Pflegereform: Pflegegrad 1 drohen KĂŒrzungen von bis zu 2.076 Euro jĂ€hrlich
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deMecklenburg-Vorpommern und das Saarland drĂ€ngen auf tiefgreifende Ănderungen am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz. Die MinisterprĂ€sidentinnen Manuela Schwesig und Anke Rehlinger verlangen in einer gemeinsamen Sechs-Punkte-Beschlussvorlage fĂŒr die MinisterprĂ€sidentenkonferenz Nachbesserungen an dem Vorhaben, das am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Sie kritisieren, dass der Entwurf weiterhin erhebliche LeistungseinschrĂ€nkungen enthalte und die finanzielle Belastung fĂŒr PflegebedĂŒrftige nicht wirksam strukturell begrenze.
Neben einer Ăberarbeitung im weiteren Gesetzgebungsverfahren fordern beide BundeslĂ€nder eine nachhaltige Entlastung der SozialhilfetrĂ€ger, insbesondere im Bereich der Hilfe zur Pflege.
Streit um Kostenverteilung und finanzielle Deckelung
Die Initiative aus Schwerin und SaarbrĂŒcken fordert das Prinzip der KonnexitĂ€t ein: Der Bund mĂŒsse die Kommunen entlasten, da Ausgaben fĂŒr die Hilfe zur Pflege die kommunalen Haushalte mit Milliarden belasten.
Zudem verlangen die beiden LĂ€nder einen wirksamen Kostendeckel fĂŒr Eigenanteile, den Verzicht auf Lastenverschiebungen hin zu den Beitragszahlern sowie eine dauerhafte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie etwa der RentenbeitrĂ€ge pflegender Angehöriger.
Der Gesetzentwurf, der am 9. Oktober 2026 als eilbedĂŒrftig an den Bundesrat weitergeleitet wurde, sieht Einsparungen vor. Die Bundesregierung rechnet mit Minderausgaben von rund 800 Millionen Euro im Jahr 2027, 900 Millionen Euro im Jahr 2028 und danach mit jeweils etwa einer Milliarde Euro jĂ€hrlich.
Gleichzeitig steigen die finanziellen Belastungen fĂŒr Heimbewohner weiter an. Diakonie-PrĂ€sident RĂŒdiger Schuch kritisierte die Reform als Sparpaket zulasten PflegebedĂŒrftiger, Familien und Pflegedienste. Im ersten Jahr im Pflegeheim zahlten Betroffene durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche, mit steigender Tendenz.
Diesen Betrag von 3.364 Euro monatlich fĂŒr das erste Heimjahr nannte auch der SoVD unter Verweis auf Zahlen des vdek mit Stand Juli 2026. Schuch forderte unter anderem eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile, keine Deckelung der Tarifrefinanzierung sowie kurzfristig einen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
VerschĂ€rfungen bei Pflegegraden und KĂŒrzungsplĂ€ne
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Der aktuelle Entwurf sieht zum 1. Januar 2027 eine VerschĂ€rfung der BewertungsmaĂstĂ€be fĂŒr die Pflegegrade 1 bis 3 vor. Die Punkteschwellen sollen steigen:
- bei Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte,
- bei Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte,
- bei Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte.
Die Schwellen fĂŒr die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverĂ€ndert. Vorgesehen ist im geplanten § 142b Abs. 1 SGB XI, dass das Recht am Tag der Antragstellung gilt, womit ein im Jahr 2026 gestellter Antrag die alten Kriterien sichern könnte.
Ein Bestandsschutz nach § 142b Abs. 2 soll bestehende Grade vor einer Herabstufung allein durch die neuen Regeln schĂŒtzen. Zudem soll die Frist der Pflegekassen fĂŒr Bescheide von 25 Arbeitstagen vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 ausgesetzt werden; dringliche FĂ€lle bleiben davon unberĂŒhrt.
Einschnitte drohen insbesondere im Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (bis zu 1.572 Euro jĂ€hrlich) soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die Pflegehilfsmittel-Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat (504 Euro im Jahr) soll entfallen, was zusammen KĂŒrzungen von bis zu 2.076 Euro jĂ€hrlich bedeutet.
Ein neues, zweckgebundenes Sozialraumbudget von monatlich bis zu 175 Euro (bis zu 300 Euro fĂŒr Personen unter 25 Jahren) ist ausschlieĂlich fĂŒr die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen.
WĂ€hrend die Mittel fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bisher bis zu 3.539 Euro jĂ€hrlich auf bis zu 2.285 Euro sinken sollen, sieht der Entwurf beim monatlichen Pflegegeld Erhöhungen vor:
- Pflegegrad 2 von 347 auf 380 Euro (+33 Euro),
- Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro (+31 Euro),
- Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro (+90 Euro),
- Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro (+90 Euro).
Kritik von VerbÀnden und Pflegepraxis
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VerbĂ€nde und Berufsvertreter Ă€uĂern deutliche Vorbehalte gegen die PlĂ€ne. Der Deutsche Pflegerat warnte vor den höheren Schwellenwerten sowie der Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Dessen PrĂ€sidentin Christine Vogler betonte, dass Pflegebedarf nicht verschwinde, wenn Leistungen begrenzt oder Personalvorgaben gesenkt wĂŒrden.
Der Pflegerat verwies zudem auf Berechnungen der Bertelsmann Stiftung, nach denen der Verlust an Arbeitskraft durch Angehörigenpflege bis zum Jahr 2045 rechnerisch 229.000 Vollzeitstellen erreichen könnte.
Der Berufsverband Hauswirtschaft fordert den Erhalt des Anspruchs bei Pflegegrad 1 sowie ein eigenstÀndiges Hauswirtschaftsbudget. Nach Angaben des Verbands erhielten im Jahr 2024 insgesamt 431.620 Menschen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, 353.575 davon in Einrichtungen. Die Nettoausgaben der SozialhilfetrÀger kletterten 2024 demnach um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro.
Laut Angaben des Bundesministeriums fĂŒr Gesundheit sind zur Finanzierung auch Beitragsanpassungen geplant: Der Beitragszuschlag fĂŒr Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Ab dem 1. Januar 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent fĂŒr die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen.
Eine Leistungsdynamisierung soll ab 2029 nach der Kerninflationsrate erfolgen, wÀhrend eine neue Pflegebegleitung vor Ort erst ab dem 1. Januar 2029 greifen soll. Ob der Gesetzentwurf die parlamentarischen Beratungen bis zum Jahresende 2026 unverÀndert passiert, bleibt vor dem Hintergrund des Widerstands der BundeslÀnder offen.
