Organspende, Bundestag

Organspende: Bundestag debattiert zwei ReformansÀtze am 24. September

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

58 Abgeordnete lehnen die Widerspruchslösung ab, 254 befĂŒrworten sie. Am 24. September berĂ€t der Bundestag erstmals ĂŒber beide AnsĂ€tze.

Organspende-Reform: Bundestag berĂ€t ĂŒber zwei gegensĂ€tzliche Modelle
Ein heller, steriler Krankenhausflur ohne Personen, der eine ruhige und nachdenkliche AtmosphÀre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

In der politischen Auseinandersetzung um die Reform der Organspende in Deutschland zeichnen sich unterschiedliche gesetzgeberische AnsĂ€tze ab. Eine Gruppe von 58 Abgeordneten aus den Fraktionen von Union, SPD, GrĂŒnen und Linken hat einen Antrag vorgelegt, der sich explizit gegen die EinfĂŒhrung einer Widerspruchsregelung richtet.

Die Parlamentarier begrĂŒnden diesen Schritt damit, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden dĂŒrfe. Stattdessen setzt diese Initiative auf eine verstĂ€rkte AufklĂ€rung der Bevölkerung sowie auf eine offizielle Aufforderung zur persönlichen Entscheidung nach Erreichen der VolljĂ€hrigkeit.

Dieser Entwurf steht in Konkurrenz zu den Bestrebungen einer deutlich grĂ¶ĂŸeren Gruppe im Bundestag. Insgesamt 254 Abgeordnete fordern die EinfĂŒhrung der Widerspruchslösung, bei der jeder BĂŒrger als potenzieller Spender gilt, sofern er nicht aktiv widersprochen hat. Der Bundestag, dem insgesamt 630 Abgeordnete angehören, ist fĂŒr den 24. September 2026 zur ersten Beratung ĂŒber diese ReformansĂ€tze einbestellt.

Diskrepanz zwischen Spendenbereitschaft und Wartelisten

Die Notwendigkeit einer Reform wird durch aktuelle Kennzahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstrichen. Im Jahr 2025 verzeichnete die DSO mit 985 Organspendern den höchsten Stand seit 2012. Dennoch standen zum Ende desselben Jahres rund 8.200 Patienten auf den Wartelisten fĂŒr ein Spenderorgan. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Mainz sterben jĂ€hrlich mehr als 600 Menschen, wĂ€hrend sie auf eine lebensrettende Transplantation warten.

FrĂŒhere Versuche, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Ă€ndern, zeigten bisher nur begrenzte Wirkung. Eine Widerspruchsregelung war bereits im Jahr 2020 im Bundestag gescheitert. Ein als Alternative eingefĂŒhrtes Online-Register zur Dokumentation der Spendebereitschaft nahm erst im Jahr 2024 den Betrieb auf.

Regionale Initiativen und statistische Unterschiede

Auf LĂ€nderebene wird der Druck auf die Bundesgesetzgebung erhöht. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat sich mehrheitlich fĂŒr einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD ausgesprochen. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, eine entsprechende Bundesrat-Initiative fĂŒr die Widerspruchslösung auf den Weg zu bringen.

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Am 24. September berĂ€t der Bundestag erstmals ĂŒber zwei konkurrierende ReformansĂ€tze zur Organspende — eine Widerspruchsregelung und ein Modell, das auf verstĂ€rkte AufklĂ€rung setzt. Wer die Unterschiede kennt, kann die eigene Entscheidung rechtzeitig und rechtssicher festhalten. Kostenlosen Leitfaden zur Organspende-Reform anfordern

Gesundheitsminister Clemens Hoch betonte in diesem Zusammenhang die Dringlichkeit einer Neuregelung. Die GrĂŒnen im rheinland-pfĂ€lzischen Landtag kritisierten jedoch das Verfahren, wobei einige Abgeordnete den Antrag trotz inhaltlicher Zustimmung ablehnten.

Statistische Erhebungen verdeutlichen regionale Unterschiede bei den Spendenzahlen. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2025 lediglich 35 Organspenden registriert, was einer Quote von 8,9 Spendern pro Million Einwohner entspricht. Damit lag das Land unter dem bundesweiten Durchschnitt von 11,8. In den ersten acht Monaten des Jahres 2026 wurden in Rheinland-Pfalz 32 Spender und 102 entnommene Organe gezÀhlt, was eine leichte Steigerung zum Vorjahreszeitraum darstellt. Dennoch lag die Quote mit 11,7 Spendern pro Million Einwohner weiterhin unter dem Bundeswert von 12,4.

Medizinische Fachgesellschaften fordern Erweiterung der Kriterien

Parallel zur politischen Debatte ĂŒber die Entscheidungsregelung fordern Mediziner eine Ausweitung der Entnahmekriterien. Eine Arbeitsgruppe der Deutschen InterdisziplinĂ€ren Vereinigung fĂŒr Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat sich in einem Positionspapier dafĂŒr ausgesprochen, Organspenden auch nach einem kontrollierten Herzkreislaufstillstand zu ermöglichen.

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Rund 8.200 Menschen standen zuletzt auf den Wartelisten fĂŒr ein Spenderorgan, wĂ€hrend jĂ€hrlich mehr als 600 beim Warten sterben. Ob eine Widerspruchsregelung kommt, ist offen — doch Ihre eigene Spendebereitschaft lĂ€sst sich schon heute in drei Schritten dokumentieren. Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung jetzt sichern

Bisher ist eine Organentnahme in Deutschland ausschließlich nach Feststellung des Hirntods zulĂ€ssig. Laut DIVI trifft die Diagnose Hirntod jedoch nur bei höchstens 3 Prozent der TodesfĂ€lle auf Intensivstationen zu.

In europĂ€ischen NachbarlĂ€ndern wie der Schweiz, den Niederlanden, Österreich, Frankreich und Spanien ist die Spende nach einem kontrollierten Herzkreislaufstillstand unter strengen Voraussetzungen bereits etablierte Praxis. Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung zudem beauftragt, die rechtliche PrĂŒfung einer solchen Ausweitung auf nationaler Ebene zu unterstĂŒtzen.

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