Pflegereform: Verbände warnen vor 50.000 bedrohten Stellen in der Pflege
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 19:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Reformpläne der Bundesregierung für die Pflegeversicherung stoßen bei Branchenverbänden und Trägern auf deutlichen Widerstand. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) warnen vor dem Abbau von über 50.000 Arbeitsplätzen in der ambulanten Pflege, sollte das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wie vorgesehen umgesetzt werden. Zudem drohe eine spürbare Schwächung bestehender Hilfs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige.
Neuausrichtung des Budgets und geänderte Zuständigkeiten
Kern der Verbandskritik sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Umstrukturierungen bei den Unterstützungsleistungen. Nach den aktuellen Plänen soll der bisherige Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich, der bereits ab Pflegegrad 1 gewährt wird, wegfallen.
An seine Stelle soll ein sogenanntes Sozialraumbudget treten. Dieses sieht 175 Euro monatlich vor – für Personen unter 25 Jahren 300 Euro –, greift jedoch erst ab Pflegegrad 2 und ist zweckgebunden für Alltagsunterstützung reserviert.
Gleichzeitig schließt der Entwurf ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen von der Erbringung dieser Alltagshilfen wie Einkaufen, Kochen, Waschen oder der Begleitung zu Arztterminen aus. Laut bpa führt dies dazu, dass 16.000 Pflegedienste das vorgesehene Sozialraumbudget künftig nicht mehr erbringen dürfen. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ab dem Jahr 2027 vollständig entfallen.
Das parlamentarische Verfahren sieht vor, dass das PNOG am 18. Dezember 2026 verabschiedet wird und zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. DEVAP-Vorstandsmitglied Sonja Schneider-Koch bezeichnete diesen kurzen Zeitplan über den Jahreswechsel als realitätsfern und forderte eine praktikable Umsetzungsfrist sowie den Fortbestand bestehender Versorgungsangebote.
Für die von ihr geleitete DSP Elbdiakonie gGmbH bezifferte sie das finanzielle Risiko auf einen Umsatzrückgang von rund 15 Prozent, wodurch etwa 200 Arbeitsplätze gefährdet seien.
Umfragen zeichnen düsteres Bild für Beschäftigte und Einrichtungen
Die Befürchtungen stützen sich auf Rückmeldungen betroffener Träger. Eine Befragung des bpa unter mehr als 2.000 Mitgliedseinrichtungen ergab, dass bundesweit über 50.000 Stellen in der ambulanten Versorgung bedroht sein könnten.
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Verbandspräsident Meurer warnte vor Kündigungen in dieser Größenordnung, die vor allem Beschäftigte in der Haushaltshilfe treffen dürften. Eine Erhebung eines Pflegeverbands in Nordrhein-Westfalen unter gut 300 Mitgliedsunternehmen beziffert die Zahl der gefährdeten Arbeitsplätze allein in diesem Kreis auf über 2.000.
Auch teilstationäre Angebote stehen nach Einschätzung der Branche unter Druck. Der bad e.V. warnt vor einem möglichen Aus für Tagespflegen, da das neue Budget nur für niedrigschwellige Alltagsangebote und nicht mehr für Kosten der Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden dürfe.
Bislang zahlt die Pflegekasse für die teilstationäre Pflege je nach Einstufung feste Sätze: in Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro, in Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro, in Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro und in Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro im Monat.
Die Evangelische Stadtmission Karlsruhe wies darauf hin, dass neben dem Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 auch die Verhinderungspflege entfalle, das Kurzzeitpflegebudget verringert werde und für 2028 keine Anpassung an die Kostensteigerungen vorgesehen sei.
Finanzielle Zwänge und grundsätzliche Kritik am Sparkurs
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Bundesgesundheitsminister Linnemann verteidigte die Streichung des Entlastungsbetrags mit Verweis auf die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung. Die Maßnahme sei erforderlich, um ein drohendes Milliardendefizit abzuwenden und weitere Beitragsanhebungen zu vermeiden.
Bereits am 30. September 2026 hatte das Bundeskabinett eine modifizierte Version des Gesetzentwurfs beschlossen, bei der Vorhaben wie die Kürzung des Pflegegelds oder Einschnitte bei Rentenbeiträgen verworfen wurden und die Refinanzierung von Tariflöhnen gewahrt blieb.
Gesundheitsökonom Wasem hatte zuvor gemahnt, dass eine Reduzierung des Pflegegelds die Versorgung im häuslichen Umfeld vielfach unmöglich machen würde.
Kritik kommt auch von Pflegekräften: Intensivpfleger Ricardo Lange bemängelte, die Reform bleibe ein reines Sparpaket, das die Zuerkennung von Pflegegraden für häuslich Betreute erschwere und Personaluntergrenzen in Kliniken aufweiche. Er forderte den Abbau bürokratischer Hürden sowie die Erstattung von fünf Milliarden Euro, die während der Pandemie aus Mitteln der Pflegeversicherung entnommen worden seien.
Vor dem Hintergrund struktureller Engpässe warnen Experten vor weiteren Verwerfungen: Einer Analyse der Bertelsmann Stiftung zufolge könnten dem deutschen Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2045 bis zu 229.000 Vollzeitstellen in der Pflege fehlen.
