KI-Kameras in Schwimmbädern: Datenschutzaufsicht prüft zehn Bäder
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 17:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die niedersächsische Datenschutzaufsicht hat eine umfassende Prüfung zur Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Videoüberwachung eingeleitet. Im Fokus der Untersuchung stehen zehn Hallen- und Freibäder im Bundesland. Die Behörde geht der Frage nach, in welchem Umfang die dort eingesetzten Systeme personenbezogene Daten verarbeiten und ob die Nutzung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen vereinbar ist.
Funktionsweise und Einsatzbereiche der KI-Systeme
Die untersuchten Systeme dienen primär der Sicherheit der Badegäste. Sie sind darauf programmiert, Menschen in Notsituationen eigenständig zu identifizieren. Hierfür analysiert die Software spezifische Bewegungsmuster im Wasser. Sobald die künstliche Intelligenz ein kritisches Muster erkennt, das auf einen drohenden Ertrinkungsunfall hindeutet, wird die zuständige Badeaufsicht alarmiert.
In den vergangenen Monaten ist bundesweit eine zunehmende Verbreitung solcher KI-gestützten Überwachungslösungen in Schwimmbädern zu beobachten. Ein Beispiel für eine langjährige Nutzung findet sich in der Salztherme Lüneburg (Salü), die bereits seit dem Jahr 2021 das System Angel Eye zur Überwachung des Bodens im dortigen Wellenbecken einsetzt.
Umfangreiche Abfrage durch die Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der aktuellen Prüfung hat die Datenschutzaufsicht einen detaillierten Fragenkatalog an die betroffenen Badbetreiber übermittelt. Die Behörde fordert genaue Auskünfte über die Art der ausgewerteten Bilddaten sowie über die konkreten Einsatzorte und Einsatzzeiten der Kameras. Ein wesentlicher Aspekt der Untersuchung ist die Frage, welche Funktionen die KI-Systeme im Detail ausführen.
Die Betreiber müssen offenlegen, ob die Software Live-Videobilder verarbeitet oder ob eine Analyse auf Basis von vektorisierten Körperumrissen und Bewegungsmustern erfolgt.
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Zudem wird ermittelt, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten von Badegästen und Beschäftigten getroffen wurden. Ein weiterer Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der möglichen Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der Europäischen Union.
Bewertung durch den Landesdatenschutzbeauftragten
Der Landesdatenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper bezeichnete die KI-gestützte Überwachung als eine potenziell sinnvolle Ergänzung für die Arbeit der Badeaufsicht. Gleichzeitig betonte er jedoch die besondere Sensibilität des Bereichs. Die Videoüberwachung von Personen in Schwimmbädern stelle einen erheblichen Eingriff dar, der einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Abwägung bedürfe.
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Das Ziel der laufenden Prüfung ist es, einen rechtskonformen Einsatz der Technologie sicherzustellen. Die Aufsichtsbehörde beabsichtigt, die Schwimmbäder bei der Umsetzung datenschutzgerechter Lösungen zu unterstützen. Derzeit läuft die Rückmeldefrist für die kontaktierten Betreiber noch an. Die Niedersächsische Datenschutzaufsicht plant, die zusammengefassten Ergebnisse der Untersuchung bis zum Ende des Jahres zu veröffentlichen.
