Ostschweizer Kantone: 18 Eingriffe sollen ab 2027 ambulant erfolgen
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vier Ostschweizer Kantone gehen bei der Ambulantisierung medizinischer Eingriffe einen gemeinsamen Weg. St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben erstmals eine einheitliche Liste mit 18 Eingriffen aus fünf Gruppen erlassen, die künftig grundsätzlich ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen. Betroffen sind Fuss-, Ellenbogen- und Schulterchirurgie, laparoskopische Gynäkologie sowie Brustchirurgie.
Stufenweise Einführung ab 2027
Der Hauptteil der Liste tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. Für grössere Änderungen ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Damit folgt die Ostschweiz einem Trend, der die Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich vorantreibt – mit dem Ziel, Ressourcen effizienter einzusetzen und Kosten zu senken.
Nach Angaben der beteiligten Kantone sollen sich durch die gemeinsame Liste über die vier Kantone hinweg Einsparungen von rund 2,1 Millionen Franken ergeben.
Weitere Reformschritte in der Region geplant
Die Ambulantisierungsliste steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines breiteren Fahrplans zur Neuordnung der Gesundheitsversorgung in der Ostschweiz. Bereits im Januar 2026 startete eine gemeinsame Versorgungsplanung für die Psychiatrie, deren Vernehmlassung bis Ende November läuft.
Ein Bewerbungsverfahren für Leistungsanbieter ist für Januar 2027 vorgesehen, die entsprechenden Leistungsaufträge sollen per 1. Januar 2028 vergeben werden. Die Planer gehen davon aus, dass sich 15 bis 20 Prozent der heutigen Klinikaufenthalte in der Psychiatrie künftig verlagern lassen, etwa in ambulante oder tagesklinische Angebote.
Im Anschluss an die Reformen bei ambulanten Eingriffen und der Psychiatrie soll auch die Akutsomatik neu geordnet werden: Neue Spitallisten für diesen Bereich sind per 1. Januar 2031 geplant. Die Ostschweizer Kantone verfolgen damit eine mehrstufige Strategie, die verschiedene Versorgungsbereiche nacheinander an neue Vorgaben anpasst.
Vier Ostschweizer Kantone haben erstmals eine gemeinsame Liste mit 18 Eingriffen erlassen, die ab 2027 grundsätzlich ambulant erfolgen sollen — für Kliniken bedeutet das neue Leistungsaufträge, veränderte Vergütung und einen engen Zeitplan. Wer jetzt die Strukturen prüft, kann die Übergangsfrist bis 2028 nutzen, statt sie zu verpassen. Jetzt kostenlosen Strategie-Report anfordern
Einordnung in den gesamtschweizerischen Kontext
Die Ambulantisierung ist in der Schweiz kein isoliertes Ostschweizer Phänomen, sondern Teil einer landesweiten Entwicklung, die auch mit finanziellen Spannungen einhergeht.
Mit den neuen Arzttarifen, die 2026 eingeführt wurden, haben sich die Vergütungen für einzelne ambulante Eingriffe teils deutlich verändert – ein zehnminütiger Eingriff zur Entfernung einer Harnleiterschiene etwa wird nun mit 2.260 Franken abgerechnet, gegenüber gut 400 Franken im alten Tarif.
Gleichzeitig verzeichnet der Bund im Monitoring der Kosten ambulant tätiger Ärzte für das erste Quartal 2026 einen Anstieg von 5,5 Prozent, für das zweite Quartal von 7,1 Prozent. Der gesetzlich vorgesehene Kostendeckel von vier Prozent Wachstum der Bruttokosten im ambulanten Bereich droht damit überschritten zu werden.
Besonders stark gewachsen sind laut den Bundeszahlen die Kosten bei Augen-, Haut- und Neurologen, während Hausärzte nicht zulegten. Der Bund warnt in diesem Zusammenhang vor trickreichem Abrechnen.
Der Kostendeckel von vier Prozent im ambulanten Bereich droht zu kippen — die neuen Arzttarife und zweistellige Kostensteigerungen bei einzelnen Fachgruppen setzen Kliniken zusätzlich unter Druck. Dieser Report zeigt, wie Sie Vergütungsrisiken einordnen und Ihre Ambulantisierung wirtschaftlich absichern. Vergütungs-Check jetzt starten
Auch auf kantonaler Ebene setzen andere Regionen der Schweiz auf eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung: Im Kanton Graubünden haben die Oberengadiner Gemeinden kürzlich mehrjährige Leistungsvereinbarungen für das Spital Samedan genehmigt, im Tessin wird mit einem telefonischen Beratungsangebot experimentiert, das Patienten vor unnötigen Spitalbesuchen bewahren soll.
Für die Ostschweizer Kantone bedeutet die neue Liste einen ersten konkreten Schritt in einem längerfristig angelegten Umbauprozess der regionalen Gesundheitsversorgung, dessen Wirkung sich erst mit dem Inkrafttreten 2027 und den nachfolgenden Reformstufen in der Psychiatrie und Akutsomatik vollständig zeigen dürfte.
