Pflegeneuordnungsgesetz: Pflegegrad 2 soll künftig erst ab 30 Punkten gelten
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit der für den 5. November 2026 angesetzten ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG, Drucksache 21/8869) im Bundestag zeichnet sich eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ab. Die Bundesregierung hatte die Pläne am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen; das Gesetzespaket soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Angesichts eines für 2027 erwarteten Defizits der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro zielt der Entwurf darauf ab, Ausgaben über gekürzte Zuschüsse und strengere Zugangskriterien zu dämpfen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg von rund 2,5 Millionen im Jahr 2010 auf rund 6 Millionen Ende 2024, während die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung im selben Zeitraum von rund 20 Milliarden Euro auf 68 Milliarden Euro anwuchsen.
Strengere Einstufungen und Kürzungen bei Basisleistungen
Im Zentrum der Reform steht eine Anhebung der Hürden für Leistungsansprüche. Der Pflegegrad 2 soll ab 2027 erst ab 30 statt bislang 27 Punkten gewährt werden, wobei ein Bestandsschutz für bereits Eingestufte vorgesehen ist.
Nach einer Simulation des IGES-Instituts führt diese Änderung jährlich zu rund 36 Prozent weniger Ersteinstufungen in Pflegegrad 2. Das betrifft rund 160.000 Personen; rund 216.000 Menschen würden nicht mehr anerkannt.
Gleichzeitig entfällt ab 2027 der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Personen mit Pflegegrad 1, für den keine Geldleistungen mehr vorgesehen sind. Die Regierung beziffert die Minderausgaben hierdurch im Jahr 2027 auf 800 Millionen Euro.
Die Leistungsbeträge sollen zudem bis Ende 2028 eingefroren bleiben. Zwar steigt das Pflegegeld um 33 Euro bei Pflegegrad 2 und um 31 Euro bei Pflegegrad 3, jedoch müssen Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich künftig daraus finanziert werden, was rechnerisch zu einem Minus von 7 Euro monatlich führt.
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Umbau der Zuschüsse in starre Budgettöpfe
Bestehende Einzelleistungen werden durch vier getrennte Budgets für Entlastung, Sachleistungen, Sozialraum und Überbrückung ersetzt:
- Überbrückungsbudget: Der bisherige Paragraf 42a SGB XI für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit einem Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro ab Pflegegrad 2 entfällt. An seine Stelle tritt ein Überbrückungsbudget von 2.285 Euro pro Jahr – 1.254 Euro weniger als zuvor –, das primär für die vollstationäre Kurzzeitpflege gedacht ist und nicht für die Tagespflege gilt.
- Sozialraumbudget: Dieses beträgt 175 Euro monatlich (300 Euro für Personen unter 25 Jahren). Nicht genutzte Mittel verfallen am Monatsende, und eine Nutzung für Eigenanteile der Tagespflege ist ausgeschlossen, was zu Mehrkosten von bis zu 1.572 Euro jährlich führen kann.
- Einschränkungen bei Alltagshilfen: Die Umwandlung von bis zu 40 Prozent nicht genutzter Pflegesachleistungen in Alltagsunterstützung wird gestrichen. Nachbarschaftshilfe darf monatlich nur noch in einem Umfang von 7 Stunden erbracht werden, Pflegedienste dürfen 26 Stunden abrechnen.
Steigende Beiträge und deutliche Verbandskritik
Finanzierungsseitig steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent, wodurch deren Gesamtbeitrag 4,5 Prozent erreicht (regulär 3,6 Prozent).
Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro angehoben werden. Ab 2028 folgen ein Beitrag von 3,6 Prozent für Minijobs sowie ein Zuschlag von 0,52 Prozent für beitragsfrei mitversicherte Partner.
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Sozialverbände äußern erhebliche Vorbehalte. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte die Aufteilung in vier zweckgebundene Töpfe als bürokratisch; sei ein Budget ausgeschöpft, bleibe Betroffenen oft nur der Verzicht oder die Zahlung aus eigener Tasche.
Ulrike Elsner, Chefin des Verbands der Ersatzkassen (vdek), verwies darauf, dass trotz der Sparmaßnahmen 2027 voraussichtlich eine Deckungslücke von 1,35 Milliarden Euro bestehen bleibe, und forderte unter anderem Bundesmittel zur Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen. Der Bundesrat befasst sich erstmals am 20. November 2026 mit der Vorlage.
