Pflegegipfel 22.09.: BundeslÀnder fordern Zugriff auf Pensionssonderzahlungen
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Diskussion um die Finanzierung der stationĂ€ren Pflege steht derzeit die Verwendung des 13. und 14. Monatsbezugs von Heimbewohnern im Fokus. Ăffentliche Debatten und BeitrĂ€ge von Interessenvertretern thematisieren die Frage, ob diese Sonderzahlungen fĂŒr persönliche BedĂŒrfnisse der Bewohner erhalten bleiben sollten oder zur Deckung der Heimkosten herangezogen werden dĂŒrfen.
Ziel der Forderungen nach einem Schutz dieser BezĂŒge ist es, den Betroffenen einen gröĂeren finanziellen Spielraum fĂŒr individuelle Ausgaben zu sichern.
Aktuelle Kostenstruktur und Forderungen der BundeslÀnder
Seit der Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2018 leisten Heimbewohner ihren Beitrag zur Finanzierung der Pflege primĂ€r aus ihrem laufenden Einkommen. Derzeit geben Bewohner von Pflegeeinrichtungen 80 Prozent ihrer Pension ab, um die Kosten fĂŒr Unterbringung und Betreuung zu decken.
Die BundeslĂ€nder streben jedoch eine Ausweitung dieses Zugriffs an. Um die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen sicherzustellen, fordern die LĂ€nder kĂŒnftig auch den Einbehalt des 13. und 14. Monatsbezugs sowie den Zugriff auf KapitalertrĂ€ge. Dabei soll nach den Vorstellungen der LĂ€nder lediglich ein Taschengeld von 20 Prozent verbleiben.
Die Höhe des Beitrags, den PflegebedĂŒrftige leisten mĂŒssen, unterscheidet sich dabei je nach Wohnort erheblich. Diese regionalen Unterschiede in der Kostenbeteiligung stehen ebenfalls in der Kritik von Seniorenvertretern, die eine einheitliche und faire Lösung fordern.
Kritik der Seniorenvertreter und finanzielle Auswirkungen
Seniorenorganisationen lehnen die PlĂ€ne der BundeslĂ€nder entschieden ab. Die PrĂ€sidentin des Pensionistenverbandes Ăsterreichs (PVĂ), Gerstorfer, warnte vor den finanziellen Konsequenzen fĂŒr die Betroffenen.
Die BundeslĂ€nder fordern, kĂŒnftig auch den 13. und 14. Monatsbezug von Heimbewohnern einzubehalten und nur ein Taschengeld von 20 Prozent zu belassen. FĂŒr Bezieher der Ausgleichszulage ergĂ€be das ein jĂ€hrliches Minus von 1.934 Euro, bei höheren Pensionen bis zu 5.500 Euro. Wer die eigene Kostenbeteiligung und die eigenen Rechte kennen will, bevor der Pflegegipfel am 22.09. tagt, findet hier die wichtigsten Grundlagen. Kostenlosen Leitfaden zu Heimkosten und Sonderzahlungen anfordern
Ein Bericht vom 19.09.2026 verdeutlichte die möglichen EinbuĂen: Bei einem Einbehalt von 80 Prozent der Sonderzahlungen ergĂ€be sich fĂŒr Bezieher der Ausgleichszulage ein jĂ€hrliches Minus von 1.934 Euro.
Bei Bewohnern mit höheren Pensionen könnten sich die jÀhrlichen Verluste auf bis zu 5.500 Euro belaufen. Aktuell verbleiben die doppelten Pensionen den Bewohnern als Taschengeld, was den PVà dazu veranlasst, den geplanten Zugriff abzulehnen.
Auch vonseiten des Seniorenbundes kommt deutlicher Widerstand. PrĂ€sidentin Korosec bezeichnete den geplanten Zugriff auf die Sonderzahlungen als wĂŒrdelos. Die Interessenvertreter betonen, dass eine weitere KĂŒrzung der verfĂŒgbaren Mittel die soziale Teilhabe und die Selbstbestimmung der Heimbewohner massiv einschrĂ€nken wĂŒrde.
Alltagskosten und persönlicher Bedarf im Pflegeheim
Hintergrund der Debatte ist auch der reale Finanzbedarf der Heimbewohner fĂŒr GĂŒter und Dienstleistungen, die nicht durch die Heimpauschale abgedeckt sind. Berichte aus der Pflegepraxis, etwa von langjĂ€hrigen PflegekrĂ€ften, weisen darauf hin, dass Heimbewohner fĂŒr Ausgaben wie Medikamente, Friseurbesuche oder FuĂpflege oft selbst aufkommen mĂŒssen.
In vielen FĂ€llen verbleiben den Bewohnern nach Abzug der aktuellen Kostenbeteiligung lediglich rund 40 Euro monatlich fĂŒr solche persönlichen BedĂŒrfnisse. Ohne die Sonderzahlungen im FrĂŒhjahr und Winter fehle es an RĂŒcklagen, um diese laufenden Kosten oder zusĂ€tzliche Anschaffungen zu finanzieren.
Nach Abzug der aktuellen Kostenbeteiligung verbleiben vielen Heimbewohnern nur rund 40 Euro monatlich â Medikamente, Friseur und FuĂpflege zahlen sie selbst. Ohne die Sonderzahlungen im FrĂŒhjahr und Winter fehlt die RĂŒcklage fĂŒr genau diese laufenden Ausgaben. Der Leitfaden zeigt, welche ZuschĂŒsse und AntrĂ€ge Angehörige jetzt prĂŒfen können, unabhĂ€ngig davon, wie die Kommission entscheidet. Checkliste Pflegeheim-Kosten jetzt anfordern
Politische Weichenstellung in der Pflegeentwicklungskommission
Eine KlĂ€rung dieser kontroversen Positionen wird im Rahmen der Pflegeentwicklungskommission erwartet. Das Gremium tagt am 22.09.2026 im Sozialministerium, um im Rahmen eines Pflegegipfels ĂŒber den kĂŒnftigen Umgang mit dem 13. und 14. Pensionsbezug zu beraten. Dabei steht die Forderung der LĂ€nder nach einem weitgehenden Einbehalt der Sonderzahlungen der Position der Seniorenvertreter gegenĂŒber, die auf dem Erhalt der aktuellen Regelung bestehen, um die finanzielle Autonomie der Heimbewohner zu wahren.
