Minijobs: DEHOGA warnt vor Abgaben von bis zu 42,27 Prozent
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat die Mitmach-Plattform minijobs-erhalten.de ins Leben gerufen und warnt vor einer deutlichen Verteuerung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Der Branchenverband sieht durch geplante gesetzliche Änderungen erhebliche finanzielle Belastungen auf gastgewerbliche Betriebe zukommen und fordert die Politik zum Gegensteuern auf.
Verbandsberechnungen sehen Anstieg der Abgabenlast
Nach Angaben des DEHOGA arbeiten fast 7 Millionen Menschen in Deutschland in Minijobs. Für annähernd 95 Prozent dieser Beschäftigten handele es sich um einen Hinzuverdienst oder eine zusätzliche Arbeit. Laut Zahlen der Minijob-Zentrale kommt lediglich für 5,3 Prozent der geringfügig Beschäftigten ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung infrage.
Derzeit betragen die pauschalen Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs 31,17 Prozent des Lohns. Berechnungen des DEHOGA zeigen, dass diese Abgaben durch das Zusammenwirken bereits beschlossener sowie weiterer geplanter Maßnahmen auf bis zu 42,27 Prozent klettern könnten.
Die genaue Zusammensetzung dieser Gesamtsumme weist der Verband in seiner Modellrechnung nicht gesondert aus. Allein für das Gastgewerbe würden die jährlichen Arbeitskosten durch einen solchen Anstieg voraussichtlich um fast 72 Millionen Euro zulegen.
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Der DEHOGA fordert deshalb, zusätzliche Belastungen abzuwenden, auf Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung zu verzichten und die Pauschsteuer stabil bei 2 Prozent zu belassen. Zudem verlangt der Verband, gewerbliche Minijobs bezahlbar zu halten und die im Koalitionsvertrag vereinbarte flexiblere Wochenarbeitszeit umzusetzen.
Reformpläne und anstehende gesetzliche Weichenstellungen
Hintergrund der Verbandsinitiative sind verschiedene Vorhaben auf Bundesebene. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für Minijobs verbindlich von 13 auf 17,5 Prozent.
Zudem sieht ein Beschluss des Koalitionsausschusses vor, die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent anzuheben; diese Erhöhung ist auch im Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform ab 2027 verankert. Ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent zur Pflegeversicherung ist in einem Referentenentwurf der Bundesregierung enthalten, bislang jedoch nicht verabschiedet.
Weitergehende Vorschläge kommen aus der Rentenkommission: Sie empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus geringfügiger Beschäftigung mit Ausnahme von Schülern vollständig abzuschaffen. Ein entsprechender Beschluss liegt hierzu aber nicht vor. Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst 2026 über die weitere Ausgestaltung und Zukunft der Minijobs entscheiden.
Gleichzeitig verändern sich die Rahmenparameter für Löhne und Arbeitszeit: Zum 1. Januar 2027 hebt die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro an. Damit einhergehend steigt die monatliche Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro auf 633 Euro.
Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine zuvor gewählte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig revidieren, wobei eine erneute Befreiung im Anschluss ausgeschlossen ist.
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Bedeutung für Handel und Gastgewerbe
Neben dem DEHOGA warnt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) vor drohenden Mehrkosten. Laut Erhebungen sind im Einzelhandel rund 800.000 sowie im Gastgewerbe 951.078 Minijobber tätig; bundesweit liegt der Frauenanteil bei 56 Prozent.
Auch die Denkfabrik Zukunft Gastwelt (DZG) mahnt vor zusätzlichen Belastungen für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus, in denen nach ihren Angaben rund 1,3 Millionen Minijobber tätig sind, und dringt auf verbesserte Anreize für Mehrarbeit sowie für den Übergang in sozialversicherungspflichtige Stellen.
Bestandsdaten der Minijob-Zentrale zum 30. Juni 2026 untermauern die Größenordnung: Von den insgesamt 6.959.301 gemeldeten Minijobbern entfielen 6.705.720 auf das Gewerbe und 253.581 auf Privathaushalte. Rund 3,75 Millionen der gewerblichen Kräfte waren Frauen.
In der Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen, die rund 1,19 Millionen Personen umfasst, waren etwa 87 Prozent höchstens fünf Jahre geringfügig tätig. Lediglich 1.475 Frauen dieser Kohorte wiesen eine Beschäftigungsdauer von über 20 Jahren auf.
