Medikationsplan: Elektronisches System erfasst Wechselwirkungen automatisch
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Juli 2026 dürfen Arztpraxen Verordnungen direkt an Apotheken schicken – ohne Umweg über das Pflegepersonal. Die Neuregelung soll Abläufe beschleunigen und Fehler vermeiden. Ermöglicht wird die direkte Übermittlung von E-Rezept-Zugangsdaten an Apotheken mit Heimversorgungsvertrag.
Digitalisierung schreitet voran
Parallel treibt die Bundesregierung die digitale Infrastruktur voran. Das Gesetz zur digitalen Modernisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) stärkt die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur. Branchenexperten erwarten Einsparungen in Millionenhöhe – vor allem durch die Verknüpfung von Bedarfscheck und digitaler Dokumentation.
Elektronischer Medikationsplan in der Erprobung
Mitte Juli startete die Pilotphase des elektronischen Medikationsplans (eMP) in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens. Der Plan erfasst alle Medikamente und Allergien eines Patienten. Der bundesweite Roll-out ist für Herbst 2026 geplant.
Warum das nötig ist? Ein Fall aus Februar 2025 zeigt die Risiken: In einem Schweizer Heim führte eine Morphin-Überdosierung zu lebensbedrohlichen Zuständen. Auch Mängelberichte der Heimaufsicht im bayerischen Altötting vom Mai 2026 belegen die Gefahren manueller Prozesse.
Apothekerverbände betonen: Der eMP erkennt Wechselwirkungen besser und übernimmt Dosierungsänderungen automatisch. Das betrifft rund 36 Prozent der Versicherten – Patienten, die dauerhaft drei oder mehr Medikamente einnehmen.
Seit Juli 2026 dürfen Ärzte Verordnungen direkt an Apotheken senden – der elektronische Medikationsplan (eMP) startet im Herbst bundesweit. Unser Leitfaden zeigt in 3 Schritten, wie Sie Ihr Heim fit machen: von der TI-Anbindung über den Kostenvergleich beim Verblistern bis zum Musterantrag für den Heimversorgungsvertrag. Praxis-Leitfaden eMP jetzt anfordern
Wirtschaftlicher Druck auf Pflegeheime
Trotz digitaler Fortschritte bleibt die Finanzlage vieler Heime angespannt. Eine PwC-Studie vom Juni 2026 zeigt: Jedes fünfte Pflegeheim hat offene Forderungen von über 100.000 Euro. Hauptgrund sind Zahlungsverzögerungen der Sozialämter.
Gleichzeitig steigen die Kosten für Bewohner. Der durchschnittliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege liegt seit Anfang 2026 bei über 3.200 Euro monatlich. Zusätzliche Kosten entstehen durch spezialisierte Dienstleistungen wie das Verblistern von Medikamenten – in manchen Regionen inklusive, andernorts extra berechnet.
Neue Regeln für Apotheken
Jedes fünfte Pflegeheim hat offene Forderungen von über 100.000 Euro – gleichzeitig steigen die Eigenanteile der Bewohner. Der elektronische Medikationsplan senkt Fehler und spart Zeit. Unser Leitfaden hilft Ihnen, die Umstellung kosteneffizient zu planen und Forderungsausfälle zu vermeiden. Kostenfreien Leitfaden jetzt sichern
Das Apotheken-Vergütungs- und -Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) setzt neue Standards: Bis September 2026 müssen verbindliche Abläufe für pharmazeutische Dienstleistungen stehen. Ab 2027 steigt das Fixum pro Packung.
Auch beim Sortiment tut sich was: Ein Sachverständigenausschuss empfahl im Juli 2026, bestimmte Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Prednisolon-Cremes und spezifische Augentropfen könnten künftig rezeptfrei erhältlich sein – vorausgesetzt, das Gesundheitsministerium stimmt zu. Das würde die Verordnungswege entlasten, erfordert aber mehr Beratung durch die Apotheken.
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