Pflegereform, RentenbeitrÀge

Pflegereform: RentenbeitrĂ€ge fĂŒr Angehörige um 30% gekĂŒrzt ab 2027

19.06.2026 - 02:40:36 | boerse-global.de

Das Pflegeneuordnungsgesetz sieht massive Einschnitte bei RentenbeitrÀgen und Zuzahlungen vor. VerbÀnde und LÀnder protestieren.

Pflegeneuordnungsgesetz: Heftige Kritik an geplanten KĂŒrzungen
Pflegereform - Eine Ă€ltere, faltige Hand wird von einer jĂŒngeren, unterstĂŒtzenden Hand gehalten, im Hintergrund verschwommen ein hĂ€usliches Umfeld. 19.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni einen Referentenentwurf fĂŒr das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Die geplanten Sparmaßnahmen stoßen bei Landesregierungen und PflegeverbĂ€nden auf heftigen Widerstand. Besonders umstritten sind KĂŒrzungen bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger und neue Belastungen fĂŒr ambulante Dienste. Steht die Versorgung von rund 5,7 Millionen PflegebedĂŒrftigen auf dem Spiel?

RentenbeitrĂ€ge fĂŒr pflegende Angehörige massiv gekĂŒrzt

Der Entwurf vom 4. Juni 2026 sieht vor, die RentenversicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr pflegende Angehörige ab Januar 2027 um bis zu 30 Prozent zu senken. Das Ministerium erhofft sich davon Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro. Besonders hart trifft es Pflegepersonen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben: FĂŒr sie sollen die RentenbeitrĂ€ge komplett wegfallen.

Anzeige: Die geplanten KĂŒrzungen der RentenbeitrĂ€ge um 30% treffen pflegende Angehörige ab 2027 hart. Doch es gibt Wege, Ihre AnsprĂŒche zu sichern. Unser kostenloser Ratgeber zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte – von der Renten-Checkliste bis zum Musterbrief gegen die Einkommensgrenze. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern

Zur BegrĂŒndung heißt es, das Vorhaben schließe eine GestaltungslĂŒcke aus dem Flexirentengesetz von 2017. Diese habe die Pflegeversicherung 2024 ĂŒber 150 Millionen Euro gekostet. Kritiker sehen das anders. Mecklenburg-Vorpommerns MinisterprĂ€sidentin Manuela Schwesig bezeichnete die PlĂ€ne Mitte Juni als „unmenschlich" und warnte vor negativen Folgen fĂŒr die hĂ€usliche Pflege. Auch aus der CSU kam Widerspruch: Die KĂŒrzung der Rentenpunkte entwerte die Arbeit pflegender Angehöriger.

Eltern haften kĂŒnftig frĂŒher – ambulante Dienste in Not

Ein weiterer Streitpunkt: Die geplante Streichung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro fĂŒr Kinder pflegebedĂŒrftiger Eltern. Bisher mĂŒssen Kinder erst ab diesem Bruttojahreseinkommen fĂŒr die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Die Reform wĂŒrde Angehörige frĂŒher zu Zuzahlungen heranziehen. Fachkreise fordern stattdessen einen steuerlichen Ausgleich fĂŒr coronabedingte Mehrausgaben der Pflegeversicherung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro.

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK) Ă€ußerte in einem offenen Brief erhebliche Bedenken. Kritisiert werden unter anderem:

  • Die Umwandlung des Entlastungsbetrags von monatlich 131 Euro in ein „Sozialraumbudget"
  • Die geplante Abschaffung von Beratungsbesuchen und Pflegeschulungen
  • EinschrĂ€nkungen bei der Verhinderungspflege – kĂŒnftig nur noch bei ungeplanten AusfĂ€llen
  • Die mögliche Aussetzung der Tariftreueregelung, die die Existenz ambulanter Dienste gefĂ€hrden könnte

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen schloss sich der Kritik an. Der Entwurf biete keine strukturelle StĂ€rkung der professionellen Pflege, wĂ€hrend PflegebedĂŒrftige und Angehörige stĂ€rker belastet wĂŒrden.

Anzeige: Eltern haften kĂŒnftig frĂŒher fĂŒr Pflegekosten – die Einkommensgrenze von 100.000 Euro soll wegfallen. Das belastet viele Familien zusĂ€tzlich. Unser Ratgeber enthĂ€lt einen Musterbrief, mit dem Sie Widerspruch einlegen können, und zeigt Ihnen, wie Sie die Finanzierung ambulanter Pflege stemmen. Musterbrief und Tipps jetzt sichern

Bisherige Reformen reichen nicht – was nun?

Die aktuellen PlĂ€ne folgen auf die Pflegereform durch das PflegeunterstĂŒtzungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom Juli 2023. Diese brachte zum Januar 2024 erste Leistungserhöhungen beim Pflegegeld und bei Sachleistungen sowie eine Dynamisierung um 4,5 Prozent zum Januar 2025. Seit Juli 2025 gelten neue Regelungen fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Die zuvor geltende Vorpflegezeit ist entfallen. Ab Januar 2026 ist zudem eine verlĂ€ngerte Antragsfrist fĂŒr die Verhinderungspflege vorgesehen.

Trotz dieser Verbesserungen warnen Krankenkassenvertreter und VerbĂ€nde: Die neuen PlĂ€ne des Ministeriums wĂ€lzten die Lasten einseitig auf Beitragszahler und PflegebedĂŒrftige ab. Der Entwurf durchlĂ€uft derzeit die VerbĂ€ndeanhörung. Wie es im weiteren Gesetzgebungsverfahren weitergeht, bleibt abzuwarten.

de | wissenschaft | 69578073 |