Pflegekassen: Haushaltsausschuss bewilligt weiteres Darlehen ĂŒber 700 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deUm ZahlungsengpĂ€sse in der Pflegeversicherung bis zum Jahresende abzuwenden, hat der Haushaltsausschuss des Bundestags ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Mio. Euro bewilligt. Die als ĂŒberplanmĂ€Ăige Ausgabe eingestuften Mittel sollen in den verbleibenden Monaten nach Bedarf eingesetzt werden, um fehlende Gelder auszugleichen.
Zuvor reichten die bereits fĂŒr 2026 zugesagten Bundesdarlehen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro nicht aus. WĂ€hrend das Bundesgesundheitsministerium einen höheren Nachschlag beantragt hatte, stufte das Bundesfinanzministerium den Betrag von 700 Mio. Euro als ausreichend ein.
Nach Angaben des Finanzministeriums sind die Leistungsausgaben der Pflegekassen wegen der Wachstumsdynamik bei der Zahl der PflegebedĂŒrftigen stĂ€rker als angenommen gestiegen.
Wachsende Defizite und Warnungen der Kassen
Bereits Ende August hatte der GKV-Spitzenverband gewarnt, dass die Einnahmen ab Oktober voraussichtlich nicht mehr fĂŒr die vollstĂ€ndige Leistungsfinanzierung ausreichen wĂŒrden. Zum Stand 31.8.2026 meldete der Verband fĂŒr das erste Halbjahr 2026 ein Defizit der Sozialen Pflegeversicherung von 770 Mio. Euro und prognostizierte fĂŒr das Gesamtjahr ein Minus von 4,4 Mrd. Euro.
Am 8.10.2026 bezifferte der GKV-Spitzenverband den zusĂ€tzlichen Finanzbedarf fĂŒr das Jahr 2027 auf rund 10 Mrd. Euro bei einem erwarteten Jahresdefizit von etwa 7,5 Mrd. Euro. Zudem stehen laut dem Verband noch 5,2 Mrd. Euro an Corona-Erstattungen des Bundes aus.
Auch AOK-Chefin Carola Reimann warnte am 8.10.2026 vor den finanziellen Risiken: Bis Ende 2026 drohe ein Finanzloch von mehr als 1 Mrd. Euro, wĂ€hrend die RegierungsplĂ€ne fĂŒr 2027 bereits eine DeckungslĂŒcke von 1,35 Mrd. Euro kalkulierten.
Gesetzliche MaĂnahmen und ReformplĂ€ne
Das Bundeskabinett brachte unterdessen GesetzesplĂ€ne von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) auf den Weg, um das System ab 2027 zu stabilisieren. Am 30.9.2026 beschloss das Kabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der GroĂteil der Regelungen soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.
Der Haushaltsausschuss hat der Pflegeversicherung ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Mio. Euro bewilligt, nachdem die zugesagten 3,2 Mrd. Euro nicht ausreichten. Klar ist: Die geplanten Beitragsanpassungen ab 2027 treffen pflegende Angehörige und PflegebedĂŒrftige direkt. Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag nachrechnen und welche ZuschĂŒsse Ihnen zustehen. Kostenlosen Pflege-Ratgeber anfordern
Zu diesem Stichtag soll der Kinderlosenzuschlag um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9% steigen, wĂ€hrend die Pflegeversicherung weiterhin vollstĂ€ndig die RentenversicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr pflegende Angehörige ĂŒbernimmt. Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6% beziehungsweise bei 4,2% fĂŒr Kinderlose; ab 2027 soll er auf 4,5% steigen.
Weitere Stufen des PNOG sehen vor:
- Zum 1.1.2028: EinfĂŒhrung eines Beitragszuschlags von 0,52% fĂŒr die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern sowie ArbeitgeberbeitrĂ€ge fĂŒr Minijobs.
- Zum 1.1.2029: EinfĂŒhrung von Pflegebegleitung sowie eine jĂ€hrliche Anpassung der LeistungsbetrĂ€ge an die Kerninflationsrate.
Eine Strukturkommission soll VorschlĂ€ge fĂŒr eine zweite Reform ausarbeiten. Deren fĂŒr den 7.10.2026 geplante Einsetzung wurde wegen Abstimmungsbedarfs in der Koalition verschoben; der Kabinettsbeschluss soll zeitnah nachgeholt werden, damit Ergebnisse bis Ende Januar 2027 vorliegen.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann betonte am 8.10.2026, dass der Staat jĂ€hrlich rund 75 Mrd. Euro fĂŒr Pflege ausgebe und Einsparungen von etwa 10% nötig seien, da die Zahl der PflegebedĂŒrftigen von 6 Mio. auf 7,5 Mio. im Jahr 2050 steigen werde.
Kritik und Forderungen der Opposition
Die GrĂŒnen-Fraktion hĂ€lt den Kabinettsentwurf fĂŒr unzureichend und fordert in einem Antrag (Drucksache 21/8398) eine umfassende Reform. Verlangt werden unter anderem ein Bundes-PflegeprĂ€ventionsgesetz mit Zielwerten bis 2035, ein vollstĂ€ndiger Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie die Einbeziehung von Beamten und SelbststĂ€ndigen.
Heimbewohner zahlten im ersten Aufenthaltsjahr zuletzt durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst â Tendenz steigend. Der pflegebedingte Eigenanteil ist fĂŒr viele Familien die gröĂte finanzielle Belastung, und die geplante Reform lĂ€sst ihn zunĂ€chst unangetastet. Unser kostenloser Ratgeber bĂŒndelt fĂŒnf konkrete SparansĂ€tze und zeigt, wie Sie LeistungszuschlĂ€ge korrekt beantragen. 5 Spartipps fĂŒr den Heim-Eigenanteil sichern
Zudem fordert die Fraktion BundeszuschĂŒsse, die Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben von rund 5,2 Mrd. Euro und die dauerhafte Ăbernahme der RentenversicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt mit rund 4,5 Mrd. Euro jĂ€hrlich.
Auch eine Obergrenze fĂŒr den pflegebedingten Eigenanteil im Heim wird verlangt, wĂ€hrend Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten getrennt behandelt werden sollen.
