Pflegeneuordnungsgesetz: SPD fordert Nachbesserungen am Entwurf
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer parlamentarische Prozess um das geplante Pflegeneuordnungsgesetz gewinnt an Schärfe. Für die SPD-Bundestagsfraktion kündigte der Gesundheitspolitiker Christos Pantazis in Berlin an, das Gesetzesvorhaben im anstehenden parlamentarischen Verfahren substanziell nachzubessern.
Die Fraktion sieht bei dem Entwurf von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann deutlichen Korrekturbedarf, um Pflegebedürftige und Kommunen vor finanziellen Überlastungen zu bewahren.
Forderungen nach sozialem Ausgleich und Entlastung der Kommunen
Nach Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion muss die Reform die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, zugleich aber deren solidarischen Charakter erhalten.
Pantazis benannte als wesentliche Ziele der Nachbesserungen, die Eigenbelastungen für Pflegebedürftige wirksam zu begrenzen und die bestehenden Pflegeleistungen zu schützen. Zudem dringt die Fraktion auf einen gerechten Ausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Belastungen der kommunalen Haushalte. Die SPD fordert eine gezielte Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben für die Hilfe zur Pflege.
Rückendeckung für diesen Kurs kommt aus den Bundesländern: Pantazis begrüßte ausdrücklich die Initiative von Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern und Anke Rehlinger aus dem Saarland. Die beiden SPD-Ministerpräsidentinnen formulierten am 22. Oktober 2026 eine sechspunktige Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz.
Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht einen Anstieg der Beitragssätze für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2027 vor; zugleich fordern SPD-Fraktion und zwei Ministerpräsidentinnen Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Wer die geplanten Änderungen für die eigene Situation einordnen will, findet hier eine sachliche Übersicht. Kostenlosen Leitfaden zur Pflegereform anfordern
Schwesig und Rehlinger kritisierten, dass der Kabinettsentwurf weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen vorsehe und keine wirksame strukturelle Begrenzung der finanziellen Belastung pflegebedürftiger Menschen erreiche. Sie verlangten eine grundlegende Überarbeitung im Gesetzgebungsverfahren sowie eine nachhaltige Entlastung der Sozialhilfeträger bei der Hilfe zur Pflege.
Die Eckpunkte des aktuellen Kabinettsentwurfs
Das Pflegeneuordnungsgesetz aus dem Haus von Gesundheitsminister Linnemann zielt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums darauf ab, die Finanzen der Pflegeversicherung über ein Sparpaket zu stabilisieren.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem ein Anstieg der Beitragssätze für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2027. Gleichzeitig sieht der Entwurf der Bundesregierung neue Leistungsansprüche vor, darunter eine fachliche Pflegebegleitung.
Um weitergehende Problemfelder des Pflegesystems anzugehen, berief das Kabinett eine Expertenkommission ein. Dieses Gremium prüft verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen und soll bis Anfang 2027 eine umfassendere Strukturreform vorbereiten.
Für Kommunen und Sozialhilfeträger ist die Hilfe zur Pflege ein wachsender Posten im Haushalt — 2024 stiegen die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro. Der Leitfaden zeigt, welche Entlastung im Gesetzgebungsverfahren gefordert wird und wie Sie die eigene Haushaltsplanung darauf vorbereiten. Praxisleitfaden Hilfe zur Pflege sichern
Fahrplan für die parlamentarischen Beratungen
Die parlamentarische Debatte über den Entwurf beginnt in Kürze. Für den 5. November 2026 ist im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs mit einer Beratungszeit von 60 Minuten angesetzt. Im Anschluss daran wird die Vorlage federführend an den Gesundheitsausschuss überwiesen, in dem die Fraktionen über die geforderten Änderungen verhandeln werden.
