Notfallreform: ABDA warnt vor Risiken für ältere und pflegebedürftige Menschen
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland sorgt für erhebliche Spannungen zwischen Apothekerschaft und Gesetzgeber. Im Zentrum der Kontroverse steht die geplante Befugnis für Mediziner, Arzneimittel im Rahmen des Notdienstes künftig unmittelbar an Patientinnen und Patienten auszugeben.
Branchenvertreter warnen eindringlich vor den Folgen dieses Schritts für die Patientensicherheit sowie vor strukturellen Risiken für das bestehende Versorgungsnetz.
Sorge um das Vier-Augen-Prinzip und Patientenschutz
Nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gefährdet die Notfallreform in ihrer aktuellen Ausgestaltung die Arzneimittelsicherheit. ABDA-Präsident Thomas Preis warnt, dass durch die geplante direkte Abgabe von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte in Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie in ambulanten Notdiensten bewährte Kontrollmechanismen ausgehebelt würden.
Apotheker fungierten als letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe an Patienten; falle dieses Vier-Augen-Prinzip weg, entstünden problematische Parallelstrukturen.
Als besonders gefährdete Gruppe stuft die ABDA ältere und pflegebedürftige Menschen ein. Bei diesen Patientengruppen drohten unerkannte Wechselwirkungen, Fehlgriffe bei der Dosierung sowie das Fehlen einer pharmazeutischen Beratung.
Aus diesem Grund appelliert die Verbandsspitze an die Bundesländer, sich geschlossen für den Erhalt der uneingeschränkten Apothekenpflicht einzusetzen. Auch in einer offiziellen Stellungnahme forderte die ABDA eine Korrektur und lehnte das vorgesehene beschränkte ärztliche Dispensierrecht ab.
Rückendeckung erhält diese Haltung vom Bundesverband Deutscher Apothekerkooperationen (BVDAK). Der Verband dringt ebenfalls auf die Beibehaltung der uneingeschränkten Apothekenpflicht, um einen grundlegenden Systembruch abzuwenden. Als Kompromiss schlägt der BVDAK vor, anstelle der Ausgabe ganzer Medikamentenpackungen lediglich eine eng gefasste Direktanwendung von Sprechstundenbedarf zu gestatten.
Kritik an Nachbesserungen und Ausweitung der Abgaberechte
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Notfallreform am 15. Oktober 2026 beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass das Dispensierrecht Mediziner in sämtlichen INZ-Einheiten – einschließlich der Krankenhaus-Notaufnahmen – sowie im aufsuchenden ambulanten Notdienst umfasst.
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Die ABDA beanstandet insbesondere kurzfristige Änderungen der Regierungsfraktionen im Gesetzgebungsprozess. So sei das Dispensierrecht nachträglich auf den aufsuchenden Notdienst ausgeweitet worden. Zudem sei die vorgesehene Abgabemenge von einem ursprünglichen Drei-Tages-Bedarf auf vollständige Packungen der kleinsten Normgröße vergrößert worden. Ergänzend seien Sachverzeichnisse für den Sprechstundenbedarf vorgesehen.
Neben der Patientensicherheit rügen die Apothekerverbände organisatorische und logistische Mängel im Entwurf. So fehlten präzise Vorgaben zur sachgerechten Lagerung sowie zu den Verifikationsregeln des fälschungsschutzsystems Securpharm. Weiterhin warnt die ABDA vor Risiken durch Lieferengpässe sowie geänderten Bezugswegen über den pharmazeutischen Großhandel und die Hersteller.
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Wirtschaftliche Folgen für das Notdienstnetz
Über die medizinischen Aspekte hinaus befürchtet die ABDA schwere wirtschaftliche Konsequenzen für die Vor-Ort-Apotheken. Diese stellten gegenwärtig an 365 Tagen im Jahr flächendeckend den Nacht- und Notdienst sicher. Würden nun durch Integrierte Notfallzentren und ambulante Notdienste Parallelstrukturen aufgebaut, entzöge dies den Apotheken notwendige Erlöse. Langfristig stehe damit die wohnortnahe Versorgung insgesamt auf dem Spiel.
Das Gesetzgebungsverfahren biegt nun auf die Zielgerade ein. Am 4. November 2026 befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit dem Vorhaben. Die abschließende Beratung in der Länderkammer ist für den 20. November 2026 vorgesehen.
Da die Notfallreform nicht zustimmungsbedürftig ist, gilt die Anrufung des Vermittlungsausschusses als unwahrscheinlich. Ein Entschließungsantrag der Länder bleibt jedoch eine Option, um Bedenken im parlamentarischen Raum festzuhalten.
