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Pflegereform: bpa-Hochrechnung warnt vor mehr als 50.000 gefährdeten Jobs

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gesetzentwurf begrenzt die Nutzung des Sozialraumbudgets; Verbände befürchten Einnahmeausfälle und gefährdete Arbeitsplätze.
Ein heller, minimalistisch eingerichteter Wohnbereich in einer Wohnung mit einem leeren Stuhl und einer Vase. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Pflegereform der Bundesregierung stößt bei Trägern und Fachverbänden auf erhebliche Bedenken. Während das Vorhaben darauf abzielt, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sowie die künftige pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu sichern, warnen ambulante Pflegedienste vor erheblichen praktischen Hürden.

Das Bundeskabinett beschloss das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026; die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen.

Strukturwechsel beim Entlastungsbetrag

Im Zentrum der Debatte steht eine grundlegende Neuausrichtung der Finanzierungsstrukturen. Nach den Plänen soll der bisherige monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro, der Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 in der häuslichen Pflege zusteht, zum 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses soll ab einem Alter von 25 Jahren bis zu 175 Euro monatlich betragen, für Personen unter 25 Jahren bis zu 300 Euro, und ausschließlich für Angebote zur Alltagsunterstützung zugänglich sein. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte bereits, dass Personen mit Pflegegrad 1 keinen Zugang mehr zu dieser Leistung erhalten sollen.

Zugleich sieht der Entwurf vor, dass professionelle ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen künftig nicht mehr über das Sozialraumbudget abrechnen dürfen.

Zwar ist kein pauschales Verbot von Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung vorgesehen, nach Angaben des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) dürften jedoch rund 16.000 Pflegedienste solche Leistungen nicht mehr über diesen Weg erbringen.

Hauswirtschaftliche Leistungen müssten stattdessen über das reguläre Sachleistungsbudget finanziert werden, das in der Praxis häufig bereits durch die körperbezogene Pflege ausgeschöpft ist.

Verbände warnen vor wirtschaftlichen Einschnitten

Branchenvertreter warnen vor weitreichenden Konsequenzen für die Pflegelandschaft. Der bpa bezifferte auf Basis einer Erhebung unter mehr als 2.000 Mitgliedsdiensten die Zahl möglicher Entlassungen auf über 50.000 Beschäftigte, wobei es sich um eine verbandseigene Hochrechnung und keine amtliche Prognose handelt.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ambulante Pflegedienste Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen künftig nicht mehr über das Sozialraumbudget abrechnen dürfen — und das Sachleistungsbudget ist in der Praxis oft schon durch die Körperpflege ausgeschöpft. Wer seinen Umsatz jetzt auf andere Standbeine stellt, ist vorbereitet, wenn der Bundestag entscheidet. Kostenlosen Umstellungs-Report jetzt anfordern

Besonders betroffen seien Kräfte im Bereich der Hauswirtschaft. Verbandspräsident Bernd Meurer appellierte an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, das Sozialraumbudget auch für etablierte ambulante Pflegedienste zu öffnen.

Auch andere Organisationen äußern gravierende Bedenken. Bei einer Umfrage des Beratungsunternehmens Curacon gaben 99 Prozent der befragten Fachkräfte an, mit relevanten Einnahmeverlusten zu rechnen; Curacon-Experte Jan Grabow verwies darauf, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Dienste möglicherweise unterschätzt würden.

Für den DSP Elbdiakonie prognostizierte Sonja Schneider-Koch vom Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) einen Umsatzrückgang von rund 15 Prozent und sah dort etwa 200 Arbeitsplätze gefährdet.

Roland Weigel von der Ruhrgebietskonferenz Pflege hält durch die Öffnung für neue Akteure zwar niedrigere Preise für möglich, warnte jedoch vor einer deutlichen Verschärfung des Wettbewerbs.

Befürchtete Versorgungslücken und Proteste

Nach Einschätzung des DEVAP drohen zudem negative Begleiterscheinungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Falls der bisherige Betrag nicht mehr für Kosten wie Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege eingesetzt werden könne, drohe diese für Pflegebedürftige teurer zu werden. Zudem werde diskutiert, dass Schulungs- und Beratungsangebote künftig nicht mehr zum Leistungsspektrum ambulanter Dienste gehören könnten.

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Der Widerstand formiert sich zunehmend auch öffentlich. Nachdem Ende September rund 1.000 Beschäftigte und Träger in Kiel demonstrierten, ist für den 5. November ein Autokorso in Düsseldorf angekündigt. Laut DEVAP ist ein parlamentarischer Beschluss für den 18. Dezember 2026 vorgesehen, bevor die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Bis dahin fordern Branchenverbände Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

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