KI-Gesetz: EU-Parlament verschiebt Hochrisiko-Regeln bis 2027
18.06.2026 - 00:52:36 | boerse-global.de
Juni 2026 mit deutlicher Mehrheit die Digital-Omnibus-Verordnung verabschiedet und damit zentrale Fristen des KI-Gesetzes nach hinten verschoben. 423 Abgeordnete stimmten für die Änderungen, 57 dagegen, 174 enthielten sich.
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Neue Expertenaufsicht startet
Einen Tag später, am 17. Juni, begann die operative Umsetzung: Ein Wissenschaftliches Gremium mit 60 unabhängigen Experten wurde berufen. Es bewertet allgemeine KI-Modelle (GPAI), identifiziert systemische Risiken und unterstützt bei der Klassifizierung. Ein Beratungsforum liefert künftig Impulse von Interessensvertretern für Marktüberwachung und technische Dokumentation.
Italiens Staatspräsident Sergio Mattarella mahnte am selben Tag bei einem Symposium, die EU müsse endlich von der Regelungsphase zur praktischen Umsetzung kommen. Er forderte ein stärkeres Innovations-Ökosystem und mehr Durchsetzungskraft bei den neuen Standards.
Verzögerungen für Hochrisiko-Systeme
Die beschlossenen Änderungen bringen spürbare Verschiebungen:
- Eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III): Pflichten gelten ab 2. Dezember 2027
- Eingebettete Hochrisiko-Systeme (Anhang I): Start am 2. August 2028
- Regulatorische Sandkästen: müssen bis 2. August 2027 eingerichtet sein
Auch die Kennzeichnungs- und Wasserzeichenpflichten für bestehende Systeme wurden verlängert. Sie treten nun am 2. Dezember 2026 in Kraft. Der Europäische Rat soll die Änderungen vor dem 2. August 2026 formal annehmen.
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Neue Verbote und Anpassungen
Das Parlament verhängte gezielte Verbote: Ab 2. Dezember 2026 ist KI zur Erstellung nicht-einvernehmlicher intimer Bilder („Nudification“) sowie zur Herstellung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger untersagt.
Um Doppelregulierung zu vermeiden, wurden Maschinenprodukte aus dem direkten Anwendungsbereich des KI-Gesetzes herausgenommen. Zudem gibt es erweiterte Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Definition von Sicherheitskomponenten wurde präzisiert. Die Registrierungspflichten für selbst als nicht-hochriskant eingestufte Systeme bleiben bestehen, wurden aber im finalen Text modifiziert.
Nächste Schritte: Leitlinien und Praxis-Code
Kilian Groß, Leiter der KI-Politikabteilung der EU-Kommission, betonte auf einem Industriegipfel am 16. Juni, der Fokus liege auf der Vereinfachung der Umsetzung – nicht auf grundlegenden Reformen. Das KI-Büro werde vor August 2026 einen neuen Verhaltenskodex für allgemeine KI vorlegen, nachdem eine frühere Frist im Frühjahr verstrichen war.
Parallel läuft noch bis zum 23. Juni 2026 die Konsultation der Kommission zu den Entwürfen für die Einstufung von Hochrisiko-Systemen gemäß Artikel 6 des Gesetzes. Die Konsultation war im Mai gestartet.
