Pflegereform: Rentenanwartschaften sinken um 30 Prozent ab 2027
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Finanzierung der Langzeitpflege in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Steigende Eigenanteile in Heimen, ein wachsendes Defizit der Pflegeversicherung und ein Reformvorhaben, das gegenläufige Interessen austarieren muss, prägen die aktuelle Debatte. Im Zentrum steht das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Referentenentwurf strukturelle Änderungen für die kommenden Jahre vorsieht.
Milliardenschwere Entlastung als Reformziel
Nach Angaben aus dem Umfeld der Bundesregierung soll eine Neuordnung die Pflegeversicherung um 11,25 Milliarden Euro im Jahr 2027, 18,1 Milliarden Euro im Jahr 2028, 18,94 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 20,34 Milliarden Euro im Jahr 2030 entlasten.
Ziel ist eine Stabilisierung für mindestens vier Jahre durch angepasste Beitragssätze und eine Umverteilung von Bundesmitteln. Das Kabinett sollte sich mit dem Vorhaben befassen, konkrete Beschlüsse stehen jedoch noch aus.
Parallel dazu bringt der PKV-Verband einen eigenen Ansatz ein, der auf eine Senkung des Beitragssatzes und eine Stärkung der Eigenvorsorge setzt. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll nach der Sommerpause weiter im parlamentarischen Verfahren beraten werden.
Kurzfristige Stützung durch Kredite
Um den Beitragssatz für 2026 stabil zu halten, plant die Bundesregierung einen zusätzlichen Kredit von 1,7 Milliarden Euro – zu den bereits vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro, insgesamt also 3,2 Milliarden Euro. Ohne diese Maßnahme wäre ein Anstieg des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte nötig gewesen. Kritiker bemängeln, dass es sich um eine kurzfristige Lösung handelt, während die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung ungelöst bleiben.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht sich mit Kritik an mehreren Reformelementen konfrontiert: einer Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, höheren Eigenanteilen und strengeren Anerkennungskriterien. CSU und Kommunen warnen vor zusätzlichen Belastungen für die Städte, während die Pflegeversicherung insgesamt ein Milliardendefizit aufweist.
Rentenanwartschaften pflegender Angehöriger sollen sinken
Der Referentenentwurf des PNOG sieht ab Januar 2027 vor, die beitragspflichtigen Einnahmen für pflegende Angehörige auf 70 Prozent zu senken – die Rentenanwartschaften würden dadurch um 30 Prozent zurückgehen.
Am Beispiel des Pflegegrads 3 zeigt sich die Größenordnung: Die monatliche Rentenanwartschaft sänke von 16,03 Euro auf 11,22 Euro (Werte von Juni 2026).
Betroffen wäre etwa Familie Martin, deren Mutter Simone (51) ihre Tochter mit Pflegegrad 5 betreut und ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche reduziert hat. Bei Renteneintritt würden ihr durch die geplante Kürzung schätzungsweise rund 2.000 Euro Rente jährlich fehlen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums hat sich die Zahl der pflegenden Angehörigen seit 2015 vervierfacht, die damit verbundenen Kosten sind auf 4,8 Milliarden Euro gestiegen.
Höhere Hürden für Pflegegrade und längere Wartezeit auf Entlastung
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die höchste Entlastungsstufe im Pflegeheim erst nach 4,5 statt bisher 3 Jahren erreicht wird. Der Sozialverband VdK rechnet durch strengere Begutachtungskriterien mit bis zu 120.000 weniger anerkannten Pflegegraden; die Zahl der Erstbegutachtungen könnte um bis zu 22 Prozent sinken.
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Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen weist zudem darauf hin, dass die Leistungen für unter 25-Jährige durch das PNOG um 947 Euro auf 16.548 Euro pro Jahr sinken würden – eine Petition dagegen ist geplant.
Der Landkreistag erwartet für 2027 durch die Reform zusätzliche Sozialhilfeausgaben von rund 1 Milliarde Euro, da mehr Pflegebedürftige auf kommunale Unterstützung angewiesen sein dürften.
Eigenanteile in Heimen bleiben hoch
Unabhängig vom Reformverlauf zeigen aktuelle Zahlen die finanzielle Belastung durch Heimunterbringung. Der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr lag zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro monatlich.
