Medikamentenrabatte, Millionen

Medikamentenrabatte: 655 Millionen CHF bleiben bei Ärzten und SpitĂ€lern

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Schweizer Finanzkontrolle deckt auf: Nur 12 Prozent der Medikamentenrabatte erreichen die Versicherten. Rund 655 Millionen Franken verbleiben bei Leistungserbringern.

EFK-Bericht: Massive Defizite bei Weitergabe von Medikamentenrabatten in der Schweiz
Ein moderner, steriler Apothekentresen mit Medikamentenschachteln im Hintergrund bei natĂŒrlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Ein im August 2026 veröffentlichter Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) legt weitreichende Defizite bei der Handhabung von Medikamentenrabatten im Schweizer Gesundheitswesen offen. Die Untersuchung der Daten aus dem Jahr 2024 zeigt eine erhebliche Diskrepanz zwischen den von Pharmaunternehmen gewÀhrten Preisvorteilen und deren Weitergabe an die Versicherten.

Demnach flossen geldwerte Vorteile in der Höhe von insgesamt 743 Millionen CHF – was etwa 8 Prozent des gesamten Medikamentenumsatzes entspricht – an Akteure wie Ärzte, SpitĂ€ler und Apotheken. Davon erreichten jedoch lediglich 88 Millionen CHF, also etwa 12 Prozent, die Krankenkassen und damit die PrĂ€mienzahler.

Unzureichende Weitergabe von Preisvorteilen im Gesundheitswesen

Die EFK stellte fest, dass rund 655 Millionen CHF der VergĂŒnstigungen bei den Leistungserbringern verblieben. Laut der Finanzkontrolle wurde etwa die HĂ€lfte dieser Vorteile pflichtwidrig einbehalten oder als unangemessen eingestuft. Gesetzlich ist vorgesehen, dass mindestens 51 Prozent solcher Rabatte an die PrĂ€mienzahler weitergegeben werden mĂŒssen.

Die Summe, die im Jahr 2024 entweder hĂ€tte weitergegeben werden mĂŒssen oder als unangemessen galt, bezifferte die EFK auf rund 360 Millionen CHF. Eine weitere SchĂ€tzung in dem Bericht geht von jĂ€hrlich etwa 320 Millionen CHF aus, die den Versicherten durch mangelhafte Weitergabe entgehen.

Seit dem Jahr 2020 belÀuft sich der geschÀtzte Gesamtschaden durch nicht weitergeleitete Rabatte laut den Berechnungen der EFK auf rund 2 Milliarden CHF.

Ein wesentliches Hindernis fĂŒr die Transparenz ist das Fehlen formeller Vereinbarungen: Nur 16 Prozent der Arztpraxen und 24 Prozent der SpitĂ€ler verfĂŒgen ĂŒber schriftliche Regelungen zur Rabattweitergabe. Im Bereich der Apotheken existieren dem Bericht zufolge derzeit ĂŒberhaupt keine derartigen Vereinbarungen.

Strukturelle Defizite in der behördlichen Aufsicht

Ein zentraler Kritikpunkt der EFK richtet sich gegen das Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG). Die dortigen Kontrollmechanismen wurden als kaum wirksam bewertet. In der Vergangenheit habe das Amt weder Sanktionen verhĂ€ngt noch ein entsprechendes Verfahren vollstĂ€ndig abgeschlossen.

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Als eine Ursache fĂŒr diese mangelhafte Aufsicht identifizierte die EFK personelle EngpĂ€sse. Die fĂŒr Kontrollen vorgesehenen Stellen im BAG wurden in der Vergangenheit von 11 auf 7,3 VollzeitĂ€quivalente reduziert.

Die Finanzkontrolle empfahl daher eine verbesserte Datenerhebung sowie die Einbeziehung von Grossisten in die Transparenzpflicht. Zudem sollten Kontrollen kĂŒnftig auch dann möglich sein, wenn keine spezifischen Vereinbarungen zwischen den Akteuren vorliegen.

Da das BAG diese Empfehlungen zunĂ€chst ablehnte, wurde der Fall an Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider eskaliert. Diese ordnete daraufhin die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen an. In der Folge kĂŒndigte das BAG an, die Mittel fĂŒr die entsprechenden Kontrollen wieder aufzustocken.

Reaktionen der BranchenverbÀnde und laufende Verfahren

Die betroffenen VerbĂ€nde reagierten unterschiedlich auf die Veröffentlichungen. Der Spitalverband H+ gab an, dass die SpitĂ€ler jĂ€hrlich etwa 60 Millionen CHF an Rabatten zurĂŒckgeben wĂŒrden, was rund 2,3 Prozent entspreche.

Der Apothekerverband pharmaSuisse wies die VorwĂŒrfe einer systematischen Fehlernutzung zurĂŒck und verwies auf fehlende zentrale Datenstrukturen; zudem gab der Verband an, keine Rabatte angenommen zu haben. Der Ärzteverband FMH betonte wiederum, dass man sich bei der Rabattweitergabe an die gesetzlichen Vorgaben halte.

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Seit Jahren entgehen den PrĂ€mienzahlern jĂ€hrlich rund 320 Millionen Franken durch nicht weitergegebene Medikamentenrabatte. Die EFK fordert nun strengere Kontrollen – auch fĂŒr Apotheken und Grossisten. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert Sanktionen. Dieser Leitfaden liefert eine Übersicht ĂŒber die gesetzlichen Vorgaben und die neuen Empfehlungen. Leitfaden zu Rabattvorgaben jetzt sichern

Indes fĂŒhrt die EFK bereits sechs Untersuchungsverfahren wegen mutmaßlich unzulĂ€ssiger Vorteile. Ein konkreter Fall betrifft das Pharmaunternehmen Sandoz, das einer Arztpraxis 67'000 CHF fĂŒr Werbezwecke gezahlt haben soll.

Angesichts dieser Entwicklungen forderte der Konsumentenschutz eine grundlegende Abschaffung der bestehenden Rabattsysteme, wĂ€hrend Beobachter wie Prio Swiss zwar ein gestiegenes Bewusstsein fĂŒr die Problematik konstatieren, aber weiterhin eine lĂŒckenhafte Umsetzung der Weitergabepflicht sehen.

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