Pflegegrad-Reform, Punkteschwellen

Pflegegrad-Reform: Neue Punkteschwellen sollen ab Januar 2027 gelten

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Kabinettsentwurf sieht neue Bewertungsschwellen ab 2027 vor; AngehörigenverbÀnde verlangen zugleich mehr Mitsprache.
Ein ruhiges, sonnendurchflutetes Wohnzimmer mit Blick in einen Garten, das eine hÀusliche Pflegesituation symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

FĂŒr viele Ă€ltere Menschen und pflegende Angehörige stellen BehördengĂ€nge, die Beantragung eines Behindertenausweises und das Abrufen von UnterstĂŒtzungsleistungen eine erhebliche Belastung dar. Komplexe Verfahren und bĂŒrokratische Auflagen erschweren den Zugang zu dringend benötigten Entlastungen.

In Deutschland werden rund 88 Prozent der pflegebedĂŒrftigen Menschen im hĂ€uslichen Umfeld versorgt. Die Betroffenen stehen neben der tĂ€glichen Versorgung oft vor schwer durchschaubaren Verwaltungsprozessen.

Belastungsalltag und Erschwernisse bei Hilfsmitteln

Der Versorgungsalltag erfordert hĂ€ufig eine lĂŒckenlose Betreuung. Dies zeigt sich exemplarisch am Fall von Jutta und Ulf Umsonst: Nach einer Diagnose von Nierenkrebs mit Metastasen im Kopf wurde Ulf Umsonst zum Pflegefall, der große Angst davor hat, allein zu sein.

Jutta Umsonst ĂŒbernahm die Vollzeitpflege. Ihr Alltag ist von stĂ€ndiger Pflegeorganisation geprĂ€gt, wobei bĂŒrokratische HĂŒrden bei der Beantragung von Hilfsmitteln den Zugang zu notwendigen Ressourcen zusĂ€tzlich erschweren.

FamilienunterstĂŒtzung gilt in solchen Situationen als entscheidend, weshalb Stimmen aus der Praxis eine umfassende Reform des Pflegesystems anmahnen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft beziffert die Zahl der Menschen mit Demenzerkrankungen in Deutschland auf etwa 1,8 Millionen, von denen mehr als zwei Drittel hĂ€uslich gepflegt werden.

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JÀhrlich treten im Alter von 65 Jahren und Àlter rund 360.000 Neuerkrankungen auf, davon entfallen circa 60 Prozent auf Alzheimer. Bis zum Jahr 2050 prognostiziert die Organisation einen Anstieg auf bis zu 2,6 Millionen Demenzerkrankte.

Politische Forderungen und anstehende GesetzesÀnderungen

Angesichts dieser Dimensionen fordern die BundesverbĂ€nde wir pflegen e.V., Pflegende Angehörige e.V. und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mehr Mitsprache. In einem Schreiben an Bundesminister Dr. Linnemann in Berlin verlangen die Organisationen eine gleichberechtigte Beteiligung pflegender Angehöriger mit Sitz und Stimme in der Pflegestrukturkommission und nominierten hierfĂŒr Prof. Dr. Notburga Ott.

Gleichzeitig bahnen sich im System grundlegende Reformen an. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der noch nicht verabschiedet ist.

Vorgesehen sind unter anderem verÀnderte Punkteschwellen ab dem 1. Januar 2027:
- Pflegegrad 1: Anhebung von derzeit 12,5 bis unter 27 Punkten auf kĂŒnftig 15 bis unter 30 Punkte
- Pflegegrad 2: Anpassung von 27 bis 47,5 Punkten auf 30 bis 50 Punkte
- Pflegegrad 3: Anpassung von 47,5 bis 70 Punkten auf 50 bis 70 Punkte
- Pflegegrade 4 und 5: Schwellen bleiben unverÀndert

Zudem soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat bei Pflegegrad 1 entfallen; ab 2027 ist stattdessen ein Sozialraumbudget vorgesehen. FĂŒr den Erhalt bisheriger Konditionen soll das Antragsdatum bis zum 31. Dezember 2026 ausschlaggebend sein.

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Der Sozialverband VdK rief seine 2,3 Millionen Mitglieder dazu auf, bei fehlendem Pflegegrad noch vor Jahresende einen Erstantrag einzureichen. VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele erklĂ€rte, dass nach derzeitigem Stand eine 2026 erteilte Einstufung erhalten bleibe. Bei AntrĂ€gen auf Höherstufung riet sie hingegen zur Vorsicht, da ein RĂŒckstufungsrisiko bestehe.

Vorgaben fĂŒr Begutachtung und Barrierefreiheit

FĂŒr das regulĂ€re Verfahren gilt: Ein Antrag auf Pflegegrad kann formlos per Brief, Fax oder E-Mail bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst umfasst sechs Lebensbereiche: MobilitĂ€t, kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, KrankheitsbewĂ€ltigung sowie Alltagsgestaltung. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist liegt in der Regel bei 25 Arbeitstagen; Antrag und PrĂŒfung sind kostenlos.

Bestehende Barrieren betreffen auch den allgemeinen Rechtsrahmen. Nach Paragraf 32 des BarrierefreiheitsstĂ€rkungsgesetzes (BFSG) können Betroffene AntrĂ€ge kostenfrei stellen; ein Verweis auf Filialen oder Verwandte genĂŒgt rechtlich nicht, um Hindernisse abzuwĂ€lzen. Zudem schreibt Paragraf 17 der zugehörigen Verordnung (BFSGV) verstĂ€ndliche Angebote vor, deren Sprachniveau maximal dem Level B2 entsprechen darf.

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