Meta haftet für Deepfakes: Gericht verhängt bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 22:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der US-Konzern Meta haftet für betrügerische Werbeanzeigen sowie manipulierte Bild- und Tonaufnahmen auf seinen Plattformen Facebook und Instagram. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil der ersten Instanz entschieden.
Der Technologiekonzern wird durch den Richterspruch dazu verpflichtet, gefälschte Nutzerprofile und betrügerische Anzeigen mit Bezug auf die Geldanlage-Plattform Finanzfluss künftig bereits vor deren Veröffentlichung herauszufiltern.
Geklagt hatten die Plattform Finanzfluss sowie deren Gründer Thomas Kehl. Der Finanz-Influencer hatte sich juristisch gegen den Missbrauch seiner Identität gewehrt und setzte sich vor Gericht nun zunächst durch.
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Nach Angaben aus dem Verfahren existierten bereits seit 2024 gefälschte Nutzerkonten auf Facebook und Instagram, die das Gesicht von Thomas Kehl trugen. Die Betrüger nutzten diese Profile und irreführende Anzeigen gezielt, um Nutzerinnen und Nutzer in externe WhatsApp-Gruppen zu locken.
Hohe Ordnungsgelder und Pflicht zur Offenlegung
Das Landgericht Frankfurt setzte für den Konzern deutliche Grenzen bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte. Sollte Meta künftig gegen die gerichtlich auferlegte Unterlassungspflicht verstoßen, drohen dem Plattformbetreiber Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.
Darüber hinaus verpflichtet das Urteil den Konzern, die durch die betrügerischen Anzeigen generierten Werbeeinnahmen vollständig offenzulegen. Neben der Pflicht, die rechtswidrigen Inhalte auf den eigenen Diensten künftig konsequent zu unterbinden, muss Meta laut der Gerichtsentscheidung zudem eine geringe Geldstrafe zahlen.
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Mit der Vorgabe, betrügerische Inhalte mit Bezug zu Finanzfluss bereits vor deren Erscheinen automatisiert oder manuell herauszufiltern, verschärft das Landgericht die Anforderungen an die Prüfpflichten großer Plattformbetreiber deutlich. Bislang beriefen sich Plattformen häufig darauf, rechtswidrige Inhalte erst nach entsprechenden Hinweisen entfernen zu müssen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt markiert für Finanzfluss und Gründer Thomas Kehl einen Etappensieg im juristischen Vorgehen gegen die Verwendung von Deepfakes zu Anlagebetrugszwecken. Allerdings ist das Frankfurter Urteil noch nicht rechtskräftig.
Dem unterlegenen Konzern steht der Rechtsweg über eine Berufung vor der nächsthöheren Instanz offen. Meta prüft nach Bekanntwerden der Entscheidung derzeit weitere Schritte gegen den Richterspruch.
