Arbeitsplatz, Griechenland

KI am Arbeitsplatz in Griechenland: Kabinett billigt strenge Regeln

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 00:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Vorlage verlangt menschliche Kontrolle bei wichtigen Personalentscheidungen und sieht neue Pflichten für digitale Plattformen vor.
Leerer, minimalistischer Büroarbeitsbereich mit ergonomischen Schreibtischen und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das griechische Kabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz streng reglementiert. Die von Ministerin Niki Kerameus eingebrachte Vorlage untersagt vollautomatisierte Entscheidungen durch Algorithmen bei weitreichenden personellen Maßnahmen wie Kontosperrungen, Entlassungen, Lohnkürzungen sowie der Zuteilung von Arbeitsschichten.

Dem Entwurf zufolge muss bei solchen Schritten künftig zwingend ein Mensch mit einer schriftlichen Begründung entscheiden, zudem wird den Beschäftigten ein ausdrückliches Recht auf Überprüfung eingeräumt.

Schutz vor Überwachung und Streikprognosen

Die geplante Gesetzgebung zieht deutliche Grenzen beim Einsatz von Analysewerkzeugen am Arbeitsplatz. So untersagt die Gesetzesvorlage den Einsatz von KI-Systemen zur Emotionserkennung bei Beschäftigten. Ausnahmen von diesem Verbot sind ausschließlich für klar definierte medizinische Zwecke oder zur Gewährleistung von Sicherheitsanforderungen vorgesehen.

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Darüber hinaus verbietet die Neuregelung die Verarbeitung von Daten, die darauf abzielen, Aktivitäten von Gewerkschaften oder Streiks im Vorfeld zu prognostizieren. Arbeitgeber dürfen entsprechende algorithmische Systeme künftig nicht mehr nutzen, um das Verhalten von Belegschaften im Hinblick auf Arbeitskämpfe oder gewerkschaftliche Organisierung zu erfassen oder vorherzusagen.

Strengere Vorgaben für digitale Plattformen

Einen weiteren Schwerpunkt des Entwurfs bilden verbindliche Regelungen für die Plattformökonomie. Digitale Plattformen werden verpflichtet, alle zwei Jahre eine umfassende Folgenabschätzung unter Beteiligung von Arbeitnehmervertretern durchzuführen. Zudem müssen sich die Betreiber im staatlichen System ERGANI registrieren lassen.

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Zugleich führt der Gesetzentwurf eine widerlegbare Vermutung der Beschäftigung für Plattformarbeiter ein. Damit soll der arbeitsrechtliche Status der Betroffenen präzisiert werden, um Scheinselbstständigkeit einzudämmen.

Nach Angaben der EU-Kommission gibt es in der Europäischen Union über 28 Millionen Plattformarbeiter, von denen schätzungsweise rund 5,5 Millionen möglicherweise falsch klassifiziert sind. In Griechenland sind laut Remote Work Europe rund 50.000 Personen in diesem Sektor tätig.

Mit dem Vorstoß reagiert die griechische Regierung auf die zunehmende Verbreitung algorithmischer Steuerungs- und Bewertungssysteme in der Arbeitswelt. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Rechte von Arbeitnehmern im digitalen Wandel zu stärken und sicherzustellen, dass personelle Grundsatzentscheidungen nicht ohne menschliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht getroffen werden.

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