Job-to-Job-Erprobung: Arbeitnehmer dürfen 4–6 Wochen testen
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 00:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Konsolidierungen im Softwarebereich, steigende Transparenzpflichten und neue gesetzliche Regelungen prägen die Entwicklung. Unternehmen und Gesetzgeber versuchen, dem Fachkräftemangel mit flexibleren Modellen zu begegnen.
Software-Markt konsolidiert sich
Im Bereich des Workforce-Managements für das Gesundheitswesen zeichnet sich eine Marktkonzentration ab. Mitte Juli 2026 übernahm ORTEC das Unternehmen TOBA HR Solutions. Damit festigt der Anbieter seine Position im europäischen Pflegesektor.
Nach eigenen Angaben betreut ORTEC nun rund 225.000 Pflegekräfte an 1.450 Standorten – schwerpunktmäßig in Belgien und Luxemburg. Der Schritt unterstreicht den Trend zu digitalen Planungslösungen. Angesichts knapper Personalressourcen sollen sie die Effizienz steigern.
Zeitarbeit als Vorreiter bei Gehaltstransparenz
Die Zeitarbeitsbranche bleibt ihrer Vorreiterrolle bei der Gehaltstransparenz treu. Eine Analyse von knapp 150.000 Stellenanzeigen durch den Anbieter Lucca zeigt: Nur 20 Prozent aller Ausschreibungen enthalten konkrete Gehaltsangaben. In der Zeitarbeit sind es dagegen 52,2 Prozent.
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Zum Vergleich: In Management und Beratung liegt der Wert bei lediglich 4,8 Prozent. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit bei 14,96 Euro pro Stunde. Im September 2026 steigt sie auf 15,33 Euro, im April 2027 auf 15,87 Euro.
Auch der allgemeine Mindestlohn soll steigen – bis Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze liegt dann bei 633 Euro.
Neue Wege für Jobwechsel und Ausbildung
Die Bundesregierung hat Mitte Juli 2026 neue Arbeitsmarktimpulse beschlossen. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf zur „Job-to-Job-Erprobung“ auf den Weg. Arbeitnehmer sollen künftig vier bis sechs Wochen eine neue Tätigkeit probeweise ausüben können – ohne vorherige Kündigung.
Ziel ist der erleichterte Übergang aus Krisenbranchen in Wachstumsfelder wie die Pflege. Ergänzend plant die Regierung Bürokratieentlastungen. Digitale Kommunikationswege für Arbeitslosengeld-Empfänger sollen gestärkt werden. Die Einsparungen: rund 720 Millionen Euro jährlich.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es zudem eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Die 18-monatige Qualifizierung soll den Quereinstieg erleichtern und als Basis für eine spätere Fachausbildung dienen.
Streit um Arbeitszeit und Minijobs
Die künftige Gestaltung der Arbeitswelt bleibt umstritten. Bundeskanzler Merz stellte für den Herbst 2026 einen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Aussicht. Geplant ist die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
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Nicht tarifgebundene Unternehmen bekämen mehr Spielraum. Die Regierung setzt damit den Koalitionsvertrag um. Die Gewerkschaften kritisieren das Vorhaben scharf und pochen auf den Erhalt des Achtstundentags.
Auch die Reform der Minijobs sorgt für Diskussionen. Experten warnen: Ein Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit könnte die Flexibilität in Schlüsselbranchen massiv einschränken. Rund sieben Millionen Minijobber wären betroffen. Bei einer Vollversteuerung würde ihr Nettoeinkommen deutlich sinken – in einem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt.
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