Pflegereform: Kinderlosenzuschlag soll ab 2027 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Pflegeversicherung langfristig zu sichern.
Das Reformpaket, dessen Kernmaßnahmen im Januar 2027 in Kraft treten sollen, sieht eine Kombination aus Beitragsanpassungen, strukturellen Änderungen bei der Einstufung von Pflegebedürftigen und gezielten Leistungskürzungen vor. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine sich verschärfende Haushaltslage im Pflegesektor.
Finanzielle Engpässe und kurzfristige Liquiditätshilfen
Die wirtschaftliche Ausgangslage der Pflegeversicherung stellt sich nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums als kritisch dar. Ohne Reformmaßnahmen droht der Versicherung im Jahr 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro, das bis zum Jahr 2028 auf 15,4 Milliarden Euro und 2029 auf 16,9 Milliarden Euro ansteigen könnte. Bereits im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete der GKV-Spitzenverband ein Defizit von 770 Millionen Euro.
Um die Zahlungsfähigkeit bis zum Jahresende 2026 zu gewährleisten, hat der Bund ein kurzfristiges Darlehen bereitgestellt. Während das Gesundheitsministerium einen Bedarf von 870 Millionen Euro anmeldete, hält das Finanzministerium eine Summe von bis zu 700 Millionen Euro für wahrscheinlich.
Diese Mittel sind notwendig, damit die Pflegekassen weiterhin Leistungen auszahlen und Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen leisten können. Bereits zuvor waren im Haushaltsgesetz 2026 zinslose Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vorgesehen, die jedoch aufgrund steigender Zahlen von Leistungsempfängern vorzeitig in Anspruch genommen wurden.
Höhere Belastungen für Kinderlose und Gutverdiener
Zur Generierung von Mehreinnahmen setzt der Gesetzentwurf vor allem bei kinderlosen Versicherten und Beziehern höherer Einkommen an. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag für diese Gruppe von 4,2 auf 4,5 Prozent des Bruttoeinkommens, während der Satz für Versicherte mit Kindern bei 3,6 Prozent stabil bleibt. Die Bundesregierung erwartet dadurch Mehreinnahmen von rund 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2027.
Zusätzlich ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant, die voraussichtlich von derzeit 5.812,50 Euro auf monatlich 6.375 Euro steigen wird. Laut Bundesregierung führt dies zu einer monatlichen Mehrbelastung von höchstens 17 Euro für die Betroffenen und Mehreinnahmen von 0,5 Milliarden Euro.
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Ab Januar 2028 sind zudem neue Beitragspflichten vorgesehen:
- Arbeitgeber müssen für Minijobs einen Grundbeitrag von 3,6 Prozent entrichten.
- Bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner sollen 0,52 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zahlen, sofern sie nicht selbst pflegende Angehörige oder Eltern behinderter Kinder sind.
Neuausrichtung der Pflegegrade und Leistungseinschränkungen
Ein wesentlicher Teil der Reform betrifft die Kriterien für den Erhalt von Pflegeleistungen. Geplant ist, die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 anzuheben. Für den Pflegegrad 1 soll die Grenze von 12,5 auf 15 Punkte steigen. Während für bereits eingestufte Personen ein Bestandsschutz gilt, könnten Neuantragsteller ab 2027 strengeren Kriterien unterliegen.
Bei den Leistungen sind folgende Anpassungen vorgesehen:
- Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für den Pflegegrad 1 soll für neue Anträge entfallen.
- Ein neues Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich wird ab Pflegegrad 2 eingeführt, für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre beträgt dieses bis zu 300 Euro.
- Für akute Ausfälle der Hauptpflegeperson wird ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro jährlich bereitgestellt.
- Die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen wird bis 2028 ausgesetzt und soll erst ab 2029 an die Kerninflation angepasst werden.
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Kritik von Verbänden und Experten an der Reformstruktur
Die geplanten Maßnahmen stoßen bei Verbänden und Fachleuten auf geteiltes Echo. Der DGB kritisierte die Erhöhung des Beitrags für Kinderlose als diskriminierend, da diese den Zuschlag ohne Arbeitgeberbeteiligung allein tragen müssten. Der DBfK warnte davor, dass die geänderten Schwellenwerte und die begrenzte Refinanzierung von Löhnen die Personalbemessung gefährden und zu Schließungen von Einrichtungen hinter führen könnten.
Monika Schnitzer vom Sachverständigenrat wies darauf hin, dass die Reform die Versicherung zwar kurzfristig stabilisiere, jedoch eine stärkere Eigenbeteiligung und gezielte Hilfen für Bedürftige notwendig blieben.
Der Entwurf prognostiziert durch die geänderte Begutachtungspraxis Minderausgaben von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf 4,2 Milliarden Euro anwachsen sollen. Eine Strukturkommission soll bis Sommer 2027 weitere Vorschläge erarbeiten, um eine umfassendere Reform ab Juli 2027 umzusetzen.
