Pflegestrukturkommission: 13 Mitglieder sollen bis Januar 2027 Reformvorschläge liefern
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deNachdem der entsprechende Beschluss im Bundeskabinett in der Vorwoche kurzfristig verschoben worden war, hat die Bundesregierung die Pflegestrukturkommission berufen.
Das Expertengremium soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung erarbeiten, damit die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten können. Ziel der Bundesregierung ist es, eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten und den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bis nach 2030 stabil zu halten.
Zusammensetzung und Arbeitsschwerpunkte des Gremiums
Die Kommission setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen, von denen neun einen Professorentitel tragen. Den Vorsitz übernimmt der Volkswirt und frühere Caritas-Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer, während die Juristin Prof. Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, den Co-Vorsitz und die Stellvertretung innehat.
Der Auftrag der Pflegestrukturkommission umfasst die detaillierte Analyse der Ausgabenentwicklung in der sozialen Pflegeversicherung sowie Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung und effizientere Versorgungsabläufe.
Zudem soll die Verzahnung von Prävention und Frührehabilitation intensiviert werden. Das Gremium greift dabei auch auf Vorarbeiten zurück und berücksichtigt die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege sowie der Finanzkommission Gesundheit.
Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der häuslichen Pflege. Zudem befasst sich der Prüfauftrag mit einer möglichen Begrenzung der Eigenanteile, darunter dem von der SPD vorgeschlagenen Pflegedeckel sowie Obergrenzen für Heimbewohner.
Prüfaufträge zur Finanzierung und Struktur
Zur langfristigen Sicherung stehen unterschiedliche Finanzierungsmodelle auf dem Prüfstand. Untersucht werden der Ausbau des bestehenden umlagefinanzierten Systems, die Integration von Kapitaldeckungselementen sowie Formen zusätzlicher privater Absicherung.
Geprüft wird ferner, inwiefern versicherungsfremde Leistungen in die steuerliche Haushaltsfinanzierung verlagert werden können. Hinzu kommen verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen, zu denen auch ein Risikostrukturausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung gehört.
Die Pflegestrukturkommission ist berufen, ihre Vorschläge liegen aber erst Ende Januar 2027 vor — das geplante Inkrafttreten zum 1. Juli 2027 lässt Trägern und Kassen kaum Vorlauf. Wer heute schon Kapitaldeckung, Eigenanteils-Begrenzung und den engen Zeitplan einordnen will, findet hier die geprüften Eckpunkte in einem Dokument. Kostenlosen Reform-Überblick anfordern
Weitere Prüfpunkte betreffen die Ausgestaltung ambulanter und stationärer Leistungen unabhängig von der jeweiligen Wohnform, neue Vergütungsstrukturen, verbindliche Personalvorgaben sowie einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse unter Wahrung der Generationengerechtigkeit. Eine Vollabsicherung durch die Pflegeversicherung ist laut den Vorgaben jedoch nicht vorgesehen.
Finanzielle Lage und politischer Kontext
Der Reformdruck auf das System gilt als hoch. Berichten zufolge benötigen die Pflegekassen Milliardensummen zur Stabilisierung ihrer Finanzen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann betonte, Pflege müsse bezahlbar und zielgerecht sein. Er bezeichnete die Pflege als Megathema dieses Jahrzehnts und warnte davor, dass die Kosten aus dem Ruder liefen.
Bereits am 30. September 2026 hatte das Kabinett mit dem Pflegeneuordnungsgesetz ein erstes Hilfspaket beschlossen. Dieses sieht vor, den Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozent des Bruttolohns anzuheben.
Zeitplan und Stimmen aus der Praxis
Der Zeitplan für die anstehende Strukturreform ist eng bemessen: Nach der Vorlage der Kommissionsergebnisse Ende Januar 2027 könnten parlamentarische Beratungen ab Februar 2027 anlaufen, um das Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abzuschließen.
Oliver Blatt, Vorstandschef des GKV-Spitzenverbands, forderte einen unmittelbaren Beginn der gesetzgeberischen Umsetzung nach Vorlage des Berichts im Januar. Aus der Trägerlandschaft verlangt die Evangelische Heimstiftung zudem eine Erstattung von Corona-Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro durch den Bund.
Steigende Beitragssätze und Milliardensummen zur Stabilisierung der Pflegekassen setzen die Finanzierung unter Druck — geprüft werden nun auch die Verlagerung versicherungsfremder Leistungen und ein Risikostrukturausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Dieser Überblick zeigt, welche Modelle auf dem Prüfstand stehen und was das für Ihre Kalkulation bedeutet. Finanzierungsmodelle im Überblick sichern
Gleichzeitig regt sich deutliche Kritik an der personellen Aufstellung des Gremiums. Die Verbände DEVAP und VDAB bemängelten die fehlende Beteiligung von Praktikern.
Auch Peter Koch vom Pflegebündnis Mittelbaden, Sarah Lukuc vom Bundesverband Pflegemanagement und Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kritisierten die Zusammensetzung der Kommission und verwiesen darauf, dass weder die Pflegepraxis noch der Deutsche Pflegerat vertreten seien.
