Pflegereform, Lohnabsenkung

Pflegereform: Lohnabsenkung und Tariftreuepflicht-Aussetzung geplant

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 17:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf stĂ¶ĂŸt auf Widerstand: VerbĂ€nde bezweifeln Einsparungen, wĂ€hrend neue Budgets und Änderungen bei RentenbeitrĂ€gen geplant sind.

Pflegereform: Kritik an Lohnsenkung und RentenplÀnen wÀchst
Ein minimalistischer, sonnendurchfluteter Flur in einer modernen Pflegeeinrichtung mit Blick in einen grĂŒnen Innenhof. Illustration mit AI erstellt.

Ein Entwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Pflege löst breite Kritik von SozialverbĂ€nden, Pflegerat und Teilen der Koalition aus. Im Zentrum des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) steht unter anderem die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht: Lohnsteigerungen, die ĂŒber der allgemeinen Entwicklung liegen, sollen kĂŒnftig nicht mehr erstattet werden. ZusĂ€tzlich soll das Grundgehalt in der Pflege ab 2027 ĂŒber vier Jahre jĂ€hrlich um 1 Prozentpunkt abgesenkt werden.

Kritik an Lohnabsenkung wÀchst

Gegen diese PlÀne formiert sich Widerstand aus mehreren Richtungen. Der Pflegerat, Karl-Josef Laumann (CDU) sowie Teile der SPD kritisieren sowohl die Aussetzung der Tariftreuepflicht als auch die geplante Lohnabsenkung.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) positioniert sich unterdessen gegen KĂŒrzungen bei den RentenbeitrĂ€gen fĂŒr pflegende Angehörige und will die Lohnrefinanzierung von der Tariforientierung abkoppeln – ein Punkt, der die Uneinigkeit innerhalb der Koalition zu diesem Reformvorhaben verdeutlicht.

Finanzieller Druck auf die Pflegeversicherung

Hintergrund der ReformbemĂŒhungen ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband warnt vor einem Defizit von 10 Milliarden Euro im Jahr 2027, sollte gegengesteuert werden.

FĂŒr das laufende Jahr rechnet der Verband mit einem Fehlbetrag von 4,4 Milliarden Euro, darunter 3,2 Milliarden Euro aus einem Bundesdarlehen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands erhielten 2025 rund 6 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung, wobei 90 Prozent zu Hause gepflegt werden. Das PNOG soll laut Regierung die BeitrĂ€ge stabil halten.

Zweifel an den erwarteten Einsparungen

Ein zentraler Baustein des Entwurfs ist die geplante Erschwerung von Pflegegrad-Zuweisungen durch angehobene Einstufungsschwellen. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus dem September 2026 stellt jedoch infrage, ob die erhofften Einsparungen realistisch sind.

Statt der vom Bundesgesundheitsministerium veranschlagten 4,2 Milliarden Euro bis 2030 rechnet das WIdO nur mit rund 2 Milliarden Euro Einsparung. Grund sei ein sogenannter „Bunching“-Effekt bei Begutachtungen: Bei Erststufungen liege der Anteil bei 21 Prozent, bei Höherstufungen bei 16 Prozent, wodurch AntrĂ€ge vorgezogen werden könnten und die Wirkung der höheren Schwellen verpuffe.

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Auch das Bundesgesundheitsministerium selbst geht fĂŒr 2027 nur von 1,3 Milliarden Euro Einsparung aus. Das WIdO fordert stattdessen eine grundlegende Systemreform anstelle einzelner Stellschrauben.

Umbau der Leistungen: Entlastungsbudget und neue BetrÀge

Der Entwurf sieht vor, dass das bisherige Pflegegeld in einem neuen Entlastungsbudget aufgeht. Die vorgesehenen MonatsbetrÀge liegen bei Pflegegrad 2 bei 386 Euro (bisher 347 Euro), bei Pflegegrad 3 bei 638 Euro (599 Euro), bei Pflegegrad 4 bei 889 Euro (800 Euro) und bei Pflegegrad 5 bei 1079 Euro (990 Euro).

Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro sollen kĂŒnftig ebenfalls aus diesem Budget finanziert werden, wodurch bei den Pflegegraden 2 und 3 real weniger Geld ankommt. FĂŒr die Verhinderungspflege ist ein neues ÜberbrĂŒckungsbudget vorgesehen: 1855 Euro pro Jahr fĂŒr Pflegegrad 2 und 3, 2285 Euro fĂŒr Pflegegrad 4 und 5.

Der Verein „wir pflegen“ kritisiert die BĂŒndelung von Leistungen in solchen Budgets, da sie zu einer Aufrechnung unterschiedlicher UnterstĂŒtzungsformen fĂŒhre.

SozialverbÀnde warnen vor Einschnitten bei Rentenabsicherung

Besonders scharf Ă€ußern sich AWO und SoVD zu den geplanten Änderungen bei der Rentenversicherung fĂŒr pflegende Angehörige. Die AWO kritisiert, dass RentenversicherungsbeitrĂ€ge ab 2027 nur noch bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden sollen.

Der SoVD spricht von einer Deckelung der Rentenversicherung fĂŒr Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2027 auf 70 Prozent sowie einer VerschĂ€rfung der Pflegebegutachtung und einer Streckung von ZuschĂŒssen.

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Der Verband fordert stattdessen eine bessere Rentenabsicherung sowie eine Entgeltersatzleistung nach dem Vorbild des Elterngeldes. Bislang bestehen laut SoVD Leistungen wie das PflegeunterstĂŒtzungsgeld fĂŒr bis zu 10 Tage im Jahr sowie eine Beitragszahlung bei Erholungsurlaub fĂŒr bis zu 8 Wochen.

Nach Berechnungen der AWO könnte die geplante Beitragsdeckelung die Pflegeversicherung 2027 um 1,8 Milliarden Euro und 2030 um 2,1 Milliarden Euro entlasten. Neue Budgets im Bereich Sozialraum und ÜberbrĂŒckung sollen dabei mehr FlexibilitĂ€t schaffen, ihre konkrete Umsetzung bleibt nach EinschĂ€tzung des Verbands jedoch unklar.

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