Im Saarland betrug er rund 3.700 Euro – der zweithöchste Wert nach Bremen –, wobei allein die Investitionskosten dort 574 Euro monatlich ausmachten (plus 9 Prozent) und Unterkunft/Verpflegung mit 1.271 Euro zu Buche schlugen. 2024 nahmen im Saarland 4.460 Menschen in Einrichtungen Hilfe zur Pflege in Anspruch, die Ausgaben dafür stiegen auf 74 Millionen Euro – ein Plus von 20 Millionen Euro binnen zwei Jahren.
Der VdK Saarland fordert deshalb, dass die Landesregierung die Investitionskosten übernimmt, und schlägt eine kommunale Steuerung nach dänischem Vorbild vor.
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Ein Fallbeispiel aus Stuttgart verdeutlicht die Dimension: Bei einer 58-jährigen Demenzkranken kostete der Heimplatz 6.500 Euro monatlich, nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse blieben 4.200 Euro Eigenanteil.
Die Pflegekasse zahlt 2026 je nach Pflegegrad zwischen 805 Euro (Pflegegrad 2) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5), ergänzt um einen mit der Verweildauer steigenden Aufenthaltszuschlag von 15 bis 75 Prozent. Laut einer DAK-Auswertung aus dem Jahr 2026 benötigen 37 Prozent der Heimbewohner Hilfe zur Pflege.
Eingefrorene Leistungen und geplante Dynamisierung
Die Pflegegeldsätze bleiben 2026 unverändert: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Seit dem 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten durch das BEEP-Gesetz bis zu acht statt vier Wochen weitergezahlt, wobei die Rentenbeiträge der Pflegeperson in dieser Zeit nicht ruhen.
Das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt bei 3.539 Euro jährlich, Beratungsbesuche finden künftig nur noch halbjährlich statt.
Ein weiterer Entwurfspunkt vom 4. Juni 2026 sieht vor, den eigenständigen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich abzuschaffen und stattdessen aus einem neuen, erhöhten Entlastungsbudget zu finanzieren. Bei den Pflegegraden 2 und 3 könnte der vorgesehene Zuwachs von 39 Euro durch den Wegfall der 42-Euro-Hilfsmittelpauschale jedoch faktisch aufgezehrt werden. Diese Regelung ist bislang nicht beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2028 sollen Pflegeleistungen zudem an die Kerninflationsrate der Jahre 2025 bis 2027 angepasst werden, gedeckelt durch den Lohnanstieg im gleichen Zeitraum. Je nach Berechnungsgrundlage würde das Pflegegeld für Pflegegrad 3 von derzeit 599 Euro auf 646 Euro oder bis zu 667 Euro steigen.
Personalmangel als zusätzlicher Belastungsfaktor
Neben der Finanzierungsfrage bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Eine Auswertung des Portals Pflegia auf Basis von Daten aus dem Zeitraum November 2024 bis November 2025 mit über 55.000 Befragten zeigt, dass 39 Prozent der registrierten Pflegekräfte keinen deutschen Pass besitzen – in Berlin liegt der Anteil bei 55 Prozent, in Baden-Württemberg bei 53 Prozent. Prognosen zufolge könnten bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen.
Druck auch bei den Krankenkassen
Der finanzielle Druck zeigt sich ebenso im Krankenversicherungssystem: Sechs Krankenkassen beantragten einen höheren Zusatzbeitrag zum 1. Juli 2025. Der GKV-Spitzenverband warnte vor einer Beitragsspirale, da die Reserven der Kassen nach eigenen Angaben nur noch für rund zwei Tage ausreichten. Eine Kasse musste bereits gestützt werden.
Verbände fordern ein Ausgabenmoratorium sowie zusätzliche Steuermittel. Seit Ende Juli 2026 entfällt zudem die Pflicht der Kassen, Mitglieder individuell über Beitragserhöhungen zu informieren – das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch bestehen. Die Verbraucherzentrale NRW rät Versicherten, ihre Beitragsabrechnungen und die Website ihrer Kasse regelmäßig zu prüfen.
Die verschiedenen Reformbausteine zeigen ein Spannungsfeld: Während die Bundesregierung auf eine mehrjährige finanzielle Stabilisierung zielt, warnen Sozialverbände, Kommunen und Betroffene vor spürbaren Einschnitten bei Angehörigen und Pflegebedürftigen. Wie die einzelnen Elemente des Pflegeneuordnungsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkret ausgestaltet werden, bleibt abzuwarten.
