EU-Kommission, Facebook-Konzern

EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visier

01.07.2024 - 12:37:45

LĂ€sst der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta seinen Nutzern bei Fragen nach Werbung und Datenschutz wirklich die freie Wahl? Die EU-Kommission hat Zweifel.

Der Internet-Konzern Meta verstĂ¶ĂŸt mit seinem Modell «Pay for Privacy» aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale Regeln. Nach Ansicht der BrĂŒsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen GebĂŒhr fĂŒr eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden mĂŒssen. 

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich fĂŒr einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die BrĂŒsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Außerdem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuĂŒben.

Meta weist VorwĂŒrfe zurĂŒck

Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell «Pay for Privacy» im Einklang mit dem Gesetz ĂŒber digitale MĂ€rkte (DMA) stehe. «Wir freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der EuropĂ€ischen Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen.»

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorlĂ€ufigen Feststellungen der BrĂŒsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurĂŒck, das die Kommission im MĂ€rz eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.

Seit Anfang MĂ€rz mĂŒssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll fĂŒr mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen fĂŒr neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mĂ€chtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln fĂŒr die sogenannten Gatekeeper (TorwĂ€chter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Mögliche Konsequenzen fĂŒr Meta

Die Kommission will das im MĂ€rz eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung mĂŒssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszurĂ€umen. Wer sich nicht an das Gesetz hĂ€lt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei WiederholungstĂ€tern sind 20 Prozent möglich.

 

@ dpa.de