Pflegegrad 2: Warum 27 Punkte zÀhlen und das Alter allein nicht reicht
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie zahnmedizinische PrĂ€vention bei pflegebedĂŒrftigen Menschen in Deutschland weist erhebliche LĂŒcken auf. WĂ€hrend die zahnĂ€rztliche Vorsorge in stationĂ€ren Einrichtungen in den vergangenen Jahren spĂŒrbar zugenommen hat, stagniert die Versorgung von ambulant betreuten Personen auf einem sehr niedrigen Niveau. Dies belegen Auswertungen der Krankenkasse Barmer sowie aktuelle Berichte berufsstĂ€ndischer Organisationen und Begutachtungsstellen.
Geringe Inanspruchnahme bei ambulanter Pflege
Der Barmer-Zahnreport, dessen Grundlage Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024 von ĂŒber einem Viertel der bundesweit bei der Kasse versicherten Pflegeheimbewohner bildet, verdeutlicht die mangelhafte zahnmedizinische Vorsorge. Zwar hat sich die Inanspruchnahme prĂ€ventiver Leistungen bei Heimbewohnern im Zeitraum von 2019 bis 2024 auf ĂŒber 25 Prozent etwa verdoppelt, bei ambulant PflegebedĂŒrftigen verharrt der Wert jedoch bei rund 3 Prozent.
Im Bundesschnitt nahmen 2024 lediglich 3,3 Prozent der ambulant PflegebedĂŒrftigen zahnĂ€rztliche PrĂ€ventionsangebote wahr. Im LĂ€ndervergleich lag Sachsen mit 9 Prozent an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 6,2 Prozent, ThĂŒringen mit 5,6 Prozent und Brandenburg mit 5,3 Prozent.
Berlin erreichte 4,3 Prozent, wĂ€hrend Mecklenburg-Vorpommern auf 4,2 Prozent kam. Bayern und Baden-WĂŒrttemberg verzeichneten jeweils 2,4 Prozent. Die niedrigsten Werte wiesen Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils 1,7 Prozent auf (Rang 12).
Unterschiede im stationÀren Bereich und Rolle von KooperationsvertrÀgen
Bei stationĂ€r versorgten PflegebedĂŒrftigen lag der Bundesschnitt der Inanspruchnahme 2024 bei 34,6 Prozent. Spitzenreiter unter den BundeslĂ€ndern war Berlin mit 45,5 Prozent, gefolgt von Hamburg mit 42,7 Prozent, Sachsen mit 42,6 Prozent, ThĂŒringen mit 38,5 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 33,5 Prozent.
Bayern lag bei 30,9 Prozent, Baden-WĂŒrttemberg bei 29,8 Prozent, Nordrhein-Westfalen bei 29,5 Prozent und Brandenburg bei 28,3 Prozent. Dahinter folgten Mecklenburg-Vorpommern mit 26,9 Prozent, Rheinland-Pfalz mit 26,5 Prozent sowie Hessen mit 26,1 Prozent (Rang 12).
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Am Ende des Feldes bewegten sich Bremen mit 24,8 Prozent, Schleswig-Holstein mit 21,2 Prozent, das Saarland mit 19,6 Prozent und Niedersachsen mit 16,8 Prozent.
Ein wesentlicher Hebel fĂŒr die zahnmedizinische Betreuung in Heimen sind vertragliche Vereinbarungen: Nach Daten der Barmer entfielen 2024 insgesamt 79,6 Prozent der Mundgesundheitsleistungen bei Heimbewohnern auf Einrichtungen mit Kooperationsvertrag. Lediglich 1,7 Prozent entfielen auf Einrichtungen ohne derartigen Vertrag, wĂ€hrend 18,7 Prozent in Praxen erbracht wurden.
Laut dem Bericht der KassenzahnĂ€rztlichen Bundesvereinigung (KZBV) fĂŒr 2024 wurden 535.035 PflegebedĂŒrftige und Menschen mit Behinderungen mit speziellen PrĂ€ventionsleistungen versorgt. Die Zahl der KooperationsvertrĂ€ge belief sich auf 7483, was einem Abdeckungsgrad der Pflegeheime von 41,3 Prozent entsprach.
Beratungsbedarf bei Patienten
Dass Fragen zur zahnĂ€rztlichen Behandlung und Finanzierung viele Menschen beschĂ€ftigen, spiegelt der 7. Bericht der gemeinsamen ZahnĂ€rztlichen Patientenberatung der BundeszahnĂ€rztekammer (BZĂK) und der KZBV wider. Eine Auswertung des Instituts der Deutschen ZahnĂ€rzte (IDZ) fĂŒr die Jahre 2024 und 2025 verzeichnete rund 65.000 Anliegen in den 30 bundesweiten Beratungsstellen.
Von den Ratsuchenden waren 83 Prozent gesetzlich und 6 Prozent privat krankenversichert. Bei 78 Prozent der FÀlle konnte unmittelbar weitergeholfen werden; 74 Prozent der GesprÀche fanden telefonisch statt.
In 61 Prozent der Beratungen ging es um Kosten- und Rechtsthemen. Frauen stellten 62 Prozent der Hilfesuchenden. 60 Prozent der Kontakte entfielen auf die Altersgruppe von 18 bis 64 Jahren, wĂ€hrend 24 Prozent auf Personen ĂŒber 65 Jahre entfielen.
Kriterien fĂŒr die Pflegeeinstufung
Der Bedarf an umfassender UnterstĂŒtzung betrifft Ă€ltere Menschen oft in mehreren Lebensbereichen. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe veranschaulichte das Verfahren zur Pflegebegutachtung anhand eines Falls aus Paderborn, bei dem eine 90-jĂ€hrige Rentnerin nach einem rund einstĂŒndigen Hausbesuch Pflegegrad 2 erhielt.
Gesetzliche Grundlage ist § 14 SGB XI: MaĂgeblich sind gesundheitlich bedingte BeeintrĂ€chtigungen der SelbststĂ€ndigkeit, die voraussichtlich fĂŒr mindestens sechs Monate bestehen. Das Alter und die Diagnosenliste allein bilden kein eigenstĂ€ndiges Kriterium.
Die Begutachtung erfolgt gemÀà § 15 SGB XI ĂŒber sechs Lebensbereiche. Dabei wird der Bereich Selbstversorgung mit 40 Prozent am stĂ€rksten gewichtet, wĂ€hrend die MobilitĂ€t mit 10 Prozent einflieĂt.
FĂŒr die Einstufung gelten feste Punkteschwellen:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
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Seit dem 1. Oktober 2026 gelten ĂŒberarbeitete Begutachtungsrichtlinien, wobei die Mindestpunktzahl von 27 fĂŒr Pflegegrad 2 unverĂ€ndert blieb. Im Jahr 2026 belĂ€uft sich das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 auf monatlich 347 Euro (4.164 Euro bei ganzjĂ€hrigem Anspruch).
Ambulante Pflegesachleistungen stehen bis zu 796 Euro im Monat zur VerfĂŒgung, ergĂ€nzt durch einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Im geschilderten Praxisfall empfahl die Gutachterin des Dienstes zudem die Nutzung eines Rollators und eines Hausnotrufs.
