Kosmetik-Kennzeichnung: Seit August müssen 80 Duftstoffe einzeln aufgelistet werden
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für die europäische Kosmetikindustrie haben sich signifikant gewandelt. Im Fokus stehen dabei verschärfte Transparenzvorgaben für Inhaltsstoffe, die potenzielle allergische Reaktionen auslösen können. Diese Anpassungen betreffen eine Vielzahl von Herstellern und Produkten, von der klassischen Hautpflege bis hin zur spezialisierten Nagelkosmetik.
Neue Transparenzregeln für Duftstoffe und betroffene Produktgruppen
Seit dem 1. August 2026 gelten erweiterte Anforderungen an die Deklaration von Duftstoffen auf kosmetischen Erzeugnissen. Während bisher lediglich 24 spezifische Stoffe einzeln auf der Verpackung ausgewiesen werden mussten, hat sich diese Zahl nun auf 80 Substanzen erhöht.
Hintergrund dieser Maßnahme ist der Gesundheitsschutz der Verbraucher: Schätzungen zufolge reagieren etwa 1 bis 9 % der Bevölkerung innerhalb der Europäischen Union allergisch auf bestimmte Duftstoffe.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informierte bereits in einer Mitteilung vom 28. Juli 2026 über die Einzelheiten der erweiterten Kennzeichnungspflicht.
Demnach müssen die betreffenden Stoffe einzeln aufgeführt werden, sobald sie eine definierte Konzentrationsschwelle überschreiten. Bei Mitteln, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben (sogenannte Leave-on-Produkte), liegt dieser Schwellenwert bei 0,001 %.
Für Produkte, die nach der Anwendung wieder abgespült werden (Rinse-off-Produkte), wurde die Grenze auf 0,01 % festgelegt. Von diesen Regelungen ist ausdrücklich auch die Nagelkosmetik betroffen, was insbesondere Hersteller von Gelen und Lacken vor neue Herausforderungen in der Produktdeklaration stellt.
Seit dem 1. August 2026 müssen 80 Duftstoffe einzeln auf der Verpackung stehen — statt bisher 24. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Konzentrationsgrenzen für Leave-on und Rinse-off gelten und wie Sie Ihre Rezepturen und Etiketten fristgerecht anpassen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Fristen für die Marktanpassung und Übergangsregelungen
Um der Industrie den Übergang zu den neuen Kennzeichnungsstandards zu ermöglichen, wurden spezifische Fristen definiert. Hersteller durften Erzeugnisse, die noch nicht den erweiterten Vorgaben entsprachen, bis zum 31. Juli 2026 in den Verkehr bringen.
Für die Bereitstellung auf dem Markt, also den Abverkauf bereits gelieferter Bestände durch den Handel an die Endverbraucher, gilt eine längere Übergangsfrist. Diese endet erst am 31. Juli 2028. Diese zweistufige Regelung soll sicherstellen, dass vorhandene Lagerbestände ohne unnötige Warenvernichtung abverkauft werden können, während Neuproduktionen bereits die aktualisierten Standards erfüllen müssen.
Verschärfte Verbote bei spezifischen Inhaltsstoffen
Zusätzlich zu den Kennzeichnungspflichten für Duftstoffe sind auch Verbote für chemische Hilfsstoffe in Kraft getreten. Ein wesentlicher Einschnitt betraf den Fotoinitiator TPO (Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid). Dieser Stoff, der zuvor unter Anhang III der Kosmetikverordnung mit einer Höchstkonzentration von 5 % geführt wurde, ist seit dem 1. September 2025 verboten.
Für Produkte, die noch bis zum 31. Juli 2028 im Handel liegen dürfen, gilt eine Übergangsfrist — doch Neuproduktionen müssen längst konform sein. Der Leitfaden führt Sie durch den Fristenplan 2026 bis 2028 und das Rezeptur-Audit für verbotene Fotoinitiatoren. Fristenplan und Audit-Checkliste sichern
Die Einstufung von TPO in die CMR-Kategorie 1B führte zur Aufnahme in Anhang II der entsprechenden Verordnung, was ein vollständiges Verwendungsverbot in kosmetischen Mitteln nach sich zog.
Im Gegensatz zu den Regelungen für die Duftstoffkennzeichnung wurde für TPO keine Abverkaufsfrist gewährt. Dies verdeutlicht die unterschiedliche Handhabung von deklaratorischen Änderungen gegenüber stofflichen Verboten, die auf einer Neueinstufung der Risikoklasse basieren. Hersteller mussten ihre Rezepturen bereits im Vorfeld anpassen, um die Konformität ihrer Produkte sicherzustellen.
