Insulinresistenz, Anvisa

Insulinresistenz: Anvisa warnt vor Nahrungsergänzung als Selbsttherapie

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die brasilianische Behörde sieht keine ausreichenden Belege für solche Therapien und warnt vor verzögerter Diagnose und Behandlung.

Anvisa warnt vor Selbstbehandlung mit Nahrungsergänzungsmitteln
Nahaufnahme von verschiedenen pflanzlichen Rohstoffen und Mineralien auf einer steinernen Oberfläche als Symbol für Nahrungsergänzungsmittel. Illustration mit AI erstellt.

In sozialen Netzwerken kursieren zahlreiche Empfehlungen, Stoffwechselstörungen wie eine Insulinresistenz eigenständig mit frei verkäuflichen Präparaten zu behandeln. Die brasilianische Gesundheitsbehörde Anvisa warnte vor entsprechenden Videobeiträgen, in denen Substanzen wie Berberin, Magnesium oder Mio-Inositol als Therapiemittel angepriesen werden.

Nach Angaben der Behörde fehlt für derartige Anwendungen der erforderliche wissenschaftliche Nachweis. Nahrungsergänzungsmittel seien keine Arzneimittel und dürften grundsätzlich nicht mit therapeutischen Versprechungen beworben werden.

Risiken von Selbstmedikation und unzureichender Evidenz

Die Regulierungsbehörde betonte, dass therapeutische Heilversprechen zwingend eine arzneimittelrechtliche Zulassung voraussetzen. Eine unkontrollierte Selbstmedikation berge erhebliche Risiken, da sie die fachgerechte medizinische Diagnose sowie den Beginn einer wirksamen Behandlung verzögern könne.

Zwar können Nahrungsergänzungsmittel laut Anvisa in bestimmten Situationen sinnvoll sein, um einen diagnostizierten Nährstoffmangel auszugleichen, sie ersetzen jedoch keinesfalls eine individuelle ärztliche Betreuung.

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Die sachgerechte Behandlung einer Insulinresistenz erfordert ein individuell abgestimmtes Vorgehen. Dieses stützt sich in der Praxis vor allem auf gezielte Lebensstiländerungen und bei Bedarf auf den Einsatz zugelassener Arzneimittel. Auch Branchenexperten weisen vermehrt auf regulatorische Lücken hin und fordern strengere Kontrollmechanismen für pflanzliche Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Ähnliche Warnungen vor unregulierten Präparaten

Die Warnung vor Heilsversprechen bei Stoffwechselproblemen steht nicht isoliert da. Auch europäische Behörden mahnen bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet zur Vorsicht. So warnte das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor online vertriebenen Lithiumpräparaten, die unter anderem mit mentaler Klarheit beworben wurden.

Zugesetztes Lithium ist in der Europäischen Union weder für Lebensmittel noch für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die Behörde verwies dabei auf schwere Vergiftungszeichen wie starken Durst, häufiges Wasserlassen, Erbrechen, Zittern und neurologische Ausfälle bis hin zu Anfällen, Koma oder tödlichen Verläufen.

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Zugleich zeigen Marktbeispiele, wie fragwürdige Produktversprechen formuliert werden. Ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Tablettenprodukt namens Glucosol, das Inulin, Pflanzenstoffe, Vitamine, Enzyme und Antioxidantien enthält, wurde herstellerseitig mit der Angabe beworben, die Insulinsensitivität und -produktion steigern sowie die Glukoseaufnahme unterstützen zu können.

Unabhängige Studien zum fertigen Präparat sowie genaue Mengenangaben fehlten auf der Anbieterseite. Für das Produkt wurde ein Preis von 49 Euro aufgerufen, verbunden mit dem Hinweis, dass es keine ärztliche Diabetesbehandlung ersetzen könne.

Medizinische Standards bei Glukosestörungen

Fachorganisationen wie die American Diabetes Association betonen, dass es keinen starren Schwellenwert gibt, ab dem zwingend Insulin verabreicht werden muss. Die Therapie richtet sich stets nach der spezifischen Diabetesform sowie individuellen Gegebenheiten: Während Typ-1-Diabetes eine lebenslange Insulinzufuhr verlangt, kommt dieser Schritt bei Typ-2-Diabetes erst dann zum Tragen, wenn andere Therapiemaßnahmen nicht ausreichen.

Nach Kriterien der Weltgesundheitsorganisation liegt der normale Nüchternblutzucker bei gesunden Erwachsenen nach einer Nahrungskarenz von acht bis zehn Stunden zwischen 70 und 100 mg/dl (3,9 bis 5,6 mmol/l).

Werte im Bereich von 100 bis 125 mg/dl (5,6 bis 6,9 mmol/l) gelten als gestörte Nüchternglukose, während Messungen ab 126 mg/dl (7,0 mmol/l) dem diabetischen Bereich zugeordnet werden und eine ärztliche Abklärung erfordern.

Eine Unterzuckerung beginnt unterhalb von 70 mg/dl, während Werte über 250 mg/dl als schwere Überzuckerung eingestuft werden. Vor diesem Hintergrund bleibt die leitliniengerechte Diagnostik unverzichtbar.

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