Pflegeneuordnungsgesetz: Pflegehaushalten drohen bis zu 1.572 Euro Minus
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 04:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Tagespflege gilt als unverzichtbarer Baustein zur Entlastung pflegender Angehöriger, gerät jedoch zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns verdeutlichen aktuelle Berichte die wachsende Kluft zwischen dem steigenden Versorgungsbedarf und den finanziellen Belastungen für betroffene Familien. Sowohl Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) als auch Branchenvertreter warnen vor den Folgen geplanter Einschnitte auf Bundesebene.
Hoher Bedarf trifft auf steigende Eigenanteile in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern existieren landesweit mehr als 220 Tagespflege-Einrichtungen mit über 5.000 Plätzen. Wie Berichte zeigen, ist die Nachfrage strukturell begründet: Rund 140.000 Pflegebedürftige leben in dem Bundesland, von denen 86 Prozent zu Hause versorgt werden. Laut Angaben der Krankenkasse Barmer sind fast 9 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern pflegebedürftig.
Trotz des hohen Bedarfs belasten die laufenden Kosten viele Familien erheblich. Der monatliche Eigenanteil für die Inanspruchnahme der Tagespflege liegt für Haushalte aktuell bei 300 bis 600 Euro.
Anlässlich eines landesweiten Tags der Tagespflege, an dem über 100 Einrichtungen geöffnet waren, betonte der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern, Michael Beermann, die teilstationäre Pflege gebe pflegenden Angehörigen wichtige Freiräume im Alltag. Landespolitiker fordern vor diesem Hintergrund eine verlässliche Finanzierung sowie den weiteren Ausbau teilstationärer Strukturen.
Geplante Einschnitte durch das Pflegeneuordnungsgesetz
Zusätzliche Sorgen bereitet der 249 Seiten umfassende Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der Änderungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorsieht. Der Entwurf, der nach einem vorherigen Kabinettsbeschluss zur ersten Reformstufe noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, stößt auf deutliche Kritik.
Sozialministerin Drese warnt, das Vorhaben treffe die Tagespflege durch Kürzungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege empfindlich. Dadurch steige der finanzielle Eigenanteil der Familien weiter an.
Die Ministerin befürchtet eine sinkende Auslastung der Einrichtungen bis hin zu Standortschließungen sowie spürbar weniger Entlastung für Angehörige, weshalb sie Nachbesserungen einfordert. Auch bpa-Landesvorsitzender Beermann warnt vor Schließungen und appelliert an die Landesregierung, sich im Bundesrat für Korrekturen einzusetzen.
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich in Pflegegrad 1 zu streichen und in den Pflegegraden 2 bis 5 in ein Sozialraumbudget umzuwandeln — für Pflegehaushalte bedeutet das ein Minus von bis zu 1.572 Euro jährlich. Wer heute die Tagespflege nutzt, sollte wissen, welche Kostenpositionen künftig aus eigener Tasche zu tragen sind. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die geplanten Änderungen ein und zeigt, welche Handlungsspielräume bleiben. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Pflegeverbände wie der Bundesverband wir pflegen und der Verein Pflegende Angehörige weisen darauf hin, dass Familien die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in der Tagespflege aus eigener Tasche tragen.
Bisher ließ sich dafür der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro einsetzen. Das PNOG sieht jedoch vor, diesen Betrag in Pflegegrad 1 vollständig zu streichen – was rechnerisch Einsparungen von 800 Millionen Euro im Jahr 2027 bis hin zu 1.000 Millionen Euro in den Jahren 2029 und 2030 entspricht.
In den Pflegegraden 2 bis 5 soll die Leistung in ein sogenanntes Sozialraumbudget umgewandelt werden, das auf anerkannte Alltagsangebote beschränkt bleibt und künftig nicht mehr für Unterkunft und Verpflegung verwendet werden darf. Für Pflegehaushalte bedeutet dies ein Minus von bis zu 1.572 Euro jährlich.
Finanzlage der Pflegeversicherung und ungelöste Übergangsregeln
Hintergrund der Kürzungspläne ist die angespannte Lage der Pflegeversicherung. Bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent wird ohne Eingriffe ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro für 2027 erwartet, das über 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028 und 16,9 Milliarden Euro 2029 auf 17,4 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen könnte.
Der GKV-Spitzenverband beziffert das drohende Defizit bereits zum Jahresende 2026 auf 1,2 Milliarden Euro. Gegen das im PNOG vorgesehene Sparprogramm formiert sich breiter Widerstand: Auch Organisationen wie die Diakonie, die Gewerkschaft ver.di und der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußern Kritik.
Viele Pflegehaushalte haben bis zu 1.572 Euro aus nicht genutztem Entlastungsbetrag angespart — nach geltendem Recht bis zum 30. Juni 2027 abrufbar. Der Kabinettsentwurf des PNOG sieht diese Sparmöglichkeit nicht mehr vor und enthält keine ausdrückliche Übergangsregelung für Restbeträge aus 2026. Wer Klarheit über die eigene Situation braucht, findet in unserem kostenlosen Leitfaden eine Schritt-für-Schritt-Übersicht zu Widerspruch und Fristen. Leitfaden zu Fristen und Widerspruch sichern
Hinzu kommen offene Fragen zu bisherigen Ansprüchen. Nach geltendem Recht können nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro pro Monat – bei ganzjährigem Anspruch bis zu 1.572 Euro – bis zum 30. Juni 2027 beansprucht werden.
Im aktuellen Kabinettsentwurf entfällt diese Sparmöglichkeit, und es fehlt eine ausdrückliche Übergangsregelung für Restbeträge aus dem Jahr 2026. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann wird die Bundesregierung aufgefordert, den rechtlichen Status dieses angesparten Guthabens verlässlich zu klären.
