Ohne Testament: Unverheiratete Partner und Stiefkinder gehen oft leer aus
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 04:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Regelung des eigenen Nachlasses sowie die Abwicklung von ErbfĂ€llen stellen Beteiligte regelmĂ€Ăig vor komplexe juristische Herausforderungen. Analysen der Ausbildungs- und Fachplattform Jurafuchs verdeutlichen anhand typischer Fallkonstellationen, welche rechtlichen Fallstricke bei letztwilligen VerfĂŒgungen, AuskunftsansprĂŒchen und dem Schutz des Gesamthandsvermögens auftreten können.
HerausgabeansprĂŒche und Auskunft in ungeteilten Erbengemeinschaften
Ein hĂ€ufiger Konfliktpunkt entsteht, wenn NachlassgegenstĂ€nde eigenmĂ€chtig entwendet oder einbehalten werden. In einer von Jurafuchs analysierten Konstellation zu § 985 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind zwei Erben laut wirksamem Testament zu jeweils 50 Prozent an einem Nachlass beteiligt.
Befindet sich die Erbengemeinschaft vor der Auseinandersetzung und verbringt die Mutter des Erblassers einen zum Nachlass gehörenden roten Sportwagen in die eigene Garage, um diesen zu behalten, berĂŒhrt dies die Rechte der ungeteilten Gesamthand.
Besteht Unklarheit darĂŒber, welche GegenstĂ€nde ĂŒberhaupt zur Erbschaft gehören, greift im Zivilprozessrecht das Instrument der Stufenklage. Macht ein KlĂ€ger schlĂŒssig AnsprĂŒche gegen einen Erbschaftsbesitzer nach § 2018 BGB geltend, ist der Herausgabeanspruch bei unbekanntem Nachlassumfang zunĂ€chst nicht konkret bezifferbar. Die Klage ermöglicht es, auf der ersten Stufe Auskunft und Rechnungslegung zu verlangen, um den Herausgabeanspruch anschlieĂend exakt zu beziffern.
Formvorschriften, Höchstpersönlichkeit und Widerruf
Besondere Sorgfalt verlangen die gesetzlichen Form- und Wirksamkeitsanforderungen. Jurafuchs beleuchtet den Fall einer versuchten Errichtung eines notariellen Testaments durch Ăbergabe einer verschlossenen Schrift: Ein Erblasser aus Berlin erstellte eigenhĂ€ndig ein Testament und ĂŒbergab dieses verschlossen seinem mit ihm verheirateten Ehegatten, der als Notar in Brandenburg tĂ€tig ist. Um den Inhalt geheim zu halten, untersagte der Erblasser dem Notar ausdrĂŒcklich das Ăffnen der Urkunde.
Auch die materielle Höchstpersönlichkeit setzt Grenzen. Nach § 2065 Abs. 1 BGB darf der Erblasser die Bestimmung der Person des Erben nicht einem Dritten ĂŒberlassen.
In einem weiteren Beispielfall wurde die Tochter unter der Bedingung eingesetzt, ihren Arbeitsplatz aufzugeben und sich in Vollzeit um zwölf Katzen zu kĂŒmmern, wobei zusĂ€tzlich ein örtlicher Katzenschutzverein der Nachfolge zustimmen sollte.
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Unklare Erbeinsetzungen schaffen ebenfalls AngriffsflÀchen: Setzt ein Erblasser namentlich einen Bekannten als Alleinerben ein, meinte damit aber tatsÀchlich eine andere Person und lÀsst sich dieser Wille nicht mehr aufklÀren, steht gesetzlichen Erben wie etwa einer Nichte das Recht zur Testamentsanfechtung offen.
Bindungen entstehen zudem bei ErbvertrĂ€gen. Wurde ein Lebenspartner vertraglich als Erbe eingesetzt, eine Person zur Testamentsvollstreckung ernannt und einer Nichte ein VermĂ€chtnis an einer teuren MĂŒnzsammlung eingerĂ€umt, schrĂ€nken spĂ€tere ZerwĂŒrfnisse den einseitigen Widerruf stark ein.
GrundsĂ€tzlich richtet sich der Widerruf nach § 2253 BGB, sei es durch ausdrĂŒcklichen Widerruf, ein spĂ€teres Testament oder die Vernichtung beziehungsweise VerĂ€nderung der Testamentsurkunde nach § 2255 BGB. Bei eigenhĂ€ndigen Testamenten erfordert ein Widerruf dieselbe Form, wĂ€hrend ein gemeinschaftliches Ehegattentestament nur zu Lebzeiten beider Partner widerrufen werden kann.
Streitigkeiten, Pflichtteile und internationale Perspektiven
Dass Nachlassstreitigkeiten Gerichte teils ĂŒber Jahre binden, zeigt ein Verfahren am Amtsgericht Kronach: Gegen eine 68-JĂ€hrige aus dem Landkreis Kronach, der die FĂ€lschung des Testaments ihrer 2023 verstorbenen Tochter vorgeworfen wird, verzögern sich die Verhandlungen maĂgeblich durch ein ausstehendes Gutachten.
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In Ăsterreich verzeichnen Notare bei jĂ€hrlich bis zu 90.000 SterbefĂ€llen eine Testamentsquote von lediglich rund 20 Prozent. Ohne Streitfall dauert ein dortiges Verlassenschaftsverfahren durchschnittlich drei bis sechs Monate, wĂ€hrend Bankkonten bis auf BegrĂ€bniskosten zunĂ€chst gesperrt werden.
Im österreichischen Pflichtteilsrecht legte der Oberste Gerichtshof (OGH) unter dem Aktenzeichen 2 Ob 83/21a fest, dass eine Reduzierung des Pflichtteils nach dem Erbrechts-Ănderungsgesetz 2015 im Regelfall ein ĂŒber mindestens 20 Jahre fehlendes familiĂ€res NaheverhĂ€ltnis voraussetzt; KontaktabbrĂŒche von fĂŒnf oder zehn Jahren genĂŒgen nicht.
Im Schweizer Recht ist der Begriff der Erbschleicherei gesetzlich nicht definiert, da die Testierfreiheit einen hohen Stellenwert genieĂt. Anfechtungen wegen UrteilsunfĂ€higkeit, TĂ€uschung oder Druck erweisen sich in der Praxis als beweisintensiv.
Juristen betonen generell, dass ohne Testament die gesetzliche Erbfolge greift, wodurch unverheiratete Partner oder Stiefkinder ohne Adoption erbrechtlich leer ausgehen.
Ăber letztwillige VerfĂŒgungen lassen sich zudem gemeinnĂŒtzige Institutionen per VermĂ€chtnis oder Erbeinsetzung bedenken, wie etwa die Christoffel-Blindenmission (CBM), die im Jahr 2025 insgesamt 385 Projekte in 35 LĂ€ndern förderte.
