mitte August warnten die Bundeskasse und das BMF vor ähnlichen kriminellen Aktivitäten. Die Täter nutzen dabei unterschiedliche Strategien, um behördliche Glaubwürdigkeit vorzutäuschen.
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So werden unter anderem gefälschte Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) versendet, in denen die Empfänger zur Zahlung von Verspätungszuschlägen aufgefordert werden. In einigen Fällen nutzen die Betrüger dabei sogar echte Bankverbindungen der Bundeskasse, um die Authentizität der Forderung vorzugeben.
Eine weitere Masche betrifft vermeintliche Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften. Hierbei werden die Opfer dazu aufgefordert, Gebühren an die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zu entrichten, um die Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne freizuschalten.
Klarstellung und Handlungsempfehlungen der Institutionen
Das BMF und die Bundeskasse stellten klar, dass staatliche Institutionen und internationale Organisationen wie das BMF, die Europäische Zentralbank (EZB), der Internationale Währungsfonds (IWF) oder die AMLA grundsätzlich keine Gebühren in dieser Form fordern.
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Die Verbraucherschützer und Behörden raten dringend dazu, Ruhe zu bewahren und keinesfalls auf die Forderungen einzugehen. Es sollte keine Kontaktaufnahme mit den genannten Absendern erfolgen. In digitalen Nachrichten enthaltene Links dürfen nicht geöffnet werden.
Experten empfehlen zudem, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sollte bereits eine Überweisung getätigt worden sein, ist die unverzüchliche Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank erforderlich, um den Zahlungsstrom nach Möglichkeit zu stoppen.
