Nachrichtenlose Konten: Regierung plant Zugriff auf 4,2 Milliarden Euro
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD Bestrebungen, staatlichen Zugriff auf nachrichtenlose Bankkonten zu erhalten. Ziel dieser Initiative ist es, Gelder von Konten, zu denen über einen langen Zeitraum kein Kontakt mehr besteht, in einen staatlichen Fonds für soziale Projekte zu überführen.
Die Planungen sehen vor, dass Konten als nachrichtenlos eingestuft werden, wenn seit zehn Jahren kein Kontakt zum Inhaber bestand; im Todesfall verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre.
Milliardenvermögen auf inaktiven Konten vermutet
Hintergrund der Bestrebungen sind Schätzungen über das erhebliche Volumen, das auf derartigen Konten lagert. Ein Gutachten des Bundesforschungsministeriums beziffert die Summe auf bis zu 4,2 Milliarden Euro. Der Verband Deutscher Erbenermittler hält sogar ein Volumen von bis zu 9 Milliarden Euro für möglich.
Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen schätzt die landesweiten Bestände auf bis zu 300 Millionen Euro, was hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet einer Summe von rund 2 Milliarden Euro entspräche.
Wer sich mit komplexen Steuerfragen und digitalen Portalen befasst, verliert oft den Überblick über alle notwendigen Angaben. Dieses kostenlose E-Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Finanzportal richtig nutzen und bares Geld sparen. MeinElster-Anleitung jetzt kostenlos herunterladen
In der politischen Debatte wird unter anderem das britische Modell als Vorbild angeführt, bei dem eine Nutzung der Gelder nach 15 Jahren Inaktivität erfolgt. Während die Fraktion der Grünen in einem Antrag ein zentrales Register für nachrichtenlose Konten fordert, regt sich im privaten Bankensektor Widerstand.
Der Chefjustiziar des Bankenverbandes, Thorsten Höche, warnte vor einem Eingriff in bestehende Eigentumsrechte. Er verwies darauf, dass Banken nach aktueller Lage Vermögen erst nach 30 Jahren behalten dürfen.
Neuregelung der Kryptobesteuerung ab 2027
Parallel zu den Plänen für Bankguthaben arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer umfassenden Neuregelung der Besteuerung von Kryptowerten. Ein entsprechender Referentenentwurf sieht vor, digitale Währungen wie Bitcoin oder Ether ab dem 1. Januar 2027 als Kapitalvermögen zu behandeln. Damit würde eine pauschale Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Bundesfinanzminister Klingbeil bestätigte, dass die bisherige einjährige Haltefrist für alle nach dem 31. Dezember 2026 angeschafften Kryptowerte entfallen soll. Für Altbestände, die vor diesem Stichtag erworben wurden, gilt jedoch ein Bestandsschutz. Diese bleiben nach einer Haltedauer von zwölf Monaten weiterhin steuerfrei.
Die korrekte Übermittlung von Steuerdaten wird für Anleger und Unternehmer immer wichtiger, um rechtlich abgesichert zu sein. Ein kostenloser Ratgeber zeigt, welche versteckten Funktionen Ihnen Zeit und Steuerberatungskosten ersparen. Kostenloses E-Book zu Steuer-Funktionen sichern
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete soll auch für Kryptogewinne anwendbar bleiben. Zudem ist eine Günstigerprüfung sowie die Möglichkeit zur Verlustverrechnung mit Aktiengeschäften vorgesehen.
Meldepflichten und Transparenz im Kryptosektor
Die steuerliche Erfassung soll durch einen automatisierten Steuer abzug durch Dienstleister unterstützt werden, der ab dem 1. Januar 2028 greifen könnte. Das Bundesfinanzministerium erwartet durch die Neuregelung Mehreinnahmen von 160 Millionen Euro im Jahr 2028, die bis zum Jahr 2031 auf jährlich 350 Millionen Euro ansteigen könnten. Die gesetzlichen Vorhaben sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht final beschlossen.
Bereits seit Beginn des Jahres 2026 unterliegen Kryptoanbieter wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance und Coinbase erweiterten Sorgfalts- und Meldepflichten. Gemäß der Richtlinie DAC8 müssen Nutzerdaten, darunter Steuer-Identifikationsnummern, Ansässigkeit sowie Salden und Transaktionsdaten, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden.
Die Meldung für das Kalenderjahr 2026 muss bis zum 31. Juli 2027 erfolgen. Bei fehlender Selbstauskunft drohen Nutzern Kontosperren von 60 bis 90 Tagen sowie Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom März 2025 präzisiert hierfür die Aufzeichnungspflichten der Dienstleister.
