Pflegeneuordnungsgesetz, Kinderlose

Pflegeneuordnungsgesetz: Kinderlose sollen ab 2027 mehr Pflegebeitrag zahlen

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 07:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der beschlossene Regierungsentwurf sieht höhere Beiträge für Kinderlose, strengere Einstufungsschwellen und Änderungen bei Pflegeleistungen vor.

Pflegeneuordnungsgesetz: Beitragserhöhungen und strengere Pflegegrade geplant
Ein heller, minimalistischer Krankenhausflur mit einfallendem Tageslicht und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben reagiert das Kabinett auf eine angespannte Haushaltslage in der sozialen Pflegeversicherung: Für das Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 werden Fehlbeträge von mehr als 15 Milliarden Euro erwartet.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stieg die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von 20 Jahren von zwei auf sechs Millionen an. Das Gesetzespaket soll den Kassen rund 6,25 Milliarden Euro einsparen beziehungsweise zusätzlich bereitstellen. Ein grundlegendes Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 anvisiert, wobei das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch bevorsteht.

Höhere Belastungen für Kinderlose und angehobene Beitragsgrenzen

Während der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent verbleibt, sieht der Regierungsentwurf für kinderlose Beschäftigte spürbare Mehrkosten vor.

Der Kinderlosenzuschlag, der von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab 23 Jahren allein getragen wird, soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag für Kinderlose auf 4,5 Prozent.

Bei einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro monatlich entspricht dies einem Plus von 12 Euro im Monat beziehungsweise 144 Euro im Jahr. Bei 5.000 Euro Monatsbrutto beträgt die Mehrbelastung 15 Euro im Monat oder 180 Euro im Jahr.

Zugleich soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung um 300 Euro im Monat angehoben werden. Nach 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr 2026 sind für 2027 monatlich 6.375 Euro vorgesehen.

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Kinderlose Versicherte oberhalb der neuen Grenze zahlen dadurch rechnerisch rund 172 Euro statt bisher 140 Euro im Monat, während der Arbeitgeberanteil an der oberen Grenze um knapp 10 Euro monatlich steigt.

Weitere Maßnahmen greifen in den Folgejahren. Ab 2028 plant das Kabinett einen Zuschlag von 0,52 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen von Versicherten, deren Ehe- oder Lebenspartner bislang beitragsfrei mitversichert sind.

Bei 4.000 Euro Bruttogehalt summiert sich dieser Betrag auf knapp 21 Euro pro Monat. Ebenfalls ab 2028 sollen Arbeitgeber im Minijob-Bereich einen Beitrag von 3,6 Prozent entrichten, Privathaushalte 1,5 Prozent, was laut Berichten jährlich 1,4 Milliarden Euro erbringen soll.

Verschärfte Kriterien bei Einstufungen und Neuausrichtung von Leistungen

Um Ausgaben zu dämpfen, passt der Gesetzentwurf die Zugangskriterien für die Pflegegrade an. Für den Pflegegrad 1 werden künftig 15 statt 12,5 Punkte fällig, für Pflegegrad 2 sind 30 statt 27 Punkte und für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte veranschlagt.

Eine im Entwurf angeführte Untersuchung beziffert den Rückgang bei Erstanerkennungen durch die höheren Schwellen auf knapp 12 Prozent, zusammen mit weiteren Bewertungsanpassungen auf rund 22 Prozent. Bestehende Einstufungen sowie Anträge aus dem Jahr 2026 behalten jedoch Bestandsschutz.

Bei den Leistungen entfällt für neu eingestufte Personen mit Pflegegrad 1 der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, was 2027 rund 800 Millionen Euro einsparen soll. Für die Pflegegrade 2 bis 5 plant die Regierung ein monatliches Sozialraumbudget von 175 Euro, das für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bis zum Alter von 25 Jahren auf bis zu 300 Euro steigen kann.

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Zugleich sollen Pflegegeld und Sachleistungen in diesen Graden angehoben werden. Eine allgemeine Dynamisierung der Pflegeleistungen soll bis 2029 ausgesetzt und danach jährlich an die Kerninflation gekoppelt werden. Eine ursprünglich geplante Absenkung der Berechnungsgrundlage für Rentenbeiträge pflegender Angehöriger von 100 auf 70 Prozent nahm die Bundesregierung im Entwurf wieder zurück.

Kontroversen und weitere Strukturkommission

Die Reformpläne stoßen auf geteilte Reaktionen. Vertreter von DAK und SoVD Baden-Württemberg bemängeln eine zu starke Belastung von Kinderlosen; DAK-Chef Andreas Storm bezifferte den auf Kinderlose entfallenden Anteil auf 3,3 Milliarden Euro.

Der CDU-Wirtschaftsrat kritisierte die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Gewerkschaften wie Verdi sehen in den Plänen ein Sparpaket, während Pflege- und Sozialverbände wie AWO, bad e.V. und der Deutsche Pflegerat ungelöste Finanzfragen und Versorgungsfolgen monieren.

Zur langfristigen Weichenstellung soll eine eingesetzte Pflegekommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine strukturelle Reform ausarbeiten. Deren Empfehlungen sollen nach den Plänen ab dem 1. Juli 2027 umgesetzt werden.

Parallel dazu soll eine Expertenkommission bis zum Frühjahr 2027 Instrumente prüfen, um die pflegebedingten Eigenanteile in Heimen zu begrenzen, die laut Daten des vdek im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro monatlich liegen.

Mehr zum Thema bei CHIP: „Pflegereform 2027: Kinderlose zahlen mehr – 131 Euro sollen wegfallen“

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