Pflegegrad, Geplante

Pflegegrad 1: Geplante Reform hebt die Schwelle von 12 auf 15 Punkte

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der VdK NRW fordert Beteiligung Betroffener und wirksame Schutzstandards; bundesweit verlangen VerbĂ€nde Änderungen an geplanten Pflegeregeln.
Ein minimalistischer, ruhiger Aufenthaltsraum in einer modernen Pflegeeinrichtung mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Bei der Reform gesetzlicher Rahmenbedingungen fĂŒr die Pflege wĂ€chst die Sorge vor einem Verlust an Mitsprache und QualitĂ€t. In Nordrhein-Westfalen sorgt derzeit das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie der zugehörigen DurchfĂŒhrungsverordnung fĂŒr deutliche Kritik aus den SozialverbĂ€nden. Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen bemĂ€ngelt, dass die Stimmen der Betroffenen im parlamentarischen Prozess nicht ausreichend Gehör finden.

Kritik an fehlender Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren

In einer Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss fĂŒr Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfĂ€lischen Landtags vom 12. Oktober 2026 kritisierte der PrĂ€sident des VdK NRW, Horst Vöge, das parlamentarische Vorgehen. Erstmals seien bei dem Verfahren keine anerkannten Interessenvertretungen von pflegebedĂŒrftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderungen berĂŒcksichtigt worden.

Nach Auffassung des Verbandes dĂŒrfe das politische Ziel einer Verwaltungsvereinfachung weder den Schutz noch die QualitĂ€t und die gesellschaftliche Teilhabe gefĂ€hrden.

Der VdK NRW mahnt daher an, dass ausreichend qualifiziertes Personal, wirksame Kontrollen sowie niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten gesichert bleiben mĂŒssen. FĂŒr die Zukunft verlangt der Verband zudem eine verbindliche Einbindung der Interessenvertretungen in entsprechende Gesetzgebungsprozesse.

Bundesweiter Kontext und geplante Neuregelungen

Die Debatte auf Landesebene steht vor dem Hintergrund weitreichender bundespolitischer Weichenstellungen. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat stehen noch aus, wÀhrend als Starttermin der 1. Juli 2027 vorgesehen ist.

Die geplanten Änderungen lösen bei VerbĂ€nden bundesweit Besorgnis aus. Der VdK Baden-WĂŒrttemberg rief seine 2,3 Millionen Mitglieder dazu auf, bis zum 31. Dezember 2026 einen Erstantrag auf Zuerkennung eines Pflegegrads zu stellen, sofern ein solcher noch nicht vorliegt.

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Dessen PrĂ€sidentin Verena Bentele wies darauf hin, dass Personen, die im Jahr 2026 einen Pflegegrad erhalten, diesen nach aktuellem Stand behalten. Bei einer spĂ€teren Höherstufung drohe hingegen nach den neuen Vorgaben eine RĂŒckstufungsgefahr. Der Landesverband fordert daher Nachbesserungen an dem Entwurf.

Auch Yvonne Knobloch, Pflegeexpertin des VdK Bayern, rĂ€t zur zeitnahen Erstantragstellung und warnt vor den Risiken einer spĂ€teren Neueinstufung. Dem Entwurf zufolge soll die HĂŒrde fĂŒr Pflegegrad 1 von bisher 12 auf 15 gewichtete Punkte angehoben werden, wĂ€hrend bei den Pflegegraden 4 und 5 keine Modifikationen geplant sind.

Zudem wird auf den gesetzlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von monatlich 131 Euro fĂŒr die Pflegegrade 1 bis 5 hingewiesen; angesparte BetrĂ€ge sollten Betroffene noch im Jahr 2026 nutzen.

Forderungen nach strukturellen Reformen

Die Kritik der VerbÀnde richtet sich grundlegend gegen kurzfristige SparansÀtze. Bereits am 18. September 2026 verabschiedete der Verbandsrat des ParitÀtischen Gesamtverbands ein Positionspapier zur Pflegesituation.

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Mit Blick auf die mehr als 6 Millionen pflegebedĂŒrftigen Menschen in Deutschland verlangt die Organisation ein Gesamtkonzept bis 2040. Der Verband benennt acht zentrale Handlungsfelder, darunter eine personenzentrierte Versorgung, eine solidarische Finanzierung, die StĂ€rkung der hĂ€uslichen Pflege, PrĂ€ventionsangebote, die Entlastung pflegender Angehöriger, Maßnahmen gegen Pflegearmut sowie verlĂ€ssliche Arbeitsbedingungen.

Dass insbesondere Angehörige unter hohem Druck stehen, belegen auch wissenschaftliche Erhebungen. Ein australisches Forscherteam wertete in der Fachzeitschrift Psychology & Health 29 Studien mit weltweit ĂŒber 81.000 pflegenden Angehörigen aus.

Die Analyse ergab, dass Pflegende die eigenen BedĂŒrfnisse regelmĂ€ĂŸig hinter jene der betreuten Person zurĂŒckstellen und psychische Erkrankungen wie Depressionen oder AngstzustĂ€nde in dieser Gruppe hĂ€ufiger auftreten als in der Allgemeinbevölkerung.

WÀhrend jede dritte pflegende Person Beratungsbedarf formulierte, nahm weniger als jede sechste ein entsprechendes Angebot wahr. Laut Pflegestatistik wurden 2023 in Deutschland rund 4,9 Millionen Menschen im hÀuslichen Umfeld versorgt; die Zahl der pflegenden Angehörigen wird auf rund 7,1 Millionen geschÀtzt.

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