Medizinische Vorsorge: Drei Szenarien gehören in die Patientenverfügung
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die rechtzeitige Vorsorge für Situationen, in denen Betroffene nicht mehr selbst über medizinische Eingriffe entscheiden können, gewinnt im Pflegealltag zunehmend an Bedeutung.
Für Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in der Eingliederungshilfe bietet die Stiftung Liebenau eine strukturierte gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) nach § 132g SGB V an. Das Beratungsangebot richtet sich an Pflegebedürftige, die ihre Vorstellungen für spätere Notfall- und Behandlungssituationen vorausschauend festlegen möchten.
Beratungsangebote in der stationären Pflege
Die gesundheitliche Versorgungsplanung der Stiftung Liebenau ist freiwillig und für gesetzlich Versicherte kostenfrei, da die zuständigen Krankenkassen die Aufwendungen übernehmen. Ein praktisches Beispiel für diesen Prozess bietet das Haus der Pflege St. Ulrika in Mengen: Dort erstellte die Bewohnerin Agathe Schmid gemeinsam mit ihrer Tochter Daniela Maldera und dem GVP-Berater Martin Ditz eine Patientenverfügung.
Die Dokumentation des geäußerten Willens erfolgt im Rahmen dieses Prozesses in Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Notfalldokumenten. Um allen Bewohnern den Zugang zu ermöglichen, stehen die Angebote auch barrierefrei in Leichter Sprache zur Verfügung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und präzise Vorsorge
Die Relevanz einer eindeutigen und individuellen Dokumentation wird auch in der medizinischen Praxis hervorgehoben. Ein Frankfurter Notarzt und Psychiater wies darauf hin, dass allgemeine Formulierungen wie der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen im Ernstfall nicht ausreichen. Vielmehr sei es erforderlich, Verfügungen frühzeitig zu verfassen, zu unterschreiben und an konkrete Situationen anzupassen.
Dabei sollten drei Szenarien durchdacht werden: ein akuter Notfall, eine vorübergehende sowie eine dauerhafte Einwilligungsunfähigkeit, etwa infolge einer schweren Demenzerkrankung. Zudem empfiehlt der Mediziner, solche Dokumente alle zwei bis drei Jahre zu überprüfen und Vertrauenspersonen zu informieren.
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Nach der gesetzlichen Regelung von 2022 ist ein Ehepartner sechs Monate lang weisungsbefugt. Existieren weder ein Ehepartner noch eine bevollmächtigte Person, befragt das behandelnde Team Angehörige.
Belastungen in der häuslichen Pflege und Beratungsstrukturen
Der Bedarf an Orientierung betrifft nicht nur stationäre Einrichtungen, sondern auch die häusliche Pflege. Eine bundesweite Erhebung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) unter 1.012 pflegenden Angehörigen im Alter von 40 bis 85 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten mindestens wöchentlich einen zu Hause lebenden Menschen ab 60 Jahren mit Pflegegrad versorgen, verdeutlicht die Belastungen: Demnach sind 53 Prozent der Befragten psychisch belastet, bei der Betreuung von Menschen mit Demenz sind es 71 Prozent. Zudem berichteten 50 Prozent über eine falsche oder ausbleibende Arzneimittelanwendung in den vergangenen sechs Monaten, 19 Prozent sogar wiederholt.
Das ZQP rät daher zu einem aktuellen Medikationsplan aus der Hausarztpraxis inklusive selbstgekaufter Präparate und Nahrungsergänzungsmittel sowie zu Medikationsanalysen in der Apotheke.
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Weiterhin sollten Haltbarkeitsdaten nach dem Öffnen notiert, Rezepte rechtzeitig besorgt und Tablettenboxen oder Verblisterungen sowie das Zerkleinern von Medikamenten nur nach Rücksprache genutzt werden. Kostenfreie Auskünfte vermitteln Pflegekassen, Pflegestützpunkte, eine Online-Datenbank des ZQP sowie psychologische Onlineberatungen.
Auf kommunaler Ebene werden begleitende Rahmenbedingungen ebenfalls fortlaufend angepasst. So aktualisierte der Landkreis Kassel seine Förderrichtlinien für Beratungsstellen für ältere Menschen sowie für Angebote für Demenzerkrankte und pflegende Angehörige. Vizelandrätin Silke Engler und Altenhilfeplanerin Nathalie Hügues unterstrichen, dass es sich dabei um strukturelle Anpassungen zur rechtssicheren Fortführung ohne Kürzungen handele.
