Eigene, Intim-Fotos

Eigene Intim-Fotos bei Google? KlÀgerin will Grundsatzurteil

02.09.2025 - 14:25:31

Kriminelle stehlen Sex-Aufnahmen eines Ehepaars. Immer wieder tauchen die Bilder im Internet auf - auch bei Google-Suchen. Inwieweit kann der Konzern dafĂŒr in die Verantwortung genommen werden?

Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? Diese Frage will eine Frau per Klage in einem Grundsatzurteil an einem Gericht in MĂŒnchen klĂ€ren lassen. Eine Sprecherin des Landgerichts MĂŒnchen I bestĂ€tigte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage den Eingang der Klage, die die Organisation HateAid öffentlich gemacht hatte. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.

Nach Angaben von HateAid, die die KlĂ€gerin unterstĂŒtzt, werden die aus einer privaten Datenbank des Ehepaars gestohlenen Aufnahmen seit 2023 tausendfach online verbreitet. Seitdem seien die Bilder und leicht abgewandelte Versionen der Aufnahmen immer wieder auf Porno-Seiten auffindbar - aber auch per Google-Bildersuche, wenn man die Klarnamen des Paares mit expliziten Suchbegriffen kombiniere. Das habe die KlĂ€gerin zufĂ€llig entdeckt.

Auf die Löschung folgen immer neue Uploads

Ziel der Klage sei, «dass alle bisher gemeldeten sowie kerngleichen Bilder nicht mehr in der Google-Suche angezeigt werden», teilte HateAid mit. «Unsere Klientin ist kein Einzelfall, auch nicht in unserer HateAid-Beratung», sagte eine Sprecherin der Organisation. «Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist ein andauerndes Problem in unserer Beratung. Dabei ist Google immer wieder relevant.» HateAid berĂ€t und unterstĂŒtzt als gemeinnĂŒtzige Organisation Menschen, die im Netz Gewalt ausgesetzt sind.

Im Fall der KlĂ€gerin habe HateAid rund 2.000 Treffer der Suchmaschine innerhalb von eineinhalb Jahren gemeldet. In der Regel habe Google bei entsprechenden AntrĂ€gen die Treffer auch entfernt, die Bilder wĂŒrden aber «bis heute immer wieder erneut hochgeladen und in der Bildersuche als Suchtreffer angezeigt», teilte HateAid mit. Man habe Google deshalb aufgefordert, die Aufnahmen und leicht abgewandelte Versionen kĂŒnftig nicht mehr als Suchtreffer anzuzeigen - dem sei der Konzern aber nicht nachgekommen.

Google trage eine Mitverantwortung fĂŒr die Verbreitung der privaten Bilder, die vor allem auf kleinen Porno-Seiten veröffentlicht worden seien, argumentiert HateAid. «Durch die massenhafte Verbreitung steigt der Leidensdruck der Klientin erheblich.» Menschen aus dem privaten Umfeld der Frau und ihrer Arbeitsstelle seien ĂŒber die Suchmaschine auf die Bilder gestoßen. Die KlĂ€gerin sei deshalb umgezogen und habe sich einen neuen Job gesucht. 

Google spricht von «komplexer Herausforderung»

Ein Google-Sprecher sagte, der Kampf gegen die Verbreitung solcher Aufnahmen sei «eine komplexe Herausforderung, die eine PrioritĂ€t fĂŒr die Google Suche ist und bleiben wird». Google habe deshalb eine Reihe von Schutzmaßnahmen entwickelt, um bei entsprechenden Meldungen zu reagieren. «Wir verstehen, dass es sehr belastend ist, wenn Inhalte ohne Erlaubnis online geteilt werden», sagte der Google-Sprecher.

Die KlĂ€ger argumentieren, dass Google an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden sei. Immerhin verarbeite die Suchmaschine beim Anzeigen der Bilder personenbezogene Daten - und mĂŒsse damit auch das in der DSGVO festgehaltene sogenannte «Recht auf Vergessenwerden» gewĂ€hrleisten. Ob der Konzern dazu verpflichtet werden kann, wolle man in einer Grundsatz-Entscheidung vor Gericht klĂ€ren lassen. 

Wann das passieren könnte, blieb zunĂ€chst unklar. ZunĂ€chst einmal habe Google als Beklagte bis Ende September Zeit, eine Erwiderung auf die Klage einzureichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Termin fĂŒr das Verfahren selbst sei noch nicht festgelegt worden.

@ dpa.de