IQWiG-Bilanz, Nutzenbewertung

IQWiG-Bilanz: 1000. Nutzenbewertung zeigt MÀngel bei StudienqualitÀt

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der G-BA bestĂ€tigt Inebilizumab-Zusatznutzen, wĂ€hrend das IQWiG vergleichende Studien fordert und VerbĂ€nde Änderungen am AMNOG anmahnen.
Ein minimalistisches, modernes medizinisches Forschungslabor mit LaborgerÀten und GlasflÀschchen auf einer ArbeitsflÀche. Illustration mit AI erstellt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. August 2026 einen Anhaltspunkt fĂŒr einen Zusatznutzen des Wirkstoffs Inebilizumab zur Behandlung von aktiven IgG4-assoziierten Erkrankungen bestĂ€tigt. Dieser Beschluss ist Teil einer umfassenden Serie von Nutzenbewertungen, die im SpĂ€tsommer 2026 wirksam wurden und die aktuelle Versorgungslandschaft sowie die politische Debatte ĂŒber das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) prĂ€gen.

Aktuelle BeschlĂŒsse zur Nutzenbewertung

Neben der Entscheidung zu Inebilizumab traten zum 20. August 2026 weitere BeschlĂŒsse des G-BA in Kraft. Diese betreffen ein breites Spektrum an Indikationen. Unter anderem wurde die adjuvante Therapie mit Abemaciclib bei Patientinnen mit hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom und hohem Rezidivrisiko bewertet.

Ebenfalls BerĂŒcksichtigung fanden Colchicin zur Prophylaxe ischĂ€mischer kardiovaskulĂ€rer Ereignisse bei koronarer Herzkrankheit sowie Donidalorsen fĂŒr Patienten ab zwölf Jahren mit hereditĂ€rem Angioödem.

Weitere Bewertungen umfassten das Kontrastmittel Gadopiclenol fĂŒr MRT-Untersuchungen bei Kleinkindern sowie Ivosidenib fĂŒr die Erstlinien-Therapie der akuten myeloischen LeukĂ€mie (AML) und fĂŒr vorbehandelte Cholangiokarzinome.

Auch Teprotumumab bei endokriner Orbitopathie und Tirzepatid fĂŒr Kinder und Jugendliche mit Typ-2-Diabetes waren Gegenstand der Beschlussfassung. Bereits am 6. August 2026 wurden zudem BeschlĂŒsse zu Wirkstoffen wie Sotatercept bei pulmonaler arterieller Hypertonie und Teplizumab bei Typ-1-Diabetes wirksam.

Kritik an der StudienqualitÀt bei der 1000. Nutzenbewertung

Parallel zu den aktuellen Entscheidungen veröffentlichte das Institut fĂŒr QualitĂ€t und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) am 1. September 2026 seine 1000. frĂŒhe Nutzenbewertung. In diesem Rahmen zogen die Experten eine gemischte Bilanz.

Kritisiert wurde insbesondere, dass Hersteller oft keine vergleichenden Studien vorlegten, selbst wenn es sich um große Indikationsgebiete handele. In einigen FĂ€llen, etwa bei Akne oder Urtikaria, seien lediglich Placebo-Vergleiche eingereicht worden, was fĂŒr eine umfassende Bewertung unzureichend sei.

Als positives Beispiel hob das IQWiG den Wirkstoff Blinatumomab fĂŒr Kinder mit akuter lymphatischer LeukĂ€mie (ALL) hervor. Hier belegte eine randomisierte kontrollierte Studie (RCT) mit 111 Kindern einen erheblichen Zusatznutzen gegenĂŒber einer herkömmlichen Chemotherapie.

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Das Institut betonte, dass solche Studien auch bei seltenen Erkrankungen machbar seien und es maßgeblich auf den Willen der Pharmaunternehmen ankomme, entsprechende Daten zu generieren.

Politische Diskussion um AMNOG 2.0 und GKV-BStabG

Die regulatorischen Prozesse stehen derzeit im Fokus eines politischen Dialogs zwischen dem Bundesministerium fĂŒr Gesundheit und fĂŒhrenden PharmaverbĂ€nden.

Bei einem Treffen am 3. September 2026 forderten VerbĂ€nde wie der BPI, Pharma Deutschland und der vfa eine Neuausrichtung der Arzneimittelpolitik. vfa-PrĂ€sident Steutel unterstrich die Notwendigkeit, bĂŒrokratische HĂŒrden abzubauen, wĂ€hrend Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland die negativen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) anmahnte.

Die Industrie fordert insbesondere mehr VerlĂ€sslichkeit bei der Festlegung der zweckmĂ€ĂŸigen Vergleichstherapie sowie eine bessere Anerkennung besonderer Therapiesituationen. Joachimsen vom BPI bezeichnete die Diskussion ĂŒber AMNOG-Änderungen als positives Signal, kritisierte jedoch die Sparmaßnahmen des Gesetzgebers, die bereits seit Anfang 2026 die Rahmenbedingungen verschlechtern.

Anpassungen im gesetzlichen Rahmen

Bereits seit dem 1. Januar 2026 greifen die Regelungen des GKV-Spargesetzes (BStabG). Diese fĂŒhren unter anderem dazu, dass Praxisbesonderheiten fĂŒr Arzneimittel mit Zusatznutzen entfallen und RabattvertrĂ€ge fĂŒr patentgeschĂŒtzte Medikamente in bestimmten Gruppen ermöglicht werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die EinfĂŒhrung einer Teil-ArbeitsunfĂ€higkeit ab dem 1. Januar 2028, deren Details der G-BA bis Anfang 2027 regeln muss. Zudem wurde zum 30. Juli 2026 die ErstattungsfĂ€higkeit von CannabisblĂŒten beendet.

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Auch im Bereich der Medizintechnik gibt es Anpassungen: Am 29. Januar 2026 stimmte der G-BA zu, dass die nicht-invasive FFR-Messung als neue Methode eingestuft wird und somit nicht ĂŒber den herkömmlichen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechenbar ist.

Diese Entwicklungen verdeutlichen den fortlaufenden Prozess der Justierung zwischen medizinischem Fortschritt, methodischer Bewertung und wirtschaftlicher StabilitÀt im deutschen Gesundheitssystem.

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