Pflegeheim-Kosten, Eigenanteil

Pflegeheim-Kosten: Eigenanteil steigt auf 3.245 Euro monatlich

23.06.2026 - 16:09:46 | boerse-global.de

Der monatliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner erreicht einen neuen Höchststand. Regionale Unterschiede und neue Gesetzespläne belasten Betroffene zusätzlich.

Pflegeheimkosten 2026: Eigenanteil steigt auf 3.245 Euro
Pflegeheim-Kosten - Eine nachdenkliche ältere Person in einem Pflegeheim, die aus dem Fenster schaut, mit angedeuteten Finanzdokumenten im Hintergrund. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im ersten Jahr zahlen Pflegebedürftige im Schnitt 3.245 Euro pro Monat aus eigener Tasche. Besonders teuer ist es in Nordrhein-Westfalen: Hier liegt der Durchschnitt bei 3.587 Euro – ein Anstieg von über 40 Prozent binnen fünf Jahren.

Regionale Unterschiede: Von 2.484 bis 4.016 Euro

Die Spannbreite ist enorm. Spitzenreiter ist Krefeld mit 4.016 Euro monatlichem Eigenanteil, dicht gefolgt von Düsseldorf mit 3.928 Euro. Ganz anders sieht es in Salzgitter (2.484 Euro) oder Wittmund (2.495 Euro) aus. Grund für die Differenzen: Die Investitionskosten variieren massiv. In NRW liegen sie bei durchschnittlich 20,57 Euro pro Tag, in Sachsen-Anhalt bei nur 11,05 Euro.

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Eine Umfrage der Techniker Krankenkasse unter 1.000 Bürgern in Sachsen-Anhalt zeigt die Dramatik: 83 Prozent können den dortigen Durchschnitts-Eigenanteil von 2.720 Euro nicht aus eigener Tasche stemmen.

Elternunterhalt: Pläne zur Absenkung stoßen auf Widerstand

Seit 2019 müssen Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Pflege ihrer Eltern zahlen. Gesundheitsministerin Warken (CDU) will diese Grenze nun senken oder ganz streichen. Die Bevölkerung reagiert ablehnend: 73 Prozent der 1.004 Befragten einer Forsa-Umfrage vom 18. und 19. Juni 2026 sind gegen eine Senkung. Zuständig für das Dossier ist allerdings Arbeitsministerin Bas (SPD).

Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe vom Sozialamt

Reichen Einkommen und Pflegeversicherung nicht aus, springt die „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII ein. Wichtig: Die Leistungen sind nachrangig und nicht rückzahlbar – der Antragstag entscheidet über die Kostenübernahme.

Das Sozialamt kann Immobilien verwerten, wenn sie nicht als Schonvermögen gelten. Geschützt ist ein Eigenheim, wenn der Ehepartner oder ein Kind dort wohnt. Für Barvermögen gelten Freibeträge von 10.000 Euro für Einzelpersonen und 20.000 Euro für Ehepaare.

Bei Schenkungen gilt die Zehn-Jahres-Frist. Besondere Vorsicht ist bei Verträgen mit Nießbrauchrecht geboten: Die Rückforderungsfrist beginnt erst mit dem Erlöschen des Nutzungsrechts – nicht mit der Eintragung im Grundbuch.

Pflege-Neuordnungsgesetz: Budgets statt Einzelleistungen

Die Bundesregierung arbeitet am Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG). Der Entwurf vom Juni 2026 sieht Leistungsbudgets vor, die ab dem 1. Januar 2027 greifen sollen. Betreuungsdienste und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) schlagen Alarm: Eine Begrenzung auf ein Sozialraumbudget von 175 Euro könnte ambulante Dienste existenziell bedrohen. Bisher finanzieren sich diese aus mehreren Töpfen – etwa dem Entlastungsbetrag (131 Euro) oder umgewidmeten Sachleistungen.

Ein weiterer Punkt: Ab Januar 2027 sollen für pflegende Angehörige über der Regelaltersgrenze keine Rentenbeiträge mehr von der Pflegekasse gezahlt werden. Das spart rund 1,8 Milliarden Euro ein. Verbände kritisieren den Verlust von Rentenansprüchen – bei Pflegegrad 5 bis zu 42,52 Euro monatlich. Das Bundeskabinett befasst sich voraussichtlich im Juli 2026 mit dem Entwurf.

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Leistungen 2026 und wichtige Frist

Für Pflegegrad 3 gibt es 2026:
- Pflegegeld: 599 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 Euro
- Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro
- Entlastungsbetrag: 131 Euro

Ein wichtiger Termin: Bis zum 30. Juni 2026 können nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2025 noch geltend gemacht werden. Die Mittel sind einsetzbar für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Alltagsbegleiter.

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