Mindestlohn-Umgehung, Milliarden

Mindestlohn-Umgehung: 64 Milliarden Euro Schaden seit 2015

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 08:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaftsbund beziffert Schaden durch Mindestlohn-Umgehung seit 2015 auf 64 Milliarden Euro. Arbeitgeber zweifeln an Methodik.

DGB-Analyse: 64 Mrd. Euro Schaden durch Mindestlohn-Umgehung
Ein besorgter Arbeiter blickt auf Dokumente in einer Lagerhalle, symbolisch für Mindestlohn-Unterschreitungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine detaillierte Analyse zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt, die erhebliche finanzielle Ausfälle für Arbeitnehmer, Sozialversicherungen und den Fiskus aufzeigt. Den Berechnungen zufolge ist seit der Einführung der Lohnuntergrenze im Jahr 2015 durch systematische Umgehungen ein Gesamtschaden in Höhe von rund 64 Milliarden Euro entstanden.

Massive Ausfälle für Beschäftigte und Sozialkassen

Die Erhebung des DGB bezieht sich auf den Zeitraum von 2015 bis 2024. Die Summe von 64 Milliarden Euro setzt sich dabei aus verschiedenen Faktoren zusammen, wobei der größte Teil direkt die Arbeitnehmer betrifft. Laut der Analyse entfielen rund 35 Milliarden Euro auf vorenthaltene Löhne. Dabei handelt es sich um Gelder, die den Beschäftigten zwar gesetzlich zugestanden hätten, jedoch von den Arbeitgebern nicht ausgezahlt worden seien.

Neben den direkten Lohneinbußen verzeichneten auch die öffentlichen Kassen signifikante Verluste. Der Gewerkschaftsbund beziffert die Mindereinnahmen für die Sozialkassen auf 22 Milliarden Euro. Diese Summe ergibt sich aus den Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die auf Basis der tatsächlich geschuldeten Mindestlöhne hätten abgeführt werden müssen. Zusätzlich seien dem Staat Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 7 Milliarden Euro entgangen.

Millionen von Arbeitnehmern betroffen

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Die Dimension der Mindestlohn-Umgehung verdeutlicht der DGB auch anhand der betroffenen Personenanzahl. Den Angaben nach waren in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr von der Unterschreitung der Lohnuntergrenze betroffen.

In den analysierten Fällen sei der Mindestlohn nicht nur geringfügig, sondern deutlich unterlaufen worden. Die Gewerkschaft beziffert die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Entgelt und dem gesetzlich vorgeschriebenen Satz auf eine Spanne von 1,70 Euro bis 2,40 Euro pro Stunde. Zum Vergleich: Der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro pro Stunde.

Diskrepanz zwischen Schaden und Strafverfolgung

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Ein weiterer Aspekt der Auswertung betrifft die behördliche Verfolgung von Verstößen. Für das Jahr 2024 verweist der DGB auf insgesamt 6.200 eingeleitete Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Umgehung des Mindestlohns stehen. Die in diesem Zeitraum verhängten Bußgelder summierten sich auf insgesamt 25,4 Millionen Euro. Angesichts der berechneten jährlichen Schadenssummen deutet diese Zahl auf eine erhebliche Lücke zwischen den festgestellten Verstößen und dem tatsächlichen Ausmaß des Betrugs hin.

Kritik an der Datengrundlage

Die Veröffentlichung der Zahlen stieß auf unmittelbare Reaktion seitens der Arbeitgeberseite. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) meldete Zweifel an der Aussagekraft der Untersuchung an. Die Arbeitgebervereinigung kritisierte dabei insbesondere die Methodik, die der Gewerkschaftsbund für seine Berechnungen herangezogen habe. Eine detaillierte Begründung, welche statistischen Annahmen konkret angezweifelt werden, wurde im ersten Schritt nicht weiter ausgeführt.

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