Kratos-Plattform zerschlagen: BKA stoppt Phishing-Dienst fĂŒr 1.800 TĂ€ter
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 04:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, ein mutmaĂlicher Entwickler in Indonesien festgenommen. Die Plattform ermöglichte massenhaften IdentitĂ€tsdiebstahl.
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Zentralstelle zur BekĂ€mpfung der InternetkriminalitĂ€t (ZIT) haben einen der gröĂten Phishing-Dienste der Welt lahmgelegt. Die als âKratosâ bekannte Plattform operierte nach dem Phishing-as-a-Service-Modell (PhaaS) â Kriminelle konnten hier fertige Werkzeuge fĂŒr ihre Betrugsmasche mieten. Die Aktion am 20. Juli 2026 erfolgte in enger Abstimmung mit US-Behörden.
Ein Franchise-System fĂŒr Cyberkriminelle
Seit 2024 war âKratosâ aktiv â und wuchs rasant. Das BKA spricht von einem regelrechten Franchise-Modell: Ăber 1.800 einzelne TĂ€ter mieteten die Schadsoftware, um eigene Betrugskampagnen zu starten. Die Bilanz ist erschreckend: Rund 15.000 Phishing-Angriffe pro Monat gingen auf das Konto der Plattform. Hunderttausende Opfer in mehr als 30 LĂ€ndern wurden registriert.
Die Entwickler von âKratosâ kassierten krĂ€ftig mit. SchĂ€tzungen zufolge erwirtschafteten sie mit dem Verkauf ihrer âLizenzenâ mehr als 300.000 Euro. Die Server-Infrastruktur erstreckte sich ĂŒber zahlreiche LĂ€nder â ein Netz, das die Ermittler nun zerschlagen haben.
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Perfekte Kopien und ausgehebelte Sicherheit
Die technische Raffinesse der Plattform machte sie besonders gefĂ€hrlich. âKratosâ zielte gezielt auf Microsoft-Konten ab. Die Software erstellte tĂ€uschend echte Kopien der Anmeldeseiten â fĂŒr Laien kaum von den Originalen zu unterscheiden.
Der eigentliche Coup der Kriminellen: Die Plattform konnte moderne Sicherheitsmechanismen umgehen. Selbst die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) und die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) waren kein Hindernis. Die Angreifer stahlen sogenannte Cookies â kleine DatensĂ€tze, die den Browser als eingeloggt ausweisen. So konnten sie aktive Sitzungen ĂŒbernehmen, selbst wenn das Opfer zusĂ€tzliche Sicherheitsstufen aktiviert hatte.
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Festnahme und laufende Ermittlungen
Der entscheidende Schlag gelang den Ermittlern in Indonesien. Dort wurde ein mutmaĂlicher Entwickler der Schadsoftware festgenommen. In Deutschland laufen die Verfahren nach mehreren Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB): Bildung krimineller Vereinigungen (§ 127), FĂ€lschung beweiserheblicher Daten (§ 269) und Computerbetrug (§ 263a).
Die Hauptinfrastruktur ist zwar vom Netz, doch die Arbeit der Ermittler ist noch nicht abgeschlossen. Das BKA und die ZIT werten derzeit die riesigen Datenmengen aus, die bei der Beschlagnahmung der Server sichergestellt wurden. Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden zeigt: Im Kampf gegen die zunehmend professionalisierte CyberkriminalitÀt sind internationale Allianzen unverzichtbar.
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