Nach einem Todesfall: 12 Monate für Beihilfe und offene Rentenansprüche
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deNach dem Verlust eines Angehörigen stehen Hinterbliebene neben der emotionalen Belastung vor einer Vielzahl von administrativen und organisatorischen Aufgaben. In der Praxis geraten dabei finanzielle Leistungsansprüche, die den Hinterbliebenen zustehen, nicht selten in den Hintergrund.
Ein Überblick des Senders Radio ZET und des Experten Jakub Rosiak zeigt auf, welche finanziellen Hilfen und Nachlasswerte Angehörigen zustehen und welche Regelungen dabei greifen.
Neuregelung bei der Bestattungsbeihilfe
Ein zentraler Posten unter den gesetzlichen Ansprüchen ist die Bestattungsbeihilfe (Zasi?ek pogrzebowy). Seit dem 1.1.2026 beläuft sich dieser Betrag auf 7000 z?.
Bei der Auszahlung differenziert der Gesetzgeber nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Familienangehörige erhalten die volle Summe von 7000 z? unabhängig davon, welche tatsächlichen Kosten für die Beisetzung angefallen sind.
Handelt es sich bei den Antragstellern hingegen um Nicht-Angehörige oder um Institutionen, wird die Beihilfe nicht pauschal ausgezahlt. In diesen Fällen erfolgt die Erstattung lediglich bis zur Höhe der tatsächlich nachgewiesenen und dokumentierten Kosten sowie im Rahmen des gesetzlichen Limits.
Rentenansprüche und Guthaben der Sozialversicherung
Über die Bestattungsbeihilfe hinaus existieren diverse sozialversicherungsrechtliche Ansprüche, die Hinterbliebene geltend machen können. Dazu zählt der Rentenanspruch der Familie sowie Regelungen zur Witwenrente, welche die Verbindung eigener Rentenleistungen mit der Familienrente ermöglicht.
Auch Bestände auf dem Subkonto der Sozialversicherungsanstalt ZUS sowie Anteile an offenen Pensionsfonds (OFE) sind Teil der finanziellen Ansprüche. Verstirbt eine rentenberechtigte Person innerhalb von 3 Jahren nach der ersten Rentenauszahlung, greift zudem eine garantierte Auszahlung.
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Darüber hinaus können Hinterbliebene noch nicht realisierte Rentenleistungen des Verstorbenen abrufen. Ergänzend kommen Leistungen aus bestehenden Versicherungspolicen in Betracht.
Betriebliche Ansprüche und die Recherche nach Bankkonten
Neben den staatlichen Sicherungssystemen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen gegenüber dem früheren Arbeitgeber des Verstorbenen. Dazu zählt neben dem noch ausstehenden Arbeitsentgelt auch ein arbeitgeberseitiges Sterbegeld. Dessen Umfang richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit im Unternehmen und beläuft sich auf 1, 3 oder 6 Monatsgehälter.
Besteht Unklarheit über die Vermögensverhältnisse des Erblassers, können bestehende Bankkonten ermittelt werden. Hierfür steht die zentrale Kontoinformationsstelle (Centralna informacja o rachunkach) zur Verfügung. Eine Freigabe und Auszahlung der dort hinterlegten Guthaben ist jedoch an die strikte Erfüllung aller gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen gebunden.
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Gesetzliche Fristen für Anträge und Nachlassentscheidungen
Für die Realisierung der finanziellen Ansprüche gelten definierte zeitliche Vorgaben. Der Antrag auf die Bestattungsbeihilfe sowie Ansprüche auf nicht realisierte Rentenleistungen müssen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Todestag eingereicht werden.
Für das eigentliche Erbe gelten separate Fristen: Hinterbliebene haben ab dem Zeitpunkt, an dem sie Kenntnis über ihr Erbrecht erlangt haben, 6 Monate Zeit, um die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft zu erklären. Werden diese Termine versäumt, kann dies zum Verlust der entsprechenden Rechte und Ansprüche führen.
