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Nachrichtenlose Konten: Grüne wollen Milliarden für Sozialfonds nutzen

Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 00:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Grünen wollen ungenutzte Bankguthaben bündeln und soziale Vorhaben finanzieren. Eigentümer und Erben sollen ihren Rückzahlungsanspruch behalten.

Grüne beantragen Sozialfonds für nachrichtenlose Bankguthaben
Innenansicht eines ruhigen Banktresor-Korridors mit Schließfächern und poliertem Steinboden. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine Initiative gestartet, um seit Jahren ungenutzte Guthaben auf sogenannten nachrichtenlosen Bankkonten für gesellschaftliche Zwecke einzusetzen.

Laut einem Bericht vom 12. September 2026 liegt dem Bundestag ein entsprechender Antrag vor, der vorsieht, diese Gelder in einen speziellen Fonds für soziale Projekte zu überführen. Damit sollen Mittel, die derzeit ohne Bewegung bei Finanzinstituten liegen, einer produktiven Verwendung zugeführt werden.

Kriterien für die Einstufung als nachrichtenloses Konto

Der Vorschlag der Fraktion sieht klare Definitionen vor, wann ein Konto als nachrichtenlos eingestuft wird. Demnach greift diese Regelung grundsätzlich, wenn über einen Zeitraum von zehn Jahren kein aktiver Kundenkontakt mehr zwischen dem Kontoinhaber und dem jeweiligen Kreditinstitut stattgefunden hat. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Bezug zum Konto verloren gegangen ist.

Besondere Fristen sieht der Antrag für den Fall vor, dass der Kontoinhaber verstorben ist. Sollte ein Todesfall eintreten und innerhalb von drei Jahren kein Erbe ausfindig gemacht werden können oder sich keine berechtigten Nachfahren melden, soll das Konto ebenfalls als nachrichtenlos gewertet werden.

Ziel dieser zeitlichen Staffelung ist es, eine Balance zwischen dem Schutz des Privateigentums und der Identifizierung dauerhaft herrenloser Vermögenswerte zu finden.

Milliardenvermögen auf verwaisten Konten identifiziert

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Ein Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion sieht vor, Guthaben auf nachrichtenlosen Konten in einen Fonds für soziale Projekte zu überführen. Als nachrichtenlos gilt ein Konto dem Entwurf zufolge nach zehn Jahren ohne Kundenkontakt, bei Todesfall nach drei Jahren ohne ermittelbaren Erben. Der Anspruch auf vollständige Rückzahlung soll laut Antrag zu jedem Zeitpunkt bestehen bleiben. Wer wissen will, ob das eigene Konto oder ein Erbe betroffen ist, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die entscheidenden Kriterien und die nächsten Schritte. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Hintergrund der parlamentarischen Initiative ist das erhebliche finanzielle Volumen, das derzeit ungenutzt im deutschen Bankensystem verbleibt. Die Grünen stützen ihren Antrag auf Untersuchungen, wonach sich auf solchen nachrichtenlosen Konten Beträge in Höhe von mehreren Milliarden Euro angesammelt haben.

Bisher verbleiben diese Summen in der Regel in der Bilanz der jeweiligen Banken, ohne dass sie für Investitionen oder gesellschaftliche Aufgaben zur Verfügung stehen.

Die Partei plant, dieses Kapital zentral zu bündeln. Geht es nach dem Entwurf der Fraktion, soll das Geld in einen neu zu schaffenden Fonds fließen. Dieser Fonds hätte die Aufgabe, gezielt soziale Projekte zu finanzieren und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert aus Kapital zu generieren, das ansonsten keinen wirtschaftlichen Kreislauf mehr erreicht.

Rechtssicherheit und Rückzahlungsansprüche für Erben

Trotz der geplanten Überführung der Mittel in einen Sozialfonds betont die Fraktion der Grünen die Wahrung der Eigentumsrechte. Eigentümer oder deren rechtmäßige Erben sollen durch das Vorhaben nicht enteignet werden. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Zusicherung, dass der Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung des Guthabens zu jedem Zeitpunkt bestehen bleibt.

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Erben, die ein Guthaben bei einer Bank nicht auffinden oder nicht durchsetzen können, brauchen einen klaren Fahrplan: Nachweis der Berechtigung, schriftliche Geltendmachung, Fristenkontrolle. Der vorliegende Antrag hält ausdrücklich fest, dass rechtmäßige Erben nicht enteignet werden und die vollständige Erstattung verlangen können — auch nach einer Überführung in einen Fonds. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den Anspruch gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen. Leitfaden für Erben jetzt sichern

Sollten sich Kontoinhaber oder deren Nachfahren nach der Überführung des Geldes in den Fonds melden und ihre Berechtigung nachweisen, bliebe der Anspruch auf Erstattung der gesamten Summe gewahrt.

Die Grünen streben damit ein Modell an, bei dem das Kapital zwar zwischenzeitlich für das Gemeinwohl arbeitet, der individuelle Zugriff im Falle einer Wiederentdeckung jedoch rechtlich abgesichert ist. Damit folgt der Vorschlag Ansätzen, wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werden, um die Transparenz und den Nutzen verwaister Vermögenswerte zu erhöhen.

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