KI im Betrieb: Italien schreibt Information und Schulung für Beschäftigte vor
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 09:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Italien tritt am 23. Oktober 2026 das Gesetzesdekret 179/2026 ohne Übergangsfrist in Kraft. Die Neuregelung, die am 8. Oktober 2026 in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht wurde, verschärft die betrieblichen Pflichten beim Einsatz automatisierter Technologien drastisch.
Gemäß Artikel 42 sind Arbeitgeber fortan verpflichtet, sämtliche Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz, die Arbeitsorganisation, Produktionstempo, Aufgabenausführung oder sicherheitsrelevante Entscheidungen beeinflussen, im betrieblichen Risikodokument DVR zu bewerten.
Die Pflicht greift auch ohne explizite Ausweisung als KI-System und betrifft unter anderem Scheduling-Plattformen, Instrumente zur Workflow-Automatisierung sowie Systeme zur Produktionsüberwachung.
Verbot rein automatisierter Personalentscheidungen
Flankiert wird die erweiterte Gefährdungsbeurteilung durch Artikel 41 des Dekrets. Demnach dürfen wesentliche Maßnahmen wie Kündigung, Einstellung, Disziplinarmaßnahmen, Vertragsänderungen und Leistungsbewertungen nicht rein automatisiert erfolgen; entsprechende Verstöße führen zur Nichtigkeit der Entscheidungen.
Das Gesetz verlangt stattdessen zwingend, dass die finale Entscheidung stets durch eine natürliche Person mit effektiver und unabhängiger Entscheidungsbefugnis getroffen wird. Zudem haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf klare, verständliche Informationen über eingesetzte Systeme und deren konkreten Einfluss auf Beschäftigungsentscheidungen.
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Neben der Gefährdungsbeurteilung sieht Artikel 42 verpflichtende Informations- und Schulungsmaßnahmen zu den identifizierten Risiken vor. Ergänzend dazu zielen die Artikel 47 und 48 darauf ab, KI-Kompetenzen und die Berufsbildung für Fachkräfte sowie in der Arbeitsvermittlung gezielt zu fördern, während eine fortlaufende menschliche Aufsicht sichergestellt bleiben muss.
Kontrollen und strafrechtliche Risiken für Betriebe
Die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Vorgaben führen das italienische Arbeitsministerium und die Nationale Arbeitsinspektion, die laut ihrem Jahresbericht allein im Jahr 2025 über 157.000 Inspektionen durchgeführt hat.
Verstöße gegen die DVR-Pflichten werden nach dem Gesetzesdekret 81/2008 geahndet: Artikel 55 sieht hierfür Geldstrafen von rund 3.557 bis 9.113 Euro – basierend auf der ministeriellen Neubewertung von 2023 – oder bis zu sechs Monate Haft vor.
Bereits am 30. September 2026 trat in Italien zudem das Dekret 160/2026 in Kraft. Dieses begründet über den Artikel 437-bis des Strafgesetzbuches eine strafrechtliche Verantwortlichkeit: Bei entsprechenden Vergehen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, die sich bei einer Gefährdung von Leben oder Sicherheit auf bis zu acht Jahre Haft erhöhen können.
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Vorstoß vor europäischen Fristen
Mit der unmittelbaren Durchsetzung dieser Arbeitgeberpflichten prescht Italien innerhalb Europas vor. Auf EU-Ebene hatte die am 27. Juli 2026 in Kraft getretene Verordnung 2026/1744 (EU Digital Omnibus) die Hochrisikopflichten gemäß Anhang III der europäischen KI-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
Während auf Gemeinschaftsebene damit noch Übergangszeiten für Hochrisikosysteme gelten – bei deren Missachtung Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes drohen –, etabliert Rom bereits jetzt verbindliche Prüf- und Transparenzstandards für den betrieblichen Alltag.
