KI-Agenten im Betrieb: 79 Prozent im Einsatz, nur 2 Prozent abgesichert
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 10:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fachbeiträge unterstreichen zunehmend, dass der verlässliche Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Arbeitsgruppen präzise Arbeitsanweisungen statt bloßer, unstrukturierter Eingaben erfordert. Während generative Werkzeuge und autonome Systeme in den betrieblichen Alltag drängen, offenbaren aktuelle Erhebungen zugleich erhebliche Lücken bei verbindlichen Nutzungsregeln, der Prozessintegration sowie der Absicherung digitaler Identitäten.
Bauanleitungen statt einfacher Eingabeaufforderungen
In der Praxis zeigt sich, dass freie Prompts im Team selten reproduzierbare Resultate liefern. Am 8. Oktober 2026 stellte das Softwareunternehmen agorum® im Rahmen seiner Webinarreihe das Prinzip von Bauanleitungen anstelle spontaner Prompts vor. Dabei wird ein sogenannter Skill als Ordner mit schriftlichen Anleitungen für konkrete Arbeitsaufträge definiert.
Das Unternehmen hat diesen Ansatz in sein System ALBERT | AI integriert und setzt intern über 90 solcher Skills mit steigender Tendenz ein, während für jede Folge der Webinarreihe rund acht Skills zusammenwirken. Der seit 1998 bestehende Anbieter verzeichnet im eigenen Betrieb über 400.000 produktive KI-Durchläufe.
Dass Technologie allein ohne organisatorische Einbettung scheitert, bestätigen auch Untersuchungen von The Hackett Group und ARIS. Demnach sind fast neun von zehn befragten Führungskräften aus Global-2000-Unternehmen überzeugt, dass KI-Agenten ohne fundierten Prozesskontext nicht zuverlässig funktionieren können.
Allerdings verfügt derzeit nur jedes fünfte Unternehmen über eine umfassende Echtzeit-Sicht auf End-to-End-Prozesse, während etwa sechs von zehn ihre Prozessübersicht als stark fragmentiert beschreiben.
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Organisationen mit umfassender Prozesserfahrung erzielen fünfmal häufiger sehr erfolgreiche KI-Ergebnisse. Bislang liegt die Verantwortung für KI jedoch in fast der Hälfte der Firmen ausschließlich bei der IT-Abteilung.
Mangelnde Richtlinien und ungesicherte Zugriffe
Obwohl der Einsatz rasant zunimmt, hinkt die betriebliche Governance hinterher. Die am 6. Oktober veröffentlichte fünfte Ausgabe der Studie von SailPoint ergab, dass 79 Prozent der Organisationen KI-Agenten im Produktivbetrieb einsetzen, aber lediglich 2 Prozent über eine dedizierte Identitätssicherung für diese Agenten verfügen.
Zudem gaben 71 Prozent an, dass KI-Systeme Zugriff auf ERP-, CRM- und Finanzsysteme besitzen. Während 85 Prozent Identitätsmanagement für menschliche Mitarbeitende nutzen, fehlen 86 Prozent spezifische Zugriffsrichtlinien für KI, und 78 Prozent besitzen keine formal dokumentierten Richtlinien für Agenten-Identitäten.
Ähnliche Versäumnisse belegt ein Kurzbericht des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) auf Basis des IAB-Betriebspanels für Baden-Württemberg.
Dort nutzen 31 Prozent der Betriebe KI, überwiegend erst seit 2024. Von den Unternehmen, die generative KI anwenden, verfügen jedoch nur 17 Prozent über formale Einsatzregeln; 23 Prozent planen solche Vorgaben, während 60 Prozent gegenwärtig keine Regelungen vorsehen. Laut einer Bitkom-Befragung vom September 2026 setzen bundesweit bereits 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI ein.
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Sicherheitsrisiken und Qualifizierungsbedarf
Das Fehlen von Leitplanken birgt konkrete Gefahren. Eine Sicherheitsstudie des TÜV-Verbands und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermittelte, dass 17 Prozent der befragten Unternehmen von bestätigten oder vermuteten KI-bezogenen Cyberangriffen berichten. Dennoch besitzen lediglich 11 Prozent der Firmen mit bestehender oder geplanter KI-Nutzung spezielle Prozesse für KI-bezogene Sicherheitsvorfälle.
Fehlende Kontrollinstanzen führten bereits in der Praxis zu Schäden: So löschte im Jahr 2026 ein KI-Assistent beim Softwareunternehmen PocketOS versehentlich eine produktive Datenbank samt Sicherungskopien. Beim britischen Ingenieurkonzern Arup veranlasste ein Mitarbeiter nach einer manipulierten Videokonferenz Überweisungen von rund 20 Millionen Pfund an Kriminelle.
Um solchen Risiken zu begegnen, weisen Experten auf gesetzliche Sorgfaltspflichten und Kompetenzaufbau hin. Laut EU-Kommission greift Artikel 4 des AI Act bereits dann, wenn Beschäftigte Werkzeuge wie ChatGPT für Texte oder Übersetzungen einsetzen.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass unzureichende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden kann. Auch das Kompetenzzentrum WIRKsam betont in seinem im Oktober 2026 veröffentlichten Leitfaden, dass Initiativen selten an der Technik scheitern, sondern an Prozessvoraussetzungen, Governance und fehlender bereichsübergreifender Abstimmung.